Akteneinsicht ohne Schreiben einer Behörde

31. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
sonnenblumme444
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht ohne Schreiben einer Behörde

Hallo,

ich befinde mich in einer sehr ungewöhnlichen Situation. Ein langjähriger Freund von mir ist aktuell in der Psychiatrie aufgrund einer paranoiden Psychose. Diese Psychose hat sich in den letzten Wochen so weit verstärkt, dass er kontinuierlich Stimmen gehört hat und überzeugt davon ist, dass es sich bei diesen Stimmen um Polizisten handelt, die eine Observation durchführen. Selbstverständlich ist nichts davon der Fall und es würde natürlich auch keinen Sinn machen, dass er Polizisten bei ihrer Observation belauschen kann - leider kann er das in seinem akuten Zustand aktuell noch nicht ganz annehmen.
Nun besteht besagte Person leider vehement darauf, dass ich in seinem Namen und mit seinem Geld Akteneinsicht durch einen Anwalt beantrage.
Wenn das so einfach möglich wäre und ihm das Ergebnis (dass natürlich kein Verfahren gegen ihn läuft) zumindest irgend eine Form von Sicherheit geben würde und ihm bei der Heilung hilft, wäre ich dazu auch bereit, allerdings denke ich, dass:
a) Das soweit gar nicht möglich ist, da es sich nicht um mich selbst handelt und er in seinem aktuellen Zustand ja auch nicht geschäftsfähig ist.
b) Eine Akteneinsicht, soweit ich weiß, ja nicht definitiv ausschließt, dass es eine noch laufende Ermittlung geben KÖNNTE (tut es nicht.)
und c) kann ich auch überhaupt nicht einschätzen, was für Kosten da auf ihn zukommen würden.

Ich poste hier in diesem Forum in der Hoffnung, dass ich die Antworten an ihn weitertragen kann und ihm eine halbwegs zufriedenstellende Antwort geben kann.

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125210 Beiträge, 40470x hilfreich)

Zitat (von sonnenblumme444):
a) Das soweit gar nicht möglich ist, da es sich nicht um mich selbst handelt

Das ginge mit entsprechende Vollmacht schon.



Zitat (von sonnenblumme444):
er in seinem aktuellen Zustand ja auch nicht geschäftsfähig ist.

Es wäre zu prüfen, ob er für diesen Bereich geschäftsfähig wäre.

Eigentlich müsste er einen vom Gericht bestellten Betreuer haben, welchen Betreuungsumfang hat der denn?
Falls nicht, könnte man auch sich selber zum Betreuer bestellen lassen.



Zitat (von sonnenblumme444):
b) Eine Akteneinsicht, soweit ich weiß, ja nicht definitiv ausschließt, dass es eine noch laufende Ermittlung geben KÖNNTE (tut es nicht.)

Akteneinsicht gibt es immer erst, wenn die Einsichtsreife vorliegt.



Zitat (von sonnenblumme444):
c) kann ich auch überhaupt nicht einschätzen, was für Kosten da auf ihn zukommen würden.

Für die Akteneinsicht, wären das ab 12 EUR aufwärts.
Plus Deine anderen Auslagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34664 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von sonnenblumme444):
Nun besteht besagte Person leider vehement darauf,
Wenn man weiß, dass die Person bereits stationär in der Psychiatrie behandelt und betreut wird, und es eben höchstwahrscheinlich keine Observation gibt, sollte das eigene gesunde Verständnis soweit reichen, dass man die Person freundlich beruhigt und ihr erklärt, dass man das gern für sie tun wolle. Dass es etwas dauert...
Fertig. Ende. Da ist mE eine halbwegs zufriedenstellende Antwort.

Dann ist die Person evtl. zunächst beruhigt...und/oder hört längst andere Stimmen, die ihr anderes einreden, was zu tun wäre.

zu a) Richtig. Bringt nichts.
zu b) Irrelevant.
zu c) Richtig, die Kosten würden auf dich zukommen. Geschäftsunfähige brauchen iaR keine Kosten tragen...und hier in diesem Fall ist der Freund schon umfangreich vor sich selbst und seinen Aktivitäten geschützt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125210 Beiträge, 40470x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da ist mE eine halbwegs zufriedenstellende Antwort.

Nö, dass ist nur eine Antwort, die zeigt, dads man von dem Thema absolut keine Ahnung hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33449 Beiträge, 17448x hilfreich)

Nun besteht besagte Person leider vehement darauf, dass ich in seinem Namen und mit seinem Geld Akteneinsicht durch einen Anwalt beantrage. Ohne Verfahren gibt es keine Akte. Im Übrigen kann man ganz gratis und ohne Anwalt beim LKA anfragen, welche Daten dieses zur eigenen Person hat. Einen entsprechenden Antrag kann Ihr Freund ja dann selbst stellen. Siehe hier: https://datenschmutz.de/auskunft Ich glaube allerdings kaum, dass die entsprechende Negativauskunft Ihrem Freund irgendwie weiterhilft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34664 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
dass ist nur eine Antwort, die zeigt, dads man von dem Thema absolut keine Ahnung hat.
Nö, das zeigt sie nicht. Oder wie kommst du drauf?

Gehts überhaupt um Strafrecht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125210 Beiträge, 40470x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ohne Verfahren gibt es keine Akte.

Naja, so ganz ohne Verfahren wird er nicht in der Anstalt gelandet sein.
Und eventuell gab es ja tatsächlich mal "irgendwas" ...



Zitat (von muemmel):
Ich glaube allerdings kaum, dass die entsprechende Negativauskunft Ihrem Freund irgendwie weiterhilft.

Das weis man in solchen Fällen nie.



Zitat (von Anami):
wie kommst du drauf?

Durch Kenntnisse in dem Bereich.



Hat man eigentlich Kontakt zu den Behandelnden Personen? Wie stehen die zu der geplanten Angelegenheit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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