Hallo,
ich befinde mich in einer sehr ungewöhnlichen Situation. Ein langjähriger Freund von mir ist aktuell in der Psychiatrie aufgrund einer paranoiden Psychose. Diese Psychose hat sich in den letzten Wochen so weit verstärkt, dass er kontinuierlich Stimmen gehört hat und überzeugt davon ist, dass es sich bei diesen Stimmen um Polizisten handelt, die eine Observation durchführen. Selbstverständlich ist nichts davon der Fall und es würde natürlich auch keinen Sinn machen, dass er Polizisten bei ihrer Observation belauschen kann - leider kann er das in seinem akuten Zustand aktuell noch nicht ganz annehmen.
Nun besteht besagte Person leider vehement darauf, dass ich in seinem Namen und mit seinem Geld Akteneinsicht durch einen Anwalt beantrage.
Wenn das so einfach möglich wäre und ihm das Ergebnis (dass natürlich kein Verfahren gegen ihn läuft) zumindest irgend eine Form von Sicherheit geben würde und ihm bei der Heilung hilft, wäre ich dazu auch bereit, allerdings denke ich, dass:
a) Das soweit gar nicht möglich ist, da es sich nicht um mich selbst handelt und er in seinem aktuellen Zustand ja auch nicht geschäftsfähig ist.
b) Eine Akteneinsicht, soweit ich weiß, ja nicht definitiv ausschließt, dass es eine noch laufende Ermittlung geben KÖNNTE (tut es nicht.)
und c) kann ich auch überhaupt nicht einschätzen, was für Kosten da auf ihn zukommen würden.
Ich poste hier in diesem Forum in der Hoffnung, dass ich die Antworten an ihn weitertragen kann und ihm eine halbwegs zufriedenstellende Antwort geben kann.
Vielen Dank!
Akteneinsicht ohne Schreiben einer Behörde
31. Oktober 2024
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Frage vom 31. Oktober 2024 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht ohne Schreiben einer Behörde
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (125210 Beiträge, 40470x hilfreich)
Zitata) Das soweit gar nicht möglich ist, da es sich nicht um mich selbst handelt :
Das ginge mit entsprechende Vollmacht schon.
Zitater in seinem aktuellen Zustand ja auch nicht geschäftsfähig ist. :
Es wäre zu prüfen, ob er für diesen Bereich geschäftsfähig wäre.
Eigentlich müsste er einen vom Gericht bestellten Betreuer haben, welchen Betreuungsumfang hat der denn?
Falls nicht, könnte man auch sich selber zum Betreuer bestellen lassen.
Zitatb) Eine Akteneinsicht, soweit ich weiß, ja nicht definitiv ausschließt, dass es eine noch laufende Ermittlung geben KÖNNTE (tut es nicht.) :
Akteneinsicht gibt es immer erst, wenn die Einsichtsreife vorliegt.
Zitatc) kann ich auch überhaupt nicht einschätzen, was für Kosten da auf ihn zukommen würden. :
Für die Akteneinsicht, wären das ab 12 EUR aufwärts.
Plus Deine anderen Auslagen.
#2
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (34664 Beiträge, 5950x hilfreich)
Wenn man weiß, dass die Person bereits stationär in der Psychiatrie behandelt und betreut wird, und es eben höchstwahrscheinlich keine Observation gibt, sollte das eigene gesunde Verständnis soweit reichen, dass man die Person freundlich beruhigt und ihr erklärt, dass man das gern für sie tun wolle. Dass es etwas dauert...ZitatNun besteht besagte Person leider vehement darauf, :
Fertig. Ende. Da ist mE eine halbwegs zufriedenstellende Antwort.
Dann ist die Person evtl. zunächst beruhigt...und/oder hört längst andere Stimmen, die ihr anderes einreden, was zu tun wäre.
zu a) Richtig. Bringt nichts.
zu b) Irrelevant.
zu c) Richtig, die Kosten würden auf dich zukommen. Geschäftsunfähige brauchen iaR keine Kosten tragen...und hier in diesem Fall ist der Freund schon umfangreich vor sich selbst und seinen Aktivitäten geschützt.
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (125210 Beiträge, 40470x hilfreich)
ZitatDa ist mE eine halbwegs zufriedenstellende Antwort. :
Nö, dass ist nur eine Antwort, die zeigt, dads man von dem Thema absolut keine Ahnung hat.
#4
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (33449 Beiträge, 17448x hilfreich)
Nun besteht besagte Person leider vehement darauf, dass ich in seinem Namen und mit seinem Geld Akteneinsicht durch einen Anwalt beantrage. Ohne Verfahren gibt es keine Akte. Im Übrigen kann man ganz gratis und ohne Anwalt beim LKA anfragen, welche Daten dieses zur eigenen Person hat. Einen entsprechenden Antrag kann Ihr Freund ja dann selbst stellen. Siehe hier: https://datenschmutz.de/auskunft Ich glaube allerdings kaum, dass die entsprechende Negativauskunft Ihrem Freund irgendwie weiterhilft.
#5
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (34664 Beiträge, 5950x hilfreich)
Nö, das zeigt sie nicht. Oder wie kommst du drauf?Zitatdass ist nur eine Antwort, die zeigt, dads man von dem Thema absolut keine Ahnung hat. :
Gehts überhaupt um Strafrecht?
#6
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (125210 Beiträge, 40470x hilfreich)
ZitatOhne Verfahren gibt es keine Akte. :
Naja, so ganz ohne Verfahren wird er nicht in der Anstalt gelandet sein.
Und eventuell gab es ja tatsächlich mal "irgendwas" ...
ZitatIch glaube allerdings kaum, dass die entsprechende Negativauskunft Ihrem Freund irgendwie weiterhilft. :
Das weis man in solchen Fällen nie.
Zitatwie kommst du drauf? :
Durch Kenntnisse in dem Bereich.
Hat man eigentlich Kontakt zu den Behandelnden Personen? Wie stehen die zu der geplanten Angelegenheit?
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