Ablehnung des Strafantrages

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
romandassler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung des Strafantrages

Ich habe einen Strafantrag wegen
Beleidigung und Bedrohung bei der S-anwaltschaft Stuttgart gemacht.
Der zuständige Richter hat ihn abgelehnt, mit der Begründung das ich Vorbestraft sei ( 90 Tagessätze )
Ist das rechtens, ist man als Vorbestrafter Freiwild ohne Rechte ?? oder ist das schon Rechtsbeugung ??
Für Infos danke ich....

-- Editiert von Moderator am 18.06.2019 13:48

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2019 13:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Der zuständige Richter hat ihn abgelehnt, mit der Begründung das ich Vorbestraft sei ( 90 Tagessätze ) Das heißt, Sie haben das schriftlich? Oder wie kam die Information zu Ihnen?
Ich habe einen Strafantrag wegen Beleidigung und Bedrohung bei der S-anwaltschaft Stuttgart gemacht. Bedrohung ist kein Antragsdelikt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einen Strafantrag wegen
Beleidigung und Bedrohung bei der S-anwaltschaft Stuttgart gemacht.
Der zuständige Richter hat ihn abgelehnt, mit der Begründung das ich Vorbestraft sei ( 90 Tagessätze )


Wenn das auch nur im Ansatz Teil der Begründung sein sollte (und selbst das glaube ich nicht), fehlt jede Menge an der Sachverhaltsdarstellung. Die Einstellungsverfügung haben Sie ja sicherlich schriftlich. Laden Sie doch mal -unter Schwärzung der persönlichen Daten- ein Foto davon bei einem Bilderhoster hoch und verlinken es hier...

Zitat:
Der zuständige Richter hat ihn abgelehnt,


Wenn überhaupt der Staatsanwalt. Nicht der Richter. Auch das stimmt also so nicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 18.06.2019 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich an. Der Vortrag des TE ist juristisch kauderwelsch.

Wenn man eine Anzeige stellt und einen Strafantrag stellt, dann entscheidet zunächst der Staatsanwalt, was mit dem Verfahren passiert. Er kann das Verfahren einstellen wegen mangelndem Tatverdacht, weil es zu geringfügig ist, oder weil es wegen anderer Vorwürfe darauf auch nicht mehr ankommt. Bei einem Antragsdelikt kann der Staatsanwalt auch auf den Privatklageweg verweisen.

Daher stellt sich hier zu allererst mal die Frage:

Was ist hier überhaupt passiert?

1. Welches Verhalten hat der TE denn nun angezeigt (Sachverhalt)?
2. Was genau steht in dem Brief, den der TE bekommen haben will?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von romandassler):
Ist das rechtens,

Dazu wird man den Wortlaut der Ablehnung benötigen, um das sinnvoll zu diskutieren.



Zitat (von romandassler):
ist man als Vorbestrafter Freiwild ohne Rechte ??

Gewiss nicht



Zitat (von romandassler):
oder ist das schon Rechtsbeugung ??

Die ist nicht mal ansatzweise erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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