Hey Leute,
ich hab eigentlich eine ganz simple Frage:
Wann genau beginnt der erste Tag einer Bewährungsstrafe? Ist es an dem Tag der Verhandlung an dem die Strafe
ausgesprochen wurde, ist es der Tag an dem ich das Urteil in schriftlicher Form vor mir habe oder ist es vielleicht sogar erst ab dem Tag an dem man keinen Widerspruch mehr einlegen kann?
Danke schon mal für eure Antworten.
Mfg
Ab wann beginnt bzw. endet eine Bewährungsstrafe?
23. Oktober 2019
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Frage vom 23. Oktober 2019 | 14:09
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann beginnt bzw. endet eine Bewährungsstrafe?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Rein rechtlich gesehen erst mit Rechtskraft des Berufungsbeschlusses/Urteils.
Aber: Wenn zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft eine Straftat begangen wird (also eigentlich vor Beginn der Bewährungszeit) kann die Bewährung auch aufgrund dieser Straftat widerrufen werden, vgl. § 56f Abs. 1 Satz 2 StGB
#2
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:16
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatRein rechtlich gesehen erst mit Rechtskraft des Berufungsbeschlusses/Urteils. :
Aber: Wenn zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft eine Straftat begangen wird (also eigentlich vor Beginn der Bewährungszeit) kann die Bewährung auch aufgrund dieser Straftat widerrufen werden, vgl. § 56f Abs. 1 Satz 2 StGB
Und wann ist es rechtskräftig? Wenn ich keine Berufung mehr einlegen kann oder wenn ich das Urteil schriftlich erhalten habe?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17268x hilfreich)
Und wann ist es rechtskräftig? Wenn ich keine Berufung mehr einlegen kann In der Regel dann (vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft hat auch keine Berufung eingelegt). Es könnte aber auch sofort nach der Urteilsverkündung rechtskräftig werden, wenn der Verurteilte UND der Staatsanwalt einen entsprechenden Rechtsmittelverzicht zu Protokoll geben.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 16:58
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatUnd wann ist es rechtskräftig? Wenn ich keine Berufung mehr einlegen kann In der Regel dann (vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft hat auch keine Berufung eingelegt). Es könnte aber auch sofort nach der Urteilsverkündung rechtskräftig werden, wenn der Verurteilte UND der Staatsanwalt einen entsprechenden Rechtsmittelverzicht zu Protokoll geben. :
Wieso kann man nicht einfach einen Brief mit Datum bekommen..
Vermutlich ist der einfachste weg bei der Staatsanwaltschaft anzurufen und sicherzugehen?
#5
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatWieso kann man nicht einfach einen Brief mit Datum bekommen.. :
Weil es dieses "Datum" erst mal nicht gibt.
Ein Urteil ist dann rechtskräftig, wenn niemand(!) mehr Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Ganz so viele Varianten gibt es da ja nicht.
1. Sowohl Angeklagter als auch StA erklären bereits bei der Verhandlung Rechtsmittelverzicht. Dann ist das Urteil sofort rechtskräftig.
2. Falls 1 nicht zutrifft haben beide Seiten 1 Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen. Tut das keine Seite wird das Urteil nach dieser einen Woche rechtskräftig. Ob man selbst Rechtsmittel eingelegt hat, weiß man ja. Wenn die StA Rechtsmittel einlegt, bekommt man eine Mitteilung darüber. Hat man -sagen wir 3 Wochen- nach der Verhandlung keine solche Mitteilung bekommen, hat auch die StA kein Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil wurde dann 1 Woche nach Verkündung rechtskräftig.
#6
Antwort vom 4. November 2019 | 10:06
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 329x hilfreich)
Zitat:Ein Urteil ist dann rechtskräftig, wenn niemand(!) mehr Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Ganz so viele Varianten gibt es da ja nicht
das was !!Streetworker!! da beschrieben hat sind die Grundvarianten
es gibt natürlich noch ein paar mehr
hat nur der Beschuldigte Rechtsmittel z.b Berufung eingelegt dann gibt es noch diese Varianten:
1.Variante: es wird vom Berufungsgericht eine Berufungshauptverhandung angesetzt und der Beschuldigte kann bis zum Beginn der Berufungsverhandung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft seine Berufung zurückziehen. in dieser Variante wird das Urteil mit Rücknahme des Rechtsmittels rechtskräftig
2.Variante: es findet eine Berufungshauptverhandung statt. dann gibt es entweder eine Einstellung oder ein neues Urteil des Berufungsgerichts
dagegen kann dann wiederum das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden
diese Möglichkeit haben Beschuldigte aber wiederum auch die Staatsanwaltschaft
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