Hallo,
also gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren da ich mir aber keinen Anwalt leisten kann und mir jeder rät vor einer Aussage bei der Polizei Akteneinsicht zu nehmen.
Kann ich der STA mitteilen das ich mich selber verteidigen werde und so Akteneinsicht nehmen und mich danach einlassen.
Wie formuliert so was und ist dieses möglich.
Akteneinsicht - Wie formuliert man so was und ist dieses möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
Sie beantragen Akteneinsicht gemäß dem § 147(7) der StPO
. Dafür müssen Sie der StA nicht mal versprechen, sich einzulassen - dazu sind Sie schließlich nicht verpflichtet.
Gruß vom mümmel
Das ist so nicht ganz richtig.
Sie beantragen nicht Akteneinsicht, sondern Abschriften (Kopien) aller dem Gericht vorzulegenden Akten.
Ein Akteneinsichtsrecht ergibt sich aus 147 Abs. 7 nämlich nicht. Sondern lediglich die Verpflichtung der StA Abschriften zur Verfügung zu stellen.
Die kosten hierfür müssen Sie jedoch selbst tragen. (AVP 12,-€)
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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--- editiert vom Admin
Die entsprechende Vorschrift gibt es auch erst seit 2002/2003. Je nachdem wann Ihre Verfahren waren mag das zutreffen.
Leider hat sich diese Regelung noch nicht bis in alle StA´s rumgesprochen.
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