Ab wann beginnt eine Beleidigung?

10. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andre_hats_satt
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)
Ab wann beginnt eine Beleidigung?

Hallo!

ab wann beginnt eine Beleidigung? Sind z.B.
* auf das "Gewäsch" dieses Herrn geb ich schon lange nichts mehr
* offensichtlich deine Art von "Fachwissen".
* sondern höchstens dumme Antworten...
* hoffnungslose Versager und
* begrenzten Horizont
* Aber ich verstehe dass man manchen Leuten auch die kleinste Info in kleinen Dosierungen und Löffelweise einflößen muss damit sie auch nur einen Hauch vom Thema mitbekommen.

welche?
Einige Beispiele von vielen. Ab wann und wie würde derartiges ggf. verfolgt werden (und mit welcher Aussicht auf Erfolg..!?)?

Wie müßte ein evtl. "Geschädigter" in so einem Fall vorgehen? Bzw. was hätte er /sie für Ansprüche?


Thx

Andre_hats_satt

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist etwas allgemein gehalten. Einige der Äußerungen können als Beleidigung gewertet werden, aber es kommt immer auf den Zusammenhang an.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre_hats_satt
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Erbitte noch weiter (fachliche) Meldungen! ;-)

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Andre_hats_satt
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

NOCHMAL!
Stellen o.g. Äußerungen möglicherweise eine (verfolgbare!?) Beleidigung dar?

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Andre_hats_satt
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Und brauchen kannst du den sowieso bald.
Entweder um dich vor Gericht verteidigen zu lassen oder um eine Privatklage zu führen.



Womit wir wieder bei der Eingangsfrage nach der Verfolgbarkeit wären. :dance:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Womit wir wieder bei der Eingangsfrage nach der Verfolgbarkeit wären.

Jou. Und wieder bei der Antwort
quote:
Das ist etwas allgemein gehalten. Einige der Äußerungen können als Beleidigung gewertet werden, aber es kommt immer auf den Zusammenhang an.

:dance:

Nach der 57. Runde wird das Spiel allerdings langweilig. :party:

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
(und mit welcher Aussicht auf Erfolg..!?)?


Das hängt erstens schon mal davon ab ob die Beleidigungen öffentlich, insbesondere durch Verbreitung von "Schriften" oder nur so von Person zu Person begangen wurden.

Wenn nicht gerade eine ganze Stadt von der Beleidigung erfahren hat oder die Beleidigung nicht in einer sonstigen Weise besonders schlimm war wird jeder Staatsanwalt da auf den Privatklageweg verweisen.

Die Aussicht auf Erfolg auf dem Privatklageweg ist nicht gerade gut, um nicht zu sagen, dass ein Urteil sehr unwahrscheinlich ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andre_hats_satt
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke @!Paragraphenreiter! ;

endlich was brauchbares.

quote:
Das hängt erstens schon mal davon ab ob die Beleidigungen öffentlich, insbesondere durch Verbreitung von "Schriften"


Ja, genauso.

quote:
Wenn nicht gerade eine ganze Stadt von der Beleidigung erfahren hat oder die Beleidigung nicht in einer sonstigen Weise besonders schlimm war


Sagen wir tausende; bis noch mehr!

@ azrael,

es zwingt Dich keiner "mit zu spielen".



Wie würdet ihr reagieren..!? Als Geschädigter /Schädigender?



THX!

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Derartiege (ähnlich formulierte) Äußerungen sind vor Gericht durchaus nicht unüblich wenn sich zwei Parteien in die Haare kriegen.

Vor Gericht darf auch straffrei 'mit starken Worten' argumentiert werden.

Wenn also Kachelmanns Anwalt die Arbeit der Staatasanwaltschaft so würdigt, wäre das hinzunehmen.



Aber auch wenn es Hänschen Klein so macht, muss das keine Konsequenzen haben, z.B. wenn es Tatsachenbehauptungen sind.



quote:
Wie würdet ihr reagieren..!? Als Geschädigter /Schädigender?

Der Geschädigte kann Anzeige erstatten udn auch zivielrechtliche Schritte einleiten.
Der Schädigende kann sich dagegen verteidigen.

Sofern der Geschädigte bei der Anzeige genauso erschöpfenden Angaben macht wie hier im Forum, wird man die Anzeige nicht weiter verfolgen, da keine Beleidigungen erkennbar sind.
Gleiches wird der zivilrechtlichen Klage des Geschädigten widerfahren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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