Ab wann gilt ein Laptop als Tatwerkzeug?

26. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Liebe123a
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gilt ein Laptop als Tatwerkzeug?

Die Polizei sucht nach Beweisen, ob beleidigenden Emails verschickt wurden.

Man findet heraus, dass der betroffene die Email auf dem Laptop im Allgemeinen nutzt.

Aber ob er im Zeitpunkt die Beleidigung verschickt hat? kann sein von Handy oder von einem anderen Geraet.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Liebe123a):
Ab wann gilt ein Laptop als Tatwerkzeug?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem en entsprechend Befugter dies so festlegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(753 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat (von Liebe123a):
Ab wann gilt ein Laptop als Tatwerkzeug?


Wenn der Laptop für die Tat genutzt wurde.
Zitat (von Liebe123a):
Aber ob er im Zeitpunkt die Beleidigung verschickt hat?


Wir wissen ja nicht, wer "er" ist, daher können wir auch nicht wissen, ob er eine Beleidigung verschickt hat.
Zitat (von Liebe123a):
kann sein von Handy oder von einem anderen Geraet.


Ja, das kann durchaus sein. Auch ein Handy oder andere Geräte können zum Versenden von E-Mails verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liebe123a
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn die Polizei nicht feststellen kann, ob das Geraet genutzt wurde, um die Email zu versenden?

Die Email nutzt man aber im Geraet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(753 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn es nicht für die Tat benutzt wurde oder es zumindest nicht nachweisbar ist, dann ist es auch kein Tatwerkzeug. Aber inwiefern bringt einen das weiter?

Geht es um eine Beschlagnahme? Dann dürfte das wohl seine Berechtigung haben, denn er kommt ja zumindest als mögliches Tatwerkzeug in Betracht.

-- Editiert von User am 26. August 2023 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Liebe123a):
Und wenn die Polizei nicht feststellen kann, ob das Geraet genutzt wurde, um die Email zu versenden?

Eventuell gelingt es ja der Staatsanwaltschaft?



Zitat (von CarstenF):
Wenn es nicht für die Tat benutzt wurde oder es zumindest nicht nachweisbar ist, dann ist es auch kein Tatwerkzeug.

Es sei denn, ein entsprechend Befugter legt dies so fest ... dann ist es ein Tatwerkzeug ...



Zitat (von CarstenF):
Aber inwiefern bringt einen das weiter?

Ich wette es geht immer noch um die alte Geschichte ... haschen nach Strohhalmen, weil das Internet dummerweise doch nicht so anonym ist wie man glaubte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.563 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.