Hallo ich hatte am 11.11.06 einen Unfall in einem Parkhaus...Bei mir wurde ein Atemalkohol von 0,45 Promille festgestellt, die BAK ergab einen Promillewert von 0,21 Promille, also unter der magischen 0,3 Promille...Nun nach 7 wochen hatte mein Anwalt Akteneinsicht und wir haben den wert erfahren...Ich dachte das es unter 0,3 Promille keine Strafverfolgung gäbe, aber mein Anwalt meint es geht, bei euch auf der Seite steht das es nicht geht???? Ich weiss nicht was ich tun soll...Die Meinungen gehen so auseinander...Kann mir bitte jemand weiterhelfen würde mich sehr freuen...Danke Banimad
Alkoholunfall mit 0,21 Promille, was nun...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
es ist so: Im StGB stehen nirgendwo Promillewerte. Dort steht lediglich: Wer ein fahrzeug fürhrt obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist.... wird so und so bestraft.
Es muß also bewiesen werden, ob der Täter fahruntauglich war. Dieser Beweis ist ab einer BAK von 1,1 automatisch erbracht. Ist die BAK geringer, werden noch weitere Beweismittel benötigt, also zum Beispiel Schlangenlinienfahren, sonstige typische Fahrfehler usw, usw.
Bei einer BAK von weniger als 0,3 Promille wird allerdings meines Wissens nach davon ausgegangen, daß noch keine Fahruntauglichkeit vorlag.
Da in Ihrem fall tatsächlich ein Unfall passierte, muß in Ihrem Fall zusätzlich geprüft werden, ob der Unfall AUFGRUND der Trunkenheit erfolgte. Dies bei 0,21 %o zu beweisen, dürfte eher schwierg sein.
Daher denke ich, haben Sie keine Strafverfolgung wegen eines Alkoholdelikts zu fürchten.
Gruß Justice
Ich sehe auch keinen Anlaß für eine Fahruntauglichkeit.
Wäre der Wert über 0,3 wäre diese wohl durch den Unfall indiziert.
Unter diesem Wert wird Ihnen aber eine Fahruntüchtigkeit nicht nachgewiesen werden können.
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