Als Opfer von einer fahrlässigen Körperverletzung Geld annehmen?

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613925-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Opfer von einer fahrlässigen Körperverletzung Geld annehmen?

Ich wurde Opfer von einer fahrlässigen Körperverletzung und musste genäht werden. Der Täter fühlt sich nun schuldig und möchte mir als Wiedergutmachung die Kosten für Krankenwagen und Nähen zahlen (so ca. 500 Eur). Ich habe den Täter bereits angezeigt und Täter weiß das auch. Täter will aber die Tat wieder gutmachen und mir 500 Eur zahlen. Darf ich das Geld annehmen? Oder muss ich dabei irgend etwas beachten?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

So wie es formulieren, soll diese Summe ausdrücklich den durch die Behandlungskosten (Rettungswagen und Nähen) entstandenen Schaden ersetzen. Die Frage ist, ob diesen Schaden tatsächlich Sie tragen oder ob nicht vielmehr Ihre Kranenversicherung eingesprungen ist.

Ihre Krankenversicherung wird möglicherweise auf den Schädiger zugehen und von ihm diese (und ggf. weitere) Kosten ersetzt haben wollen. Dann könnte es ein "durcheinander" geben, wenn der Schädiger (völlig zu Recht) angibt, dass er den Schadenersatz doch schon gezahlt hat und zwar an Sie.

Ich würde zunächst klären, wofür genau das Geld sein soll. Und aufpassen würde ich dann, wenn ich irgendetwas unterschreiben soll.

Der Schädiger "braucht" dieses Angebot an Sie vielleicht auch für sein Strafverfahren, weil er sich Milde erhofft. Wenn Sie die Annahme jetzt verweigern, dann würde das aber nichts daran ändern, dass der Täter sein Bestes gegeben hat (und sein Bares geben wollte).

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