Hi,
ich habe nun vor paar Tagen Post erhalten und wurde am eingeladen als Zeuge, das Termin ist ~3 Wochen später.
"Hallo Herr XXX, in der Strafsache gegen NAME NAME wegen Betrugs ist der Termin zur Hauptverhandlung von der Strafrichterin auf Datum XXX......................." bestimmt
Zu diesen Termin werden Sie als Zeuge geladen."
Mein Problem ist:
A, ich arbeite - wie läuft das ab?
B, ich muss dafür ~400 Km hinfahren und 400 Km wieder zurück.
C, ich kenne die Person nicht.
Ich selbst habe aktuell wegen Strafrechtlicher Sache ein anderes Problem seit einigen Jahren wo das Verfahren noch läuft, aber die Person kenne ich nicht und weiß auch nicht ob die Person damit etwas überhaupt zutun hat.
Muss ich hin? Kann ich komplett eine Aussage verweigern und wenn ja, kann ich das nicht jetzt schon machen und mir den ganzen Stress ersparen? Und sollte ich doch hinmüssen und das Thema könnte mich belasten, müsste ich ne Aussage machen? Muss ich alleine hin? Sollte ich ein Anwalt dann in der jeweiligen Stadt an meiner Seite haben?
Hab ich keine Möglichkeit worum es geht? Wer die Person ist?
Lg
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 23:16
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 23:18
Als Zeuge gegen unbekannte Person eingeladen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Muss ich hin? Ja.
Kann ich komplett eine Aussage verweigern und wenn ja, kann ich das nicht jetzt schon machen und mir den ganzen Stress ersparen? Nein.
Und sollte ich doch hinmüssen und das Thema könnte mich belasten, müsste ich ne Aussage machen? Frage unklar - was soll denn "belasten" heißen? Jedenfalls müssen Sie sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen.
Muss ich alleine hin? Nein, Sie können mitbringen, wen Sie wollen.
Sollte ich ein Anwalt dann in der jeweiligen Stadt an meiner Seite haben? Das ist Ihre Entscheidung (und kostet dann natürlich Ihr Geld).
Hab ich keine Möglichkeit worum es geht? Wer die Person ist? Völlig wirre Formulierungen, aber falls ich das richtig errate, möchten Sie vorher informiert werden, worum es geht. Und nein, das geht nicht - Sie wissen Name und Tatvorwurf, mehr erfahren Sie nicht.
Irgendwie habe ich Zweifel, dass das Schrieben echt ist ...
ZitatA, ich arbeite - wie läuft das ab? :
Man wird freigestellt.
ZitatB, ich muss dafür ~400 Km hinfahren und 400 Km wieder zurück. :
Dann ist das halt so.
Wo soll das Problem sein?
ZitatC, ich kenne die Person nicht. :
Irrelevant.
ZitatKann ich komplett eine Aussage verweigern :
Ja, kann man.
Entsprechende Strafzahlungen und Beugehaft sorgen dann regelmäßig für "Gesprächsbereitschaft"
Zitatwenn ja, kann ich das nicht jetzt schon machen :
Ja, man kann sich jetzt schon in die Bredouille bringen.
Zitatund mir den ganzen Stress ersparen? :
Der Stresslevel wird sich eher erhöhen ....
Zitatund das Thema könnte mich belasten, müsste ich ne Aussage machen? :
Was konkret meint man mit "belasten"?
ZitatMuss ich alleine hin? :
Nö.
ZitatSollte ich ein Anwalt dann in der jeweiligen Stadt an meiner Seite haben? :
Das muss man selber entscheiden, ob man das Geld investieren will.
ZitatHab ich keine Möglichkeit worum es geht? :
Das wird man logischerweise anhand der Fragen erkennen.
ZitatWer die Person ist? :
Google?
Ansonsten durchaus irrelevant.
