Alg 1 zuviel - Betrug obwohl Lohnabrechnung vorliegt?

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
janluca
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Alg 1 zuviel - Betrug obwohl Lohnabrechnung vorliegt?

Hallo zusammen,

habe letztes Jahr Alg1 bezogen und hatte dabei noch einen 450 Euro Job.
Dieser war auch dem Arbeitsamt bekannt und ich habe meine Lohnabrechnungen vorgelegt.
Nun ging der Arbeitgeber pleite und ich bekam eine Kündigung. Trotz der Pleite ging die Firma unter anderem Namen weiter und ich wurde dort weiter beschäftigt.
Die Kündigung habe ich dem Jobberater vorgelegt und auch erwähnt dass mich die Firma weiter beschäftigt, nun aber unter einem anderen Namen.
Die Lohnabrechnung der neuen Firma, habe ich 1 Tag nach dem Erhalt wieder an das Arbeitsamt geschickt.

Ca. 8 Monate später bekam ich Post vom Zoll weil ich 130 Euro zu viel erhalten habe, ich dies dem Arbeitsamt verschwieg und mich zur Sache äußern kann. Diese Frist habe ich verstreichen lassen.

Nun erhielt ich einen Strafbefehl vom Amtsgericht in dem ich zur Zahlung von 2900 Euro aufgefordert wurde. Hierauf habe ich Einspruch eingelegt und erklärt das ich nie die Absicht hatte das Arbeitsamt um Leistungen zu betrügen und ich doch meine Lohnabrechnungen nachweislich auf das Onlineportal der Agentur hochgeladen habe.
Anschließend erhielt ich die Info das ich bereits die Aufnahme der Arbeit hätte anmelden müssen, was ich aber beim Berufsberater getan habe.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich hier schuld bin da ich es nicht an anderer Stelle gemeldet habe oder ob hier der Berater einen Fehler gemacht hat. Wie kann es sein dass ich für Betrug angeklagt werde jedoch nie die Absicht hatte.
Was erwartet mich denn nun wenn mir das Gericht nicht glaubt?
Hoffe hier kann mir ein wenig meine Angst nehmen und mir ein paar Tipps geben. Danke schon mal.

-- Editiert von Moderator am 17.07.2019 15:15

-- Thema wurde verschoben am 17.07.2019 15:15

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Ca. 8 Monate später bekam ich Post vom Zoll weil ich 130 Euro zu viel erhalten habe, ich dies dem Arbeitsamt verschwieg und mich zur Sache äußern kann. Diese Frist habe ich verstreichen lassen.

Keine Aussage machen, einen Rechtsanwalt einschalten!
Das Amt ist in der Beweispflicht!

Nun erhielt ich einen Strafbefehl vom Amtsgericht in dem ich zur Zahlung von 2900 Euro aufgefordert wurde. Hierauf habe ich Einspruch eingelegt und erklärt das ich nie die Absicht hatte das Arbeitsamt um Leistungen zu betrügen und ich doch meine Lohnabrechnungen nachweislich auf das Onlineportal der Agentur hochgeladen habe.
Anschließend erhielt ich die Info das ich bereits die Aufnahme der Arbeit hätte anmelden müssen, was ich aber beim Berufsberater getan habe.


Bitte schalte einen Anwalt ein wenn du nicht soviel Geld hast besorge dir einen Beratungsschein.
Mache keine Aussage wenn du nicht genau weißt was du sagen sollst, die drehen dir ein Strick wo es kein geben sollte.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Bitte schalte einen Anwalt ein wenn du nicht soviel Geld hast besorge dir einen Beratungsschein. Und dann? Auf den Schein gibt es Beratung - anwaltliche Vertretung im Strafprozeß ist zu bezahlen (das sind so 600 bis 800 Euro).
Mache keine Aussage Er soll also vor Gericht nicht mitteilen, dass er die Lohnbescheinigungen eingereicht hat? Nun, wenn er unbedingt verurteilt werden will, sollte diesen Rat befolgen - ansonsten besser nicht.
Was erwartet mich denn nun wenn mir das Gericht nicht glaubt? Die selbe oder eine härtere Strafe. Allerdings sind 2.900 Euro sowieso recht viel für die bescheidene Summe, um die es geht - wieviel Tagessätze waren das denn? Und sind Sie evtl. vorbestraft?

-- Editiert von muemmel am 17.07.2019 15:20

-- Editiert von muemmel am 17.07.2019 15:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen