Hallo,
ich wüsste gern ob es einer Tochter möglich ist, Einsicht in
Gerichtsakten zu nehmen, die die Verurteilung Ihres Vaters
betreffen (Sexualverbrechen).
Direkt ist sie davon allerdings nicht betroffen.
Dieser Fall ist nun schon einige Jahre her (um 1980).
Gibt es eine Möglichkeit diese Akten ausfindig zu machen
und ist es möglich Einsicht zu nehmen?
Akteneinsicht bei Sexualverbrechen möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie kann, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt, Auskünfte aus den Akten erhalten, § 475 StPO . Die Akten selbst bekommt sie nicht. Berechtigtes Interesse bedeutet, es muss mehr sein als töchterliche Neugier.
Vielleicht sollte mann noch ergänzen das die Einsicht in die Akten bzw, Auskünfte oder Abschriften aus diesen nur gewährt werden sollen, wenn dies den berechtigten Intressen des Verurteilten nicht entgegensteht. Dieser Begriff ist regelmäßig sofern ich das aus der wenigen mir zu diesem Thema bekannten Rechtssprechung entnehme grundsätzlich eng zu Gunsten des Verurteilten auszulegen.
Wenn Sie wirklich wissen wollen was Ihr Vater getan oder auch nicht getan hat werden Sie das den Akten die Sie erhalten oder einsehen können vermutlich sowieso nicht entnehmen können.
Vielleicht sollten Sie sich daher mit demjenigen Auseinandersetzen der aus meiner Sicht das meiste dazu beitragen könnte, und das ist nunmal Ihr Herr Vater.
Dabei ist mir duchaus bewusst das sich dies hier hintippt als es ist. Aber vielleicht sollten Sie diesen Ansatz mal verfolgen.
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"MFG
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Danke für die Antworten.
Um etwaige Fehlinterpretationen vorzubeugen: Es geht hierbei nicht um mich.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Vater wäre natürlich das beste aber durch
bestimmte Umstände ist dies leider nicht möglich.
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