Abschiebung / Aufenthaltsrecht

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
SiegfriedNeumann
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)
Abschiebung / Aufenthaltsrecht

Hallo!

Ein Italiener war in Deutschland inhaftiert und wurde dann nach Italien abgeschoben und dort weiter inhaftiert.

Nach seinen Informationen darf er nun einige Jahre weder Deutschland, noch Österreich betreten.

Er sucht einen Anwalt der dieses Problem für ihn klären kann und gegebenfalls das Einreisverbot aufheben kann.
Es wäre von Vorteil wenn der Anwalt italienisch sprechen könnte, da sein Deutsch wohl nicht ausreicht um das Thema richtig zu erörtern.

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er sucht einen Anwalt der dieses Problem für ihn klären kann <hr size=1 noshade>


Den wird er hier im Forum kaum finden. Eine 30 Sekunden dauernde Recherche in einer Anwaltssuchmaschine hätte ihm diese 4 italienisch sprechenden Anwälte, die (auch) im Bereich Strafrecht tätig sind, geliefert:

Rechtsanwalt Marcel Bogun
Senefelderstraße 74 B
de 70176 Stuttgart

Rechtsanwältin Sabrina Buelli
Salierring 48
de 50677 Köln

Rechtsanwältin Nicole Schwuchow
Berthold-Rein-Straße 16
de 07407 Rudolstadt

Rechtsanwältin Pia Petry
Feldmannstraße 26
66119 Saarbrücken


Wurde die Strafe in Italien denn komplett vollstreckt (bis zum Ende) oder wurde er dort vorzeitig entlassen? Wenn letzteres hat er auf jeden Fall mit Weiterverbüßung in D zu rechnen, wenn er nach D einreist. vgl. § 456a, Abs. 2 StPO .

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