Hallo,
ich wurde wegen Betrug
angezeigt (in meinen Augen zu unrecht) und habe die Vorladung der Polizei nicht wahrgenommen.
Jetzt habe ich einen Äusserungsbogen von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich habe im Internet keinen einzigen Eintrag dazu gefunden. Bei allen Einträgen die ich gefunden habe, kam der Äußerungsbogen von der POLIZEI und nicht von der Staatsanwaltschaft. Ist es also ungewöhnlich, dass ich diesen Brief von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei bekommen habe?
Wie geht es weiter, wenn ich diesen Brief ignoriere?
LG
-- Editiert von Pingu111 am 21.12.2019 02:32
Äusserungsbogen vom Staatsanwalt
21. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. Dezember 2019 | 02:31
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 5x hilfreich)
Äusserungsbogen vom Staatsanwalt
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 09:02
Von
Status: Unbeschreiblich (38384 Beiträge, 13987x hilfreich)
Die Polizei handelt lediglich als "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft in so einem Ermittlungsverfahren. Sie bestimmt den Gang des Verfahrens.
Wenn Du Dich auch jetzt nicht äußerst, dann wird nach Lage der Akten entschieden.
wirdwerden
#2
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 10:46
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatIst es also ungewöhnlich, dass ich diesen Brief von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei bekommen habe? :
Dass von der Polizei kein Anhörungsbogen mehr kommt, wenn man eine Ladung zum Termin nicht wahrgenommen hat, ist völlig normal. Weiterhin wäre dann normal, dass die Staatsanwaltschaft stumpf nach Aktenlage entscheidet.
Dass die dann noch einen Anhörungsbogen verschicken ist also eher nicht normal.
ZitatWie geht es weiter, wenn ich diesen Brief ignoriere? :
Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage, ohne deine Aussage. Entweder wird eingestellt, ein Strafbefehl beantragt, oder Anklage erhoben.
Warum machst du denn keine Aussage, wenn du der Auffassung bist unschuldig zu sein? Willst du es unbedingt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 10:47
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatDie Polizei handelt lediglich als "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft in so einem Ermittlungsverfahren. Sie bestimmt den Gang des Verfahrens. :
Wenn Du Dich auch jetzt nicht äußerst, dann wird nach Lage der Akten entschieden.
wirdwerden
Wenn ich mich jetzt nicht äußer und mit dem Urteil dann nicht zufrieden bin, kann ich dann immer noch eine Verhandlung anstoßen und aussagen?
#4
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatWenn ich mich jetzt nicht äußer und mit dem Urteil dann nicht zufrieden bin, kann ich dann immer noch eine Verhandlung anstoßen und aussagen? :
Bei einem "Urteil" gab es schon eine Verhandlung.
Wenn ein Strafbefehl kommt, kannst Du eine Verhandlung anstoßen, ja.
#5
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 18:26
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Es kann sein, dass die Anhörung durch die Polizei bei der StA ganz einfach übersehen wurde und deshalb ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Für die StA geht das schneller als wenn die Akten nochmal zur Polizei geschickt werden.
Ein Beschuldigter muss sich im Ermittlungsverfahren nicht äußern. Ob das immer schlau ist, muss jeder selbst wissen.
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