Alkohol am Steuer - Fahrerlaubnis Neuerteilung

22. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
mayke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol am Steuer - Fahrerlaubnis Neuerteilung

hallo,

ich wurde vor kurzem mit alkohol am steuer von der polizei erwischt, die blutergebnisse lassen noch auf sich warten. laut dem blasegerät hab ich allerding 1,66pro mille. zu allem bin ich noch in der probezeit. ich wollte fragen was mir da jetzt blüht und was ich am besten machen sollte.

vielen dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Erstmal den genauen Blutalkoholwert abwarten.
Sollte sich dieser so bestätigen, wie gepustet (nach meiner Erfahrung gemessene BAK meist ein bisschen höher als auf dem Dräger angezeigt), kommt ein Strafverfahren auf Sie zu und eine Geldstrafe. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und sie müssen mit einer Sperrfrist bis zur Wiedererteilung rechnen, darüber hinaus auch mit der Anordnung der MPU vor Wiedererteilung.

Die Forensuche hält etliche Treffer zu diesem Thema bereit, z.B. hier:
http://www.123recht.net/Fahren-unter-alkohol-in-der-probezeit!!!-__f104300.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Zu erwarten ist eine Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts sind anstatt einer Geldstrafe die Ableistung von Sozialstunden zu erwarten.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Bis zur möglichen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden ca. 10-12 Monate vergehen.

Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert werden und es ist vor Neuerteilung ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger zu absolvieren.

Es gilt nach Neuerteilung eine verschärfte Probezeit. jeder weitere A- (oder 2 B-) Verstoß während der Probezeit wird die Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung zur Folge haben.

Sollte die BAK einen Wert von mindestens 1,6‰ ergeben muss vor Neuerteilung eine MPU mit Alkoholfragestellung bestanden werden. Das Bestehen der MPU setzt eine gründliche und zeitintensive Vorbereitung voraus. Die Zeit der Sperrfrist sollte unbedingt dafür genutzt werden.

Punkte gibt es keine da die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Verstoß bleibt aber im VZR eingetragen und kann im Wiederholungsfall gegen Dich verwendet werden.


Nachtrag: Die BAK kann nach ca. einer Woche bei der Polizei erfragt werden. Dann kannst Du abschätzen ob Du zur MPU musst oder nicht. Angaben zur Sache solltest Du aber keine machen. Du kannst Dich durch eine Aussage nicht entlasten, aber durchaus noch tiefer reinreiten.

Wie viel Zeit verging zwischen Trinkende, der Atemalkoholkontrolle und der Blutentnahme? Dann könnte man mal vorsichtig kalkulieren ob die BAK höher oder niedriger ausfallen wird als die AAK.


Nachtrag2: Selbst wenn Dir dieses mal die MPU erspart bleiben sollte, solltest Du Dich dringenst mit Deinem Alkoholproblem auseinandersetzen. Wer mit ca. 1,6‰ noch in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen betreibt exzessiven Alkoholmissbrauch. Und das auch noch in jungen Jahren. Du schadest nicht nur Deiner Gesundheit und Deinem sozialen Umfeld. Die Gefahr einer Wiederholungstat ist enorm.

-- Editiert am 23.05.2009 09:45

-- Editiert am 23.05.2009 09:51

1x Hilfreiche Antwort

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