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Man kann natürlich einfach mal bei dem Gericht anrufen und freundlich schildern, dass man die Person nicht kennt bzw. der Name einem gar nichts sagt und man gar nicht weiß worum es geht und dass man anruft nur um eine evt. Personenverwechslung auszuschließen. Dann liegt es schon im Bereich des Möglichen, dass einem gesagt wird, warum man geladen wurde. Also jetzt nicht unbedingt alle Details, aber so grob. Alternativ kann man das auch schriftlich (Brief, Fax) machen.
Grundsätzlich gilt aber:
Solange keine Abladung erfolgt, ist man verpflichtet zu erscheinen. Auch wenn evt. ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht (§§ 52, 55 StPO) vorliegt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet einem für einen Zeugentermin freizustellen, darf für die Zeit der Abwesenheit allerdings auch den Lohn/das Gehalt kürzen. Da bekommt man dann Entschädigung seitens des Gerichts.
Man legt dem Arbeitgeber daher also am besten die Ladung vor, damit der einem freistellt. Will man, dass der Arbeitgeber nichts davon mitbekommt, muss man sich halt um Urlaub oder Überstundenfrei kümmern, allerdings entfällt dann auch die Verdienstausfallentschädigung.
Für die Fahrtkosten bekommt man auch eine Entschädigung, derzeit 0,35 Euro pro Kilometer.
Wenn mit "belasten" eine strafrechtliche Belastung gemeint ist, muss man das nicht, allerdings bedeutet das auch nicht immer, dass man eine Aussage komplett verweigern kann, man muss dann nur die entsprechenden Fragen nicht beantworten, sonstige Fragen müsste man aber beantworten.
Wenn mit "belasten" eine seelische Belastung gemeint ist, dann ist die Antwort: Du musst trotzdem Angaben machen.
Die Frage, ob man einen Anwalt mitnimmt oder nicht, kann man nur selbst entscheiden, allerdings kostet das halt doch was.
ZitatFür die Fahrtkosten bekommt man auch eine Entschädigung, derzeit 0,35 Euro pro Kilometer. :
Oder die Fahrtkosten mit der Bahn, 1.Klasse, und dann vollständig ersetzt. Ist bequemer, und 0,35 Euro/km decken die tatsächlichen Fahrtkosten mit einem PKW nicht ansatzweise.
Zitatund 0,35 Euro/km decken die tatsächlichen Fahrtkosten mit einem PKW nicht ansatzweise. :
Kenne ja dein Auto nicht, aber mit 35 Euro komme ich durchaus weiter als 100 km.
Die FAHRTkosten werden durchaus gedeckt. Wenn du jetzt Wertverlust und Verschleiß mit rein rechnest, dann evt. nicht.
ZitatIch selbst habe aktuell wegen Strafrechtlicher Sache ein anderes Problem seit einigen Jahren wo das Verfahren noch läuft, aber die Person kenne ich nicht und weiß auch nicht ob die Person damit etwas überhaupt zutun hat. :
Also man hat vor einiger Zeit jemanden angezeigt? Dann dürfte die Wahrscheinlichkeit doch recht hoch sein, dass das damit zusammenhängt.
Sorry dafür das ich das mit der eigenen Strafanzeige nicht richtig erklären konnte:
Ich habe vor einigen Jahren eine Anzeige erhalten wo das Verfahren noch läuft - ob ich, falls es sich vor Ort herausstellt das die unbekannte Person damit was zutun hat, ich diesbezüglich ne Aussage egal in welcher Form machen müsste oder die Aussage verweigern darf falls es sich um mein eigenes Problem was noch läuft handelt.
Mittlerweile glaube ich nicht das die unbekannte Person damit etwas zutun hat da in meiner eigenen "großen" Akte, der Name nicht aufgelistet ist und die dessen Name aufgelistet sind, nichts diesbezüglich erhalten haben.
