Schönen guten Abend,
angenommen A führt ein gut bürgerliches Leben, fester Wohnsitz, Arbeit Familie, alles tutti (keine Vorstrafen etc.).
Nun beschließt A ein neues Leben zu beginnen -> Als Verbrecher.
A geht nun in den nächsten Laden und stielt etwas für einen Euro. A wir erwischt und gesteht alles.
Eine Woche später geht A wieder in einen Laden und stielt wieder etwas für einen Euro, wird erwischt usw.
Wie lange wird sich A vermutlich in Freiheit befinden, sprich wie viele Diebstahlzyklen wird er durch laufen bevor er
richtig einsitzen muss. Er begeht immer nur Diebstahl
für einen Euro, nicht anderes. Auch keinen Hausfriedensbruch, wird IMMER erwischt und ist immer geständig.
Ab wann kommt man in den Knast?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Nun beschließt A ein neues Leben zu beginnen -> Als Verbrecher.
A geht nun in den nächsten Laden und stielt etwas für einen Euro
So wird das dann aber nichts.
Da bekommt er höchstens eine Einweisung als schwer heilbarer Serientäter in die Psychiatrie...
Er mag sich dann doch hieraus etwas aussuchen:
§ 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskrieges
§ 81 StGB Hochverrat gegen den Bund
§ 82 StGB Hochverrat gegen ein Land
§ 83 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund
§ 94 StGB Landesverrat
§ 96 StGB Landesverräterische Ausspähung
§ 100 StGB Friedensgefährdende Beziehungen schwerer Fall, i. d. R. Bestandsgefahr des Staates
§ 105 StGB Nötigung von Verfassungsorganen
§ 129a , § 129b StGB Bildung von und Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen als Rädelsführer oder Hintermann
§ 146 StGB Geldfälschung gewerbs- und bandenmäßig
§ 152b StGB Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks gewerbs- und bandenmäßig
§ 176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 211 StGB Mord
§ 212 StGB Totschlag
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung
§ 234 StGB Menschenraub
§ 234a StGB Verschleppung
§ 235 StGB Schwere Kindesentziehung
§ 239a StGB Erpresserischer Menschenraub
§ 239b StGB Geiselnahme
§ 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl
§ 250 StGB Schwerer Raub
§ 255 StGB Räuberische Erpressung
§ 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei
§ 306 StGB Brandstiftung
§ 306a StGB Schwere Brandstiftung
§ 306b StGB Besonders schwere Brandstiftung
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
§ 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
§ 309 StGB Missbrauch ionisierender Strahlen
§ 310 StGB Vorbereitung eines Nuklearexplosionsverbrechens
§ 313 StGB Herbeiführen einer Überschwemmung
§ 314 StGB Gemeingefährliche Vergiftung
§ 316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
§ 316c StGB Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
OK,
das kann sein. Aber die anderen Beispiele sind ja schon extrem.
Was wäre nun bei A. Ich denke mal, das erste mal wird wohl eingestellt wegen Geringfügigkeit. Das zweite gibt ne Geldstrafe.
Ab wann wird's nun für A richtig ernst.?
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A ist 21 oder älter?
In welchen Bundesländern wird A aktiv?
Sucht er jedesmal einen anderen Laden auf?
Da 1.- € ein geringfügiger Betrag ist, wird die Tat ohnehin nur auf Strafantrag des Ladens verfolgt werden.
Da die Abstände zwischen den Diebstählen sehr gering sind, kann es beispielsweise sein, dass bereits mehrere Strafanträge wegen Diebstahl gegen A vorliegen, so dass hier auch der erste Diebstahl nicht mehr eingestellt wird. Denn so schnell werden die Verfahren nicht bearbeitet.
Zitat:Da 1.- € ein geringfügiger Betrag ist, wird die Tat ohnehin nur auf Strafantrag des Ladens verfolgt werden.
...oder wenn die StA das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, was sie spätestens so beim dritten bis sechstdreiviertel Mal tun wird.
Zitat:Ab wann wird's nun für A richtig ernst.?
Je nach der Tatfrequenz zwischen dem 8ten und 80sten Mal ... so grob geschätzt.
Ist doch ganz einfach. Man kommt in den Knast, wenn es das Gericht für erforderlich hält.
wirdwerden
Da die Abstände zwischen den Diebstählen sehr gering sind, kann es beispielsweise sein, dass bereits mehrere Strafanträge wegen Diebstahl gegen A vorliegen, so dass hier auch der erste Diebstahl nicht mehr eingestellt wird. Denn so schnell werden die Verfahren nicht bearbeitet. Korrekt - wenn Diebstahl Nr. 1 die Staatsanwaltschaft erreicht, ist der Täter schon bei Diebstahl Nr. 12 und bis zur Verhandlung bei Diebstahl Nr. 26. Kurzum - da wird dann schon blockweise verhandelt.
Da 1.- € ein geringfügiger Betrag ist, wird die Tat ohnehin nur auf Strafantrag des Ladens verfolgt werden. Eine äußerst theoretische Überlegung - KEIN Laden erstattet Anzeige, ohne Strafantrag zu stellen.
Ok, das leuchtet ein. Bei 26 Diebstählen wird er vermutlich schon bei der ersten Verhandlung einsitzen.
Sagen wir, A wartet mit jedem neuen Zyklus immer solange, bist der vorherige Diebstahl erledigt ist, eingestellt, verurteilt was auch immer.
A ist über 21 und in NRW tätig. Immer nur Diebstahl, sonst nichts, auch kein Hausfriedensbruch. Bei Hausverbot geht er das nächste mal woanders hin.
-- Editiert von daxus am 17.07.2016 23:32
Man kann es trotzdem nicht näher vorhersagen. Knast pur mag es beim 10. mal geben, vielleicht auch schon beim 8, vielleicht auch erst beim 12.
Vielleicht sitzt er aber auch schon beim 3. Mal ein, weil der die Geldstrafe nicht bezahlt und die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird.
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