Ab wann beginnt bzw. endet eine Bewährungsstrafe?

23. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alpha.76
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann beginnt bzw. endet eine Bewährungsstrafe?

Hey Leute,

ich hab eigentlich eine ganz simple Frage:

Wann genau beginnt der erste Tag einer Bewährungsstrafe? Ist es an dem Tag der Verhandlung an dem die Strafe ausgesprochen wurde, ist es der Tag an dem ich das Urteil in schriftlicher Form vor mir habe oder ist es vielleicht sogar erst ab dem Tag an dem man keinen Widerspruch mehr einlegen kann?

Danke schon mal für eure Antworten. :)

Mfg

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Rein rechtlich gesehen erst mit Rechtskraft des Berufungsbeschlusses/Urteils.

Aber: Wenn zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft eine Straftat begangen wird (also eigentlich vor Beginn der Bewährungszeit) kann die Bewährung auch aufgrund dieser Straftat widerrufen werden, vgl. § 56f Abs. 1 Satz 2 StGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alpha.76
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Rein rechtlich gesehen erst mit Rechtskraft des Berufungsbeschlusses/Urteils.

Aber: Wenn zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft eine Straftat begangen wird (also eigentlich vor Beginn der Bewährungszeit) kann die Bewährung auch aufgrund dieser Straftat widerrufen werden, vgl. § 56f Abs. 1 Satz 2 StGB


Und wann ist es rechtskräftig? Wenn ich keine Berufung mehr einlegen kann oder wenn ich das Urteil schriftlich erhalten habe?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Und wann ist es rechtskräftig? Wenn ich keine Berufung mehr einlegen kann In der Regel dann (vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft hat auch keine Berufung eingelegt). Es könnte aber auch sofort nach der Urteilsverkündung rechtskräftig werden, wenn der Verurteilte UND der Staatsanwalt einen entsprechenden Rechtsmittelverzicht zu Protokoll geben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alpha.76
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und wann ist es rechtskräftig? Wenn ich keine Berufung mehr einlegen kann In der Regel dann (vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft hat auch keine Berufung eingelegt). Es könnte aber auch sofort nach der Urteilsverkündung rechtskräftig werden, wenn der Verurteilte UND der Staatsanwalt einen entsprechenden Rechtsmittelverzicht zu Protokoll geben.


Wieso kann man nicht einfach einen Brief mit Datum bekommen..
Vermutlich ist der einfachste weg bei der Staatsanwaltschaft anzurufen und sicherzugehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Alpha.76):
Wieso kann man nicht einfach einen Brief mit Datum bekommen..


Weil es dieses "Datum" erst mal nicht gibt.

Ein Urteil ist dann rechtskräftig, wenn niemand(!) mehr Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Ganz so viele Varianten gibt es da ja nicht.

1. Sowohl Angeklagter als auch StA erklären bereits bei der Verhandlung Rechtsmittelverzicht. Dann ist das Urteil sofort rechtskräftig.

2. Falls 1 nicht zutrifft haben beide Seiten 1 Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen. Tut das keine Seite wird das Urteil nach dieser einen Woche rechtskräftig. Ob man selbst Rechtsmittel eingelegt hat, weiß man ja. Wenn die StA Rechtsmittel einlegt, bekommt man eine Mitteilung darüber. Hat man -sagen wir 3 Wochen- nach der Verhandlung keine solche Mitteilung bekommen, hat auch die StA kein Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil wurde dann 1 Woche nach Verkündung rechtskräftig.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Ein Urteil ist dann rechtskräftig, wenn niemand(!) mehr Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Ganz so viele Varianten gibt es da ja nicht

das was !!Streetworker!! da beschrieben hat sind die Grundvarianten
es gibt natürlich noch ein paar mehr

hat nur der Beschuldigte Rechtsmittel z.b Berufung eingelegt dann gibt es noch diese Varianten:

1.Variante: es wird vom Berufungsgericht eine Berufungshauptverhandung angesetzt und der Beschuldigte kann bis zum Beginn der Berufungsverhandung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft seine Berufung zurückziehen. in dieser Variante wird das Urteil mit Rücknahme des Rechtsmittels rechtskräftig

2.Variante: es findet eine Berufungshauptverhandung statt. dann gibt es entweder eine Einstellung oder ein neues Urteil des Berufungsgerichts


dagegen kann dann wiederum das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden
diese Möglichkeit haben Beschuldigte aber wiederum auch die Staatsanwaltschaft



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen