Hallo zusammen,
für mich stellt sich momentan folgendes Problem dar:
Die Eltern einer guten Freundin (15 Jahre) drohen mir mit rechtlichen Konsequenzen, weil diese auf einer privaten Feier von mir zu Alkohol gelangt ist. Sie unterstellen mir, ich hätte ihr den Alkohol zugängig gemacht.
Nun ist meine Frage, ob sich der § 9
des Jugendschutzgesetzes auch auf den privaten Bereich beziehen lässt, oder nur auf die Abgabe von Alkohol in Gaststätten etc. . Kann ich als Privatperson auch für die Weitergabe haftbar gemacht werden?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Alkohol an Minderjährige - Kann ich als Privatperson haftbar gemacht werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit dieser 'Unterstellung' haben die Eltern wohl recht.
Entschuldigen, erklären und versprechen dass sowas nie mehr passiert.
Natürlich ist es auch Privatpersonen verboten Alkohol weiterzureichen. Sonst könntest Du Dir auch ein Verkaufsverbot sparen, weil jede 15jährige einen 18jährigen Kumpel hat.
§ 9 Alkoholische Getränke (1) 1In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Ich glaube nicht, dass unter Öffentlichkeit eine private Feier zu verstehen ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich sehe hier ebenfalls keine Strafbarkeit.
Der 18 jährige Kumepel, der seinem 15 jährigen Freund den Alkohol besorgt, macht sich (leider) nicht strafbar.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten