Äusserungsbogen vom Staatsanwalt

21. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pingu111
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)
Äusserungsbogen vom Staatsanwalt

Hallo,
ich wurde wegen Betrug angezeigt (in meinen Augen zu unrecht) und habe die Vorladung der Polizei nicht wahrgenommen.

Jetzt habe ich einen Äusserungsbogen von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich habe im Internet keinen einzigen Eintrag dazu gefunden. Bei allen Einträgen die ich gefunden habe, kam der Äußerungsbogen von der POLIZEI und nicht von der Staatsanwaltschaft. Ist es also ungewöhnlich, dass ich diesen Brief von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei bekommen habe?

Wie geht es weiter, wenn ich diesen Brief ignoriere?

LG

-- Editiert von Pingu111 am 21.12.2019 02:32

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Polizei handelt lediglich als "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft in so einem Ermittlungsverfahren. Sie bestimmt den Gang des Verfahrens.

Wenn Du Dich auch jetzt nicht äußerst, dann wird nach Lage der Akten entschieden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Pingu111):
Ist es also ungewöhnlich, dass ich diesen Brief von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei bekommen habe?


Dass von der Polizei kein Anhörungsbogen mehr kommt, wenn man eine Ladung zum Termin nicht wahrgenommen hat, ist völlig normal. Weiterhin wäre dann normal, dass die Staatsanwaltschaft stumpf nach Aktenlage entscheidet.

Dass die dann noch einen Anhörungsbogen verschicken ist also eher nicht normal.

Zitat (von Pingu111):
Wie geht es weiter, wenn ich diesen Brief ignoriere?


Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage, ohne deine Aussage. Entweder wird eingestellt, ein Strafbefehl beantragt, oder Anklage erhoben.

Warum machst du denn keine Aussage, wenn du der Auffassung bist unschuldig zu sein? Willst du es unbedingt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pingu111
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Polizei handelt lediglich als "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft in so einem Ermittlungsverfahren. Sie bestimmt den Gang des Verfahrens.

Wenn Du Dich auch jetzt nicht äußerst, dann wird nach Lage der Akten entschieden.

wirdwerden


Wenn ich mich jetzt nicht äußer und mit dem Urteil dann nicht zufrieden bin, kann ich dann immer noch eine Verhandlung anstoßen und aussagen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Pingu111):
Wenn ich mich jetzt nicht äußer und mit dem Urteil dann nicht zufrieden bin, kann ich dann immer noch eine Verhandlung anstoßen und aussagen?


Bei einem "Urteil" gab es schon eine Verhandlung.

Wenn ein Strafbefehl kommt, kannst Du eine Verhandlung anstoßen, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kann sein, dass die Anhörung durch die Polizei bei der StA ganz einfach übersehen wurde und deshalb ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Für die StA geht das schneller als wenn die Akten nochmal zur Polizei geschickt werden.
Ein Beschuldigter muss sich im Ermittlungsverfahren nicht äußern. Ob das immer schlau ist, muss jeder selbst wissen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.974 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen