Als privat Person, Telefonnummer weiter geleitet, strafbar?

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Als privat Person, Telefonnummer weiter geleitet, strafbar?

Letzten Monat hatte ich einen Unfall, als ich mit meinem Fahrrad unterwegs war mit einem Mann der die Fahrradroute mit seinem Auto überquerte. Der Mann war sehr nett und sagte, es sei alles seine Schuld und er gab mir seine Telefonnummer und Adresse und am nächsten Tag konnte ich ihn kontaktieren, falls es Schäden gab, die er bezahlen musste.

Als ich ihm am nächsten Tag anrief, sagte er mir, dass er sich an keinen Schaden erinnere und wird keine Schadensnummer der Versicherung geben, weil er nichts zu bezahlen hat.

Aus Wut machte ich ein Inserat auf das Internet, wo er ein sehr schönes Fahrrad zu verschenken hat. Seitdem die Leute hören nicht auf, ihm anzurufen, um nach Informationen über das Fahrrad zu fragen. Der Mann hat angerufen und sagte mir, dass er mich anzeigen wird und ich muss ihm Geld bezahlen, weil er seinen Job nicht machen kann und so viele unbekannte Anrufe beantworten muss.

Die Frage ist, ob es stimmt, was er sagt? Muss ich ihm jetzt etwas bezahlen?

-- Editiert von anita2020_2000 am 11.06.2020 18:49

-- Editiert von Moderator am 12.06.2020 15:18

-- Thema wurde verschoben am 12.06.2020 15:18

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43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Strafbar ist das allemal - das gehört zu den Klassikern des Stalking: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Wie u mir - so ich dir...?!

So kommt man allerdings nicht weiter. Ich hätte Adresse und Tel. mit zur Polizei genommen nach dem abweisenden Anruf und hätte eine Aussage gemacht.

Alles andere ist kindisches Trotzverhalten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich hätte Adresse und Tel. mit zur Polizei genommen nach dem abweisenden Anruf und hätte eine Aussage gemacht.

Die Anzeige kann man immer noch stellen - es gibt nur keine Straftat, also Zeitverschwendung.


Seinen Schaden wird man zivilrechtlich einklagen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

OK danke. Ich werde seinen neuen Tinder Profile voll löschen müssen... aber der Mann ist richtig zum Kotzen und sein Verhalten ist total unverantwortlich und beleidigend. Ich hatte ja nicht gebraucht zum Boden gestoßen zu werden und gegen einem Auto zu crashen. Jetzt tut mir alles weh und kann kaum Gewicht aufheben. Ich habe die Polizei angerufen an den Moment des Unfalles, sie sagten ja, tauschen Sie einfach eure Daten.
Jetzt ist alles gegen mir, selbst wenn der Mann vielleicht betrunken war. Wenn einer geschlagen wird, dann soll er die andere Wange hinhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von anita2020_2000):
Wenn einer geschlagen wird, dann soll er die andere Wange hinhalten?

Nö, er kann in einem Rechtstaat wie diesem das Rechtsystemm nutzen.
Selbstjustiz mag in einigen Ländern statthaft sein, hier ist sie es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Wenn Sie das Kfz-Kennzeichen des Verursachers haben, können Sie den Unfall doch selbst bei der Versicherung des Verursachers melden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von anita2020_2000):
OK danke. Ich werde seinen neuen Tinder Profile voll löschen müssen... aber der Mann ist richtig zum Kotzen und sein Verhalten ist total unverantwortlich und beleidigend.


Irgendwas läuft bei Ihnen völlig aus dem Ruder.
Wenn sie den Satz nach den ... auf sich selbst umschreiben passt es vermutlich ebenso.
Mal im Ernst, wären Sie darüber erfreut, wenn ich Ihren Namen und Nummer auf irgendwelchen dubiosen Pornoseiten einstelle?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Vor allem scheint sich der / die TE in seine Rage hineinzusteigern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

@Harry: Natürlich ist das eine Straftat - bitte mal § 238(1)Nr. 3b StGB lesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Gab es denn mehr als einen Vorfall außer dem Inserat mit dem Fahrrad? Wenn nicht, reicht das nicht für § 238 StGB (fehlende Beharrlichkeit). Gab es mehrere, müsste man genauer schauen, ob die Beharrlichkeit gegeben ist.

Was der Herr tun könnte wäre seinen Anwalt damit beauftragen ein Unterlassungsschreiben zu versenden. Die Anwaltskosten müsste dann die Radfahrerin tragen.

Auf der anderen Seite hat sich der Herr möglicherweise der fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht. Das kann man durchaus anzeigen. Der Anruf bei der Polizei ist ja auch dokumentiert.

