Akteneinsicht für Beschuldigten - persönliche Daten

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Karlich849
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht für Beschuldigten - persönliche Daten

Guten Abend,

Person A ist einer wenig wohlgesonnten Personengruppe (P) auf die Füße getreten. Die Zahl und die Identität der P ist bislang unbekannt.
P hat versucht, dem A bestimmte Straftaten anzulasten.
A hatte für die Tatzeitpunkte Alibis.

Das LKA ist auf A zugekommen und hat ihn befragt.
Dabei hat A so frei herausgesagt, dass er sich zu den Zeitpunkten bei den Freunden B bzw. C. aufgehalten hat. A hat auch die Daten und Anschrift der B und C herausgegeben, falls es Rückfragen gibt.

Nun das Problem:
Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugesehen, dass P von "dubiosen" Anwälten vertreten wird, die wenig Skrupel haben, die Personendaten weiterzuleiten.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Personendaten von B und C bei einer Akteneinsicht anonymisiert werden?

A hat keine Angst um sich selbst, aber um B und C (weiblich, allein lebend).
Es geht u.a. um Sexualdelikte, deshalb geht A gerade der Hintern auf Grundeis.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Karlich849):
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Personendaten von B und C bei einer Akteneinsicht anonymisiert werden?

Ja, wenn Leib und Leben von B und C konkret bedroht wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Personendaten von B und C bei einer Akteneinsicht anonymisiert werden? Hat P denn überhaupt behauptet, Geschädigte/r zu sein? Ansonsten wüßte ich nicht, woraus sich ein Akteneinsichtsrecht ergeben würde - wenn ich die Polizei wegen eines flüchtenden Räubers rufe, habe ich, sofern ich nicht der Beraubte bin, auch kein Akteneinsichtsrecht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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