Guten Abend,
Person A ist einer wenig wohlgesonnten Personengruppe (P) auf die Füße getreten. Die Zahl und die Identität der P ist bislang unbekannt.
P hat versucht, dem A bestimmte Straftaten anzulasten.
A hatte für die Tatzeitpunkte Alibis.
Das LKA ist auf A zugekommen und hat ihn befragt.
Dabei hat A so frei herausgesagt, dass er sich zu den Zeitpunkten bei den Freunden B bzw. C. aufgehalten hat. A hat auch die Daten und Anschrift der B und C herausgegeben, falls es Rückfragen gibt.
Nun das Problem:
Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugesehen, dass P von "dubiosen" Anwälten vertreten wird, die wenig Skrupel haben, die Personendaten weiterzuleiten.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Personendaten von B und C bei einer Akteneinsicht anonymisiert werden?
A hat keine Angst um sich selbst, aber um B und C (weiblich, allein lebend).
Es geht u.a. um Sexualdelikte, deshalb geht A gerade der Hintern auf Grundeis.
Akteneinsicht für Beschuldigten - persönliche Daten
27. März 2023
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Frage vom 27. März 2023 | 20:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht für Beschuldigten - persönliche Daten
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#1
Antwort vom 27. März 2023 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatGibt es eine Möglichkeit, dass die Personendaten von B und C bei einer Akteneinsicht anonymisiert werden? :
Ja, wenn Leib und Leben von B und C konkret bedroht wären.
#2
Antwort vom 28. März 2023 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Personendaten von B und C bei einer Akteneinsicht anonymisiert werden? Hat P denn überhaupt behauptet, Geschädigte/r zu sein? Ansonsten wüßte ich nicht, woraus sich ein Akteneinsichtsrecht ergeben würde - wenn ich die Polizei wegen eines flüchtenden Räubers rufe, habe ich, sofern ich nicht der Beraubte bin, auch kein Akteneinsichtsrecht...
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