Insgesamt ist das natürlich ein Fall wo komplett falsch reagiert wurde seitens der Radfahrerin.

Wie jemand anderes schon schrieb kann man die Meldung bei der Versicherung übrigens auch als Geschädigter selbst machen, wenn man die Daten des Verursachers hat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.06.2020 13:07

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Natürlich ist das eine Straftat - bitte mal § 238(1)Nr. 3b StGB lesen.
Es ging doch nicht um den TS.

Ich sehe aber dennoch eine Straftat, und zwar Betrug.

Zitat:
Wenn einer geschlagen wird, dann soll er die andere Wange hinhalten?
Nee, aber nicht zurückschlagen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
@Harry: Natürlich ist das eine Straftat - bitte mal § 238(1)Nr. 3b StGB lesen.

Wie würde man das begründen? Jemanden mit dem Auto anfahren ist nun wirklich nicht mal ansatzweise Nachstellung.


Nachdem die TE diese Info
Zitat (von anita2020_2000):
etzt tut mir alles weh und kann kaum Gewicht aufheben.

nachgeschoben hat, würde ich da aber was in Richtung Körperverletzung sehen.
Das sollte man dann doch anzeigen - idealerweise unter Vorlage ärtzliche Berichte / Atteste / Gutachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Gab es denn mehr als einen Vorfall außer dem Inserat mit dem Fahrrad?
hier:
Zitat (von anita2020_2000):
OK danke. Ich werde seinen neuen Tinder Profile voll löschen müssen... aber der Mann ist richtig zum Kotzen und sein Verhalten ist total unverantwortlich und beleidigend.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie würde man das begründen? Jemanden mit dem Auto anfahren ist nun wirklich nicht mal ansatzweise Nachstellung.
Es ging doch bei der Aussage nicht um den Autofahrer, sondern um den/die TE !

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ging doch bei der Aussage nicht um den Autofahrer, sondern um den/die TE !
Na eben nicht, hatte ich in #11 doch auch schon geschrieben.
Man darf doch nicht zitieren und dann direkt das Thema wechseln ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Darf ich es auflösen ;)

Harry meinte den Autofahrer und mümmel ging davon aus, dass er den TE meinte... Schlichtes Mißverständnis.

Im Übrigen:

Zitat:
OK danke. Ich werde seinen neuen Tinder Profile voll löschen müssen


Gut, also gab es 2 Vorfälle (mutmaßlich am selben Tag begangen). Auch das dürfte für Beharrlichkeit nicht ausreichen

Zitat (von strafrechtsblogger RA Dietrich):
Wie viele belästigende Verhaltensweisen objektiv erforderlich sind, ist durch Einzelfallbetrachtung zu entscheiden. Erforderlich ist aber zumindest ein wiederholtes Nachstellen, das zumindest die zweifache Begehung voraussetzt. Orientieren kann man sich dabei am Merkmal der fortgesetzten Begehung, für das der Gesetzgeber ca. fünf Handlungen forderte.


Dazu kommt, dass die Tat geeignet sein muss, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Zitat:
Hierbei sind Auswirkungen der äußeren Lebensgestaltung des Opfers gemeint. Konkreter solche Situationen, in denen das Opfer seine gewohnte Lebensweise auf Grund der Nachstellung nicht nur geringfügig ändern muss. Als Extremfall wäre der Wechsel des Arbeitsplatzes oder Wohnung zu nennen. Eine bloße psychische Belastung reicht dabei nicht aus.


Ein Wechsel der Telefonnummer stellt noch keine solche schwerwiegende Beeinträchtigung dar. [vgl. z.B. Klesczewski, Strafrecht BT, 257, Rn. 76 zu § 238 StGB]

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ihr seid sehr nett. Eigentlich habe ich den Tinder Profile nicht aktiviert … Für mich ist es kaum zu glauben, dass eine Person, die ein Auto fährt, dass viel gefährlicher als mein Fahrrad ist und viel Schaden anrichten kann, nicht für ihre eigenen Handlungen verantwortlich sei.

Laut seine Visitenkarte geht es um einen Arzt in klinischer und gesundheitlicher Psychologie, der ungefähr 55 Jahre alt ist. Ich sprach mit ihm und er sagte mir, dass er verantwortlich sei, dass ich aufgrund des Unfalls unter den Auswirkungen des Absturzes stehe "Schockiert", es sei ganz normal und dass alles wird wieder gut sein. Dass er verantwortlich für den Unfall war und wir sollten nur die Daten austauschen, wie die Polizei sagte und anschließend kommunizieren, um eventuelle Probleme zu lösen.

