Alkoholunfall mit 0,21 Promille, was nun...

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
banimad
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholunfall mit 0,21 Promille, was nun...

Hallo ich hatte am 11.11.06 einen Unfall in einem Parkhaus...Bei mir wurde ein Atemalkohol von 0,45 Promille festgestellt, die BAK ergab einen Promillewert von 0,21 Promille, also unter der magischen 0,3 Promille...Nun nach 7 wochen hatte mein Anwalt Akteneinsicht und wir haben den wert erfahren...Ich dachte das es unter 0,3 Promille keine Strafverfolgung gäbe, aber mein Anwalt meint es geht, bei euch auf der Seite steht das es nicht geht???? Ich weiss nicht was ich tun soll...Die Meinungen gehen so auseinander...Kann mir bitte jemand weiterhelfen würde mich sehr freuen...Danke Banimad

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

es ist so: Im StGB stehen nirgendwo Promillewerte. Dort steht lediglich: Wer ein fahrzeug fürhrt obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist.... wird so und so bestraft.

Es muß also bewiesen werden, ob der Täter fahruntauglich war. Dieser Beweis ist ab einer BAK von 1,1 automatisch erbracht. Ist die BAK geringer, werden noch weitere Beweismittel benötigt, also zum Beispiel Schlangenlinienfahren, sonstige typische Fahrfehler usw, usw.
Bei einer BAK von weniger als 0,3 Promille wird allerdings meines Wissens nach davon ausgegangen, daß noch keine Fahruntauglichkeit vorlag.

Da in Ihrem fall tatsächlich ein Unfall passierte, muß in Ihrem Fall zusätzlich geprüft werden, ob der Unfall AUFGRUND der Trunkenheit erfolgte. Dies bei 0,21 %o zu beweisen, dürfte eher schwierg sein.

Daher denke ich, haben Sie keine Strafverfolgung wegen eines Alkoholdelikts zu fürchten.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich sehe auch keinen Anlaß für eine Fahruntauglichkeit.

Wäre der Wert über 0,3 wäre diese wohl durch den Unfall indiziert.
Unter diesem Wert wird Ihnen aber eine Fahruntüchtigkeit nicht nachgewiesen werden können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen