AUF BEWÄHRUNG & NEUE ANKLAGE !!!

13. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Crazycold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
AUF BEWÄHRUNG & NEUE ANKLAGE !!!

Hi Leute,
also ich hab ein dickes Problem, ich bin derzeit seit letztem Jahr Juni auf 2 Jahren Bewährung zu 9 Monaten Haft, wegen mehrfachen Betruges, nun habe ich vorgestern ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten zu einem Ladungstermin am 1. Juni wegen Computerbetruges im Oktober 2006, nun weiß ich aber 1. garnicht um was es da geht, wurde vorher garnicht angehört oder der gleichen und 2. wüsste ich nicht was ich dort gemacht haben soll.
Jetz habe ich ein paar Fragen an euch Profis ;)

1. Was kann mich da erwarten? Gleich richtige Verhandlung und dann ab in Knast?

2. Hab ich vielleicht noch eine Chance auf weitere Bewährung?

3. Wenn ich wirklich Knast bekomme, bestehen da gute Chancen auf Offenen Vollzug? Bin Arbeitslos hab aber nen 1 jährigen Sohn hier :(

Ja ich weiß ich bin selber schuld, aber ich weiß wirklich nicht was das sein kann? Könnt ihr mir nen Rat geben was ich am besten machen sollte oder mit was ich zu rechnen habe?

DANKE!!!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kaktusbilly
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Wie und was setzt denn deine damalige Bestrafung zusammen ..Meine aus was hast du denn 9 Monate bekommen und das auf 2 Jahre Bewährung...

Betrug ..<<< Ja wie hoch war die Summe damals und was war es genau...

Mehr einzelheiten wären nicht schlecht.

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#2
 Von 
Crazycold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meine damalige Bewährung setzte sich schon aus dem zusammen das ich mehrfach zu Arbeitsstunden verurteilt wurde wegen Betruges (aber da waren es eher kleine delikte), die Bewährung selber habe ich erhalten wegen 7 fachen Betrug (Warenkreditbetrug) ... Sprich Sachen unter falschen Namen gekauft und nicht bezahlt... im Gesamtschaden Wert von ~ 3000€
für diese 7 Taten habe ich insg. wie geschrieben 9 monate auf 2 Jahre Bewährung erhalten.

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#3
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

1. Wenn es eine Ladung zu einer Hauptverhandlung ist, solltest Du zumindest eine Anklageschrift vorher bekommen haben.
2. Du hast natürlich die chance Bewährung in der Bewährung zu bekommen, wäre nicht das erste mal.
3.Erstmal müsste die erste Bewährung widerrufen werden.
Eine Ladung in den offenen Vollzug ist mehr als wahrscheinlich.

Aber soweit würde ich noch gar nicht denken, ich würde hier dringend empfehlen einen anwalt zu nehmen. Über die Finanzen werden Sie sich sicher einig.

Auch gerade in Hinblick auf das Kind lohnt sich ein wenig Kampfgeist würde ich behaupten.

mfg
Steffi

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Crazycold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade nochmal durchgeschaut es ist eine STAATSANWALTLICHE VERNEHMUNGals Beschuldigter, was bedeutet dies, normale Vernehmung als wenn ich bei der Polizei bin? Und das das Verfahren an sich noch auf sich warten kann oder gar fallen gelassen werden kann?

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#6
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

ja, hingehen musst Du da..
Falls der STA es zur Anklage bringt, dauert das noch. Es kann natürlich auch eingestellt werden.
Musst mal nett mit dem STA reden, vielleicht findet Ihr zwei ja eine Lösung ;)

mfg,
steffi

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#7
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Scheint so, als ob du nicht wüsstest worum es in diesem Fall geht, du aber trotz Bewährung weiterhin aktiv warst. Sollte es so sein sind deine Chancen nicht so groß.

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