Alkohol an Minderjährige verkauft.

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)
Alkohol an Minderjährige verkauft.

Schande über mein Haupt, ich habe an 2 Minderjährigen Alkohol, bzw. Bier verkauft. Heute waren 2 Polizisten bei meiner Kollegin im Laden, mit den beiden Schülern...und wollten meinen Namen wissen...mit der behauptung ich habe es denen verkauft. Die Jugendlichen haben mich auch beschrieben....erinnern kann ich mich nur Waage, wenn dann war es ein Mischgetränk Bier/Cola, es bringt jetzt auch nicht zu sagen das ich sonst immer genau darauf achte.... AUCH WENN ES SO IST...! Aber was passiert jetzt? Bekomm ich eine Anzeige? Eine Strafe?
Bitte um Antwort....
Danke

-- Editiert von berlin10365 am 09.04.2008 19:01:56

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat), §§ 9 , Abs. 1 iVm. 28, Abs. 1, Nr. 10 JuSchG.

Theoretisch kann die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Soviel wird es bei Ihnen natürl. nicht ansatzweise werden.

Die genaue Höhe wird durch den Sachbarbeiter der Verwaltungsbehörde/Bussgeldstelle (z.B. Statdverwaltung, Landkreis usw.) im pflichtgemäßem Ermessen festgelegt, oder es gibt in Ihrer Stadt/Landkreis einen entsprechenden Erlass, wie teuer es wird. Tippen tue ich auf jeden Fall auf unter 500,00 €, wahrscheinlich sogar einiges darunter, z.B. 150,00 - 250,00 €, aber das kann man wie gesagt nur schätzen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Hm? Aber die müssten es doch auch erstmal beweisen oder? Da kann ja jeder kommen, sag ich jetzt mal so, ich kann mich ja erinnern.... aber es war ja nüscht hochprozentiges....
Naja... da werde ich wohl Post bekommen....

Also jetzt muss jeder seinen Ausweis zeigen... sobald er/sie was anderes als Wasser kauft... ;-)

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aber die müssten es doch auch erstmal beweisen oder?

...was durch die Aussagen der beiden Jugendlichen problemlos möglich ist. Die haben ja objektiv keinen Grund Sie wahrheitswidrig zu belasten.

aber es war ja nüscht hochprozentiges....

Das ist für die Erfüllung des Tatbestandes egal und diese 'Rechtfertigung' würde ich auch nicht unbedingt vorbringen wenn man Sie zu der Sache befragt. Das kommt näml. nicht sonderlich gut an und könnte sich auf die Höhe der Buße auswirken (negativ natürlich)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 09.04.2008 20:09:39

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein das werde ich natürlich nicht sagen, ich könnte ja auch sagen das ich mich nicht erinnern kann, dann steht doch aussage gegen aussage... Hm? Oder soll man gleich alles eingestehen? Naja, werde das KInd schon schaukeln.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ich könnte ja auch sagen das ich mich nicht erinnern kann, dann steht doch aussage gegen aussage... Hm?

'Aussage gegen Aussage' bedeutet nicht das, was landläufig darunter verstanden wird. Das Gericht (in Strafvefahren) muß zu der Überzeugung kommen, dass irgendetwas 'so und so war'

Das Sie als Betroffener die Sache ggf. abstreiten ist ja logisch.

Auf der anderen Seite gibt es eben für die 2 Jugendlichen keinen Grund Sie wahrheitswidrig zu belasten. Was hätten die davon? Nichts!

Die Aussagen der Jugendlichen wären also um einiges glaubhafter für einen Richter als die Ihrige.

Wenn etwas immer so 'haarklein' bewiesen werden müßte, dass schon theoretisch keine andere Alternativer mehr denkbar ist, würden 80% aller Verurteilungen nicht möglich sein.

Sehr viele Verurteilungen ergehen, weil halt die eine Aussage glaubhafter ist, als die andere.

Oder soll man gleich alles eingestehen?

Das müssen Sie selber wissen. Geständnisse wirken sich immer(!) strafmildernd aus.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
berlin10365
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

JA da haben Sie recht, natürlich werde ich zu der Sache stehen, kein Thema, meine Angst war oder ist ja auch nur die Strafe, und natürlich die reaktion von meinem Chef.

2x Hilfreiche Antwort

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