Okay dann versuche ich das mit dem anrufen einmal mit der bitte um mehr Informationen, wenns nichts bringt dann muss ich halt hin, vermutlich ohne Anwalt - ich hab mit sowas halt nur keine Erfahrung und weiß nicht wo ich eine Aussage machen muss oder die Aussage verweigern darf um mich auch nicht selbst zu belasten.
Alles andere ist halt "Risiko", die Person hat keinerlei Facebook / Insta oder irgendeinen anderen Google Eintrag, zumal nicht mit den Namen leider.
Habe in den letzten Jahren nichts verkauft, kein Stress gehabt niemanden Beleidigt oder sonstiges weshalb ich gewundert habe.
Lg
Ach so, ich dachte, man hätte vielleicht jemanden wegen einem eBay-Betrug oder einer Beleidigung angezeigt.
Zumindest in der aktuellen Gerichtsverhandlung sind Sie als Zeuge geladen, es ist zwar möglich, dass zu Ihrem Fall ein Zusammenhang besteht, man ist aber nicht der Angeklagte. Also um die Vorwürfe gegen Sie selbst wird es nicht gehen.
Darf ich noch einmal unterbrechen?
Ich war vor ein paar Tagen da, bin morgens losgefahren und konnte an der Tür lesen, dass das Strafverfahren gegen XXXXX abgeschlossen ist. Dort auf dem Schild habe ich gesehen, dass es 8 Zeugen gibt.
An der Anweisungsstelle habe ich etwas Geld für ca. 700 Km bekommen und das wars.
Ein paar Tage vorher habe ich angerufen um zu erfahren worum es geht und es geht darum das ich mal ein Produkt über Kleinanzeigen bezahlt habe aber nie erhalten habe.
Jetzt meine Frage, was ist aus der Sache geworden? Muss ich einen Anwalt einschalten, um vielleicht mein Geld von der Person zurückzubekommen, wenn sie zahlen kann?
Muss ich einen Anwalt einschalten, um vielleicht mein Geld von der Person zurückzubekommen, wenn sie zahlen kann? Keine Ahnung - grundsätzlich kann man derlei auch ohne Anwalt machen. Ob Sie selbst die nötige Kenntnisse haben (bzw. sich diese aneignen können), kann hier keiner wissen.
Jetzt meine Frage, was ist aus der Sache geworden? Auch das kann hier keiner wissen. Sie als Geschädigter könnten es dagegen in Erfahrung bringen: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406d.html
ZitatEin paar Tage vorher habe ich angerufen um zu erfahren worum es geht und es geht darum das ich mal ein Produkt über Kleinanzeigen bezahlt habe aber nie erhalten habe. :
Dann lag ich mit meiner Vermutung anscheinend doch richtig, dass man jemanden angezeigt hatte, sowas weiß man aber doch noch?
Der vielzitierte Satz "die Anzeige kann nicht zurückgezogen werden" gilt nämlich auch für den Anzeigenden, dass man im "worst case" dann eventuell durch ganz Deutschland reisen muss, ist den meisten glaube ich gar nicht bewusst.
ZitatJetzt meine Frage, was ist aus der Sache geworden? Muss ich einen Anwalt einschalten, um vielleicht mein Geld von der Person zurückzubekommen, wenn sie zahlen kann? :
Vermutlich ja, wobei da je nach Summe und Schuldner immer die Frage ist, ob es sich lohnt, da noch mehr zu investieren, oder ob man das Geld abschreibt.
-- Editiert von User am 15. Juni 2023 17:28
Zitatwobei da je nach Summe und Schuldner immer die Frage ist, ob es sich lohnt, da noch mehr zu investieren, oder ob man das Geld abschreibt. :
Richtig, denn die meisten Betrüger betrügen ja nicht aus Langeweile, sondern schlicht weil sie kein Geld haben.
Wenn man dann noch das Pech hat, das der Täter sich mit dem Karriereende "Bürgergeldempfänger" begnügt ...
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