Akteneinsicht - Wie formuliert man so was und ist dieses möglich?

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Haider5001
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht - Wie formuliert man so was und ist dieses möglich?

Hallo,
also gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren da ich mir aber keinen Anwalt leisten kann und mir jeder rät vor einer Aussage bei der Polizei Akteneinsicht zu nehmen.
Kann ich der STA mitteilen das ich mich selber verteidigen werde und so Akteneinsicht nehmen und mich danach einlassen.
Wie formuliert so was und ist dieses möglich.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

Sie beantragen Akteneinsicht gemäß dem § 147(7) der StPO . Dafür müssen Sie der StA nicht mal versprechen, sich einzulassen - dazu sind Sie schließlich nicht verpflichtet.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Das ist so nicht ganz richtig.

Sie beantragen nicht Akteneinsicht, sondern Abschriften (Kopien) aller dem Gericht vorzulegenden Akten.

Ein Akteneinsichtsrecht ergibt sich aus 147 Abs. 7 nämlich nicht. Sondern lediglich die Verpflichtung der StA Abschriften zur Verfügung zu stellen.

Die kosten hierfür müssen Sie jedoch selbst tragen. (AVP 12,-€)

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#3
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 103x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Die entsprechende Vorschrift gibt es auch erst seit 2002/2003. Je nachdem wann Ihre Verfahren waren mag das zutreffen.

Leider hat sich diese Regelung noch nicht bis in alle StA´s rumgesprochen.

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Rechtsmacher PvDE

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