Äußerung wegen Hausfriedensbruch bei Polizei

8. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
fritsch123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Äußerung wegen Hausfriedensbruch bei Polizei

Als ich stark alkoholisiert und laut gröhlend unterwegs war, und von der Polizei angesprochen wurde, weigerte ich mich meine Personalien anzugeben.
Daraufhin wurde ich von den Ordnungshütern auf die Wache mitgenommen um bei einer Durchsuchung meine Personalien festzustellen.

-Filmriss-

Ich wachte am morgen danach in der Ausnüchterungszelle auf und wurde daraufhin, nach Unterzeichnung eines Formulars wegen Ingewahrsamnahme, entlassen.

Heute bekam ich gleich 2x Post von der Polizei (Schriftliche Äußerung als Betroffener):

1) Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
OWiG - unzulässiger Lärm (Par. 117 OWiG)
Sonstige Ordnungswidrigkeit u.a.
Bei Versuch steht jeweils nein.


2) Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben:
Hausfriedensbruch (Par. 123 StGB)
Versuch: nein


Bemerkung:
Sie wurden mehrfach aufgefordert, die Dienststelle zu verlassen. Auch der Hinweis, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, ließ Sie unbeeindruckt.


Die Ordnungswidrigkeit nur als Vorgeschichte. Jetzt muss ich mich natürlich dazu äußern.


Die Fragen die mich jetzt beschäftigen sind folgende:

- Wie schwer ist der Hausfriedensbruch (musste die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen)?
- Ist es nötig/angebracht einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen?
- Gibt es die Möglichkeit zu Kreuze zu kriechen und mich zu entschuldigen, oder gebe ich damit die Straftat zu?
- Soll ich die Straftat nicht zugeben und welche Folgen hat das?
- Soll ich mich überhaut nicht dazu äußern?
- Gibt es mildernde Umstände wegen meines Zustandes, sehr betrunken, kann mich nicht mehr daran erinnern was auf der Polizeiwache vorgefallen ist.
- Wie hoch wird in diesem Fall die Strafe ausfallen?
- Soll ich mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden sein, gegen Zahlung einer Geldauflage? Wie hoch fallt dies dann aus? (Student & BaföG-Empfänger)


Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!


Mit freundlichem Gruß
Fritsch

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie schwer ist der Hausfriedensbruch (musste die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen)?
Sicher, es ist ein Hausfriedensbruch, wenn jemand auf Aufforderung nicht geht. Aber wenn derjenige so betrunken ist, dass man ihn nicht auf die Straße schubst, sondern in eine Ausnüchterungszelle steckt, ist ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs schon etwas ungewöhnlich.
Also nicht schlimm.

Ist es nötig/angebracht einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen?
Nein, es sei denn, Sie haben schon einen Sack voll Vorstrafen. Der einzige Vorteil wäre, dass der Anwalt in den Akten lesen könnte, was die Polizisten angegeben haben. Viel kann es aber nicht sein, da Ihnen ja lediglich der Hausfriedensbruch vorgeworfen wird.

Gibt es die Möglichkeit zu Kreuze zu kriechen und mich zu entschuldigen, oder gebe ich damit die Straftat zu?
- Soll ich die Straftat nicht zugeben und welche Folgen hat das?

Natürlich, wenn Sie sich entschuldigen dann ja nur für etwas, was Sie auch einräumen. Anders gehts ja nicht. Nur sagen Sie doch, dass Sie einen Filmriss haben. Dann können Sie doch eigentlich nichts zugeben, weil Sie nichts wissen. Also könnten Sie sagen, dass Sie zwar nicht mehr wissen, was los war, aber es Ihnen, wenn es so war, wie es die Beamten sagen, schrecklich leid tut. Die haben ja auch keinen Grund, sich etwas auszudenken.

Gibt es mildernde Umstände wegen meines Zustandes, sehr betrunken, kann mich nicht mehr daran erinnern was auf der Polizeiwache vorgefallen ist.
Kommt auf die Höhe der Alkoholisierung an.

Wie hoch wird in diesem Fall die Strafe ausfallen?
Kommt auf Vorstrafen an.

Soll ich mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden sein, gegen Zahlung einer Geldauflage? Wie hoch fallt dies dann aus? (Student & BaföG-Empfänger)
Ja. Sie müssen nicht das Formular benutzen, sondern können (müssen aber als Beschuldigter nicht) einfach einen Brief schreiben. Da können Sie natürlich auch um eine Einstellung, ggf. gegen eine Geldbuße, bitten. Sie können auch reinschreiben, dass Sie als Bafög-Student nur soundsoviel aufbringen können.

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