Was kostet im Strafverfahren die
Einsicht in die Ermittlungsakte, dessen Kosten ich an das Gericht zu zahlen habe ?
Die näächste Frage wäre, wann ich diese kosten zu zahlen habe ? Unmittelbar nach der Einsicht oder erst wenn das Verfahren komplett abgeschlossen ist ?
P.S.: Ich selber habe keine Einsicht bekommen, was ja klar ist, nicht das jemand als antwort schreibt, das nur der RA einsicht in die Akte hat, das ist mir schon klar.
Akteneinsicht - Was kostet im Strafverfahren die Einsicht in die Ermittlungsakte?
7. September 2007
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Frage vom 7. September 2007 | 09:25
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 19x hilfreich)
Akteneinsicht - Was kostet im Strafverfahren die Einsicht in die Ermittlungsakte?
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#1
Antwort vom 7. September 2007 | 14:21
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 576x hilfreich)
Eine Gebühr für die Akteneinsicht entsteht nicht.
Ein Angeschuldigter/Angeklagter kann, wenn er ohne Anwalt vertreten ist, Akteneinsicht beantragen und auch erhalten(natürlich nicht zuhause, sondern entweder bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht).
Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss zu § 147 Abs. 7 StPO
:
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, können Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden, soweit nicht der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend
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