Ab wann ist Pornographie strafbar?

28. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Martin Grieger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Ab wann ist Pornographie strafbar?

RTL2 oder Prosieben senden doch durchaus Beiträge, in denen der Focus klar auf Erotik liegt und soweit ich weiß kann man in den meisten Videotheken auch Filme pornographischen Inhaltes ausleihen. Soweit ich verstanden habe, ist also nur die Präsentation an Minderjährige, oder Pornographisches Material mit Tieren odeer Kindern strafbar, abgesehen von Werken, die durfch Nötigung o. ä. der Darsteller entstanden sind. Von Sadomasochismus beispielsweise war aber nicht die Rede, was mich gewundert hat, es wird nur immer von den omiunösen "guten Sitten" gesprochen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Grieger,

gem. § 184 StGB wird die Verbreitung pornographischer Schriften/ Darbietungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft. Sinn und Zweck ist einerseits der Jugendschutz sowie der Schutz der Bürger vor unerwünschter Konfrontation mit Poronographie. Dabei liegt immer dann Pornographie vor, wenn die Grenzen des sexuellen Anstandes und der gesellschaftlichen Wertvorstellungen überschritten werden.

Strafbar ist dabei das Angebot/Überlassen/Zugänglichmachen an unter 18-jährige, an Dritte im normalen Einzelhandel und im Versandhandel.
Nach Absatz III. u. IV. greift eine Strafverschärfung, sofern es sich um harte Pornographie bzw. um Gewerbsmäßigkeit handelt. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um Gewalttätigkeiten sexueller Art, den sexuellen Mißbrauch von Kindern bzw. sodomitische Handlungen dreht.

In diesem Zusammenhang wird durchaus kontrovers diskuttiert, ob der heutige Begriff der Pornographie letztendlich nicht weitergehender ist, als der fühere Begriff der Unzucht. Schließlich jedoch muß der Richter im Einzelfall feststellen, ob der objektive Gehalt und die Art der Darstellung in besonders grober und drastischer Direktheit zur Aufstachelung des Sexualtriebes oder in einer die Geschlechtlichkeit in den Schmutz ziehenden oder lächerlich machenden Weise den Menschen zum bloßen Objekt der geschlechtlichen Begierde degradiert. Dies gilt auch für den Bereich sadomasochistischer Praktiken.

Mit freundlichem Gruß

Scharnhorst

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin Grieger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber was zählt, ist die Verbreitung und nicht der Privatbesitz, wenn ich das richtig verstehe, also ähnlich wie bei einer geringen Menge bestimmter Drogen für den "Eigenkonsum"?

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen