A (37) und B (24), beide mit Schwerbehinderung wegen psychischer Störung, gehen Karneval feiern. Sie kommen, als sie bereits betrunken sind, in Kontakt mit C, der vorgibt, 16 zu sein, und bieten diesem Alkohol an (hochprozentige Liköre). C wird zu nichts gezwungen oder sonst wie unter Druck gesetzt, nimmt den Alkohol dankbar an (B sagt immer, gib dem nix mehr, aber A füllt C weiter ab) und trinkt, bis er schließlich zusammenbricht und sich mehrfach übergibt. Bekannte von C informieren A und B erst jetzt darüber, dass C erst 15 ist. A und B informieren die kontrollierende Polizei, die sich um C kümmert, während A und B das Weite suchen. Was weiter mit C passiert, ist A und B nicht bekannt. Meine Frage: Welche Strafe erwartet A und B, falls man sie identifizieren und ihnen das "Abfüllen" des Teenagers nachweisen kann?
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Alkohol an Minderjährige - "Abfüllen" von Teenager
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es ist völlig egal, ob er 15 oder 16 ist, da "stärkere" Alkoholica als Bier/Wein/Sekt erst ab 18 abegeben werden dürfen. Diese Vorschrift aus dem JuSchG betrifft aber insoweit nur die gewerbliche Abgabe.
A und B haben sich jedoch mglw. einer (mind. fahrlässigen) Körperverletzung nach § 229 StGB
schuldig gemacht (vgl. AG Saalfeld, NStZ 2006, 100
). Mögl. Strafe ist so gut wie nicht vorhersehbar. Insoweit sie nicht vorbestraft sind, dürfte es bei einer kleineren Geldstrafe (jedenfalls unter 90 TS) bleiben, insofern der Jugendliche keine schwerwiegenden Folgen erlitten hat.
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