Hallo
vier personen kaufen sich 2 Kästen bier .
Das ganze steigt bei Person A die 15 Jahre ist ( daheim)
2 Personen sind schon 18.
Person A meint seine Eltern wüssten davon (sind zurzeit in Urlaub )
Haben die volljährigen sich strafbar gemacht ??
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Alkohol an Minderjährige - Haben die Volljährigen sich strafbar gemacht?
23. Mai 2010
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Frage vom 23. Mai 2010 | 12:27
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Alkohol an Minderjährige - Haben die Volljährigen sich strafbar gemacht?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2010 | 12:54
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 131x hilfreich)
Wenn die Volljährigen die Bierkästen gekauft haben, um sie mit den Minderjährigen Freunden zu verzehren, haben sie sich wohl einer Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 4 JuSchG
schuldig gemacht. Als Konsequenz dürfte schlimmstenfalls eine kleine Geldbusse von vielleicht 50-100 Euro folgen, wenn überhaupt.
Eine Straftat besteht nicht.
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-- Editiert am 23.05.2010 12:55
#2
Antwort vom 23. Mai 2010 | 16:03
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
aber es ist ja in seinem haus , also ist er doch selbst für das verantwortlich was er macht .
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#3
Antwort vom 23. Mai 2010 | 16:50
Von
Status: Beginner (120 Beiträge, 38x hilfreich)
Ohne die 18 Jährigen wäre der 15 jährge aber auch vorraussichtlich nicht an den Alk gekommen egal bei wem die Party steigt
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#4
Antwort vom 23. Mai 2010 | 23:48
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 131x hilfreich)
quote:
aber es ist ja in seinem haus , also ist er doch selbst für das verantwortlich was er macht .
In einer Trinkrunde mit dem 15jährigen zu sitzen, wäre ja auch keine Ordnungswidrigkeit. Ihm den Alkohol zu beschaffen allerdings schon. Darauf kommt es an.
Aber eben, selbst wenn es zu einer Anzeige kommt, haben die Volljährigen maximal mit einer klein(st)en Geldbusse zu rechnen, die keinerlei Eintragungen oder Vorbelastungen nach sich zieht. Also kein Grund zu grosser Aufregung.
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