Am nächsten Tag dieser verantwortungslose Arzt, der mich angelogen und beruhigt hat, damit ich keine Beschwerde einreiche, er sagte mir, dass er einen Zeugen hat, was völlig falsch ist, niemand war am Tatort und er befahl mir, alles so zu lassen, weil er einen Zeugen hat und die Dinge schwieriger für mich tun kann ...

Ich glaube nicht, dass wir in einer Bananen Republik leben... aber den Artzt schon! Es stimmt, meine Reaktion mag kindisch sein aber ich kann nicht verstehen, wie eine Person, die die Ideale der Gesellschaft vertreten sollte, ein Arzt, so verantwortungslos ist?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ein Wechsel der Telefonnummer stellt noch keine solche schwerwiegende Beeinträchtigung dar.


Zivilrechtlich trotzdem relevant. Wird die Nummer etwa (frei)beruflich genutzt und der Geschädigte muß Visitenkarten neu drucken lassen, Kunden informieren... das darf alles der TE zahlen.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Auf der anderen Seite hat sich der Herr möglicherweise der fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht. Das kann man durchaus anzeigen. Der Anruf bei der Polizei ist ja auch dokumentiert.


Kann trotzdem eng werden. Wenn die Gegenseite zuerst anzeigt, könnte die Anzeige des TE als bloße Retourkutsche gewertet werden. Er kann ja allenfalls nachweisen, daß er die Polizei wegen "irgendjemandem" angerufen hat, aber nicht zwingend wegen der Gegenseite. Wenn dann die Gegenseite noch mit nem falschen Zeugen (Ehefrau?) ankommt für ein Alibi, hat man auch noch ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung oben drauf.

Und genau deswegen zeigt man sowas an und begeht keine Selbstjustiz, damit hat man nämlich hinsichtlich Glaubwürdigkeit ganz miese Karten.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
wären Sie darüber erfreut, wenn ich Ihren Namen und Nummer auf irgendwelchen dubiosen Pornoseiten einstelle?

Tinder ist kein Pornoseite...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@Anita

Böse Menschen gibt es überall. Auch Ärzte, Polizisten usw.

Du musst dir jetzt überlegen, was du tun willst. Entweder lässt du es auf sich beruhen oder du gehst gegen den Arzt vor. In dem Fall würde ich dir ganz dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten und den alles weitere machen zu lassen. Weiterhin solltest du, wenn du etwas unternehmen willst, unbedingt schnellstmöglich(!) zum Arzt gehen und dir deine Verletzungen oder Schmerzen schriftlich attestieren lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
unbedingt schnellstmöglich(!) zum Arzt gehen und dir deine Verletzungen oder Schmerzen schriftlich attestieren lassen.

Danke, Ich habe die Situation an meiner Hausärztin erklärt sie hat mir ein paar Überweisungen für Röntgen und Orthopäde gegeben. Orthopädin sagte, dass ich musste zum Spital gehen und den Fall melden. Stimmt das?

-- Editiert von anita2020_2000 am 14.06.2020 23:58

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von anita2020_2000):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
unbedingt schnellstmöglich(!) zum Arzt gehen und dir deine Verletzungen oder Schmerzen schriftlich attestieren lassen.

Danke, Ich habe die Situation an meiner Hausärztin erklärt sie hat mir ein paar Überweisungen für Röntgen und Orthopäde gegeben. Orthopädin sagte, dass ich musste zum Spital gehen und den Fall melden. Stimmt das?

-- Editiert von anita2020_2000 am 14.06.2020 23:58


Ja

Ich deute das mal so, dass Du meinst: die Orthopädin kann jetzt nichts mehr feststellen, Du hättest direkt nach dem Unfall zum Arzt gemusst. Wenn Du keine Folgeschäden hast, kann jetzt keiner mehr sagen, was Du damals hattest.
Schmerzensgeld ist eh wenig.

War denn wenigstens Dein Rad kaputt? Oder wolltest Du ihm nur eins auswischen wegen ein paar blauer Flecke, einem riesigen Schreck und weil er auf einmal so unfreundlich war?

Lass das bitte. Bei einem Psychiater kann das teuer werden, wenn der Deinetwegen seine Praxistelefonnummer ändern muss. Und denk an seine Patienten, die nicht mehr durchkommen wegen Deines Inserats. Tun die Dir gar nicht leid?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Lass das bitte. Bei einem Psychiater kann das teuer werden, wenn der Deinetwegen seine Praxistelefonnummer ändern muss. Und denk an seine Patienten, die nicht mehr durchkommen wegen Deines Inserats. Tun die Dir gar nicht leid?

Sind auf der Seite des Arztes? Stellen Sie sich vor, dass es Ihnen passiert und Sie können nicht mehr Ihre normales leben führen, weil einen unverantwortlichen Mensch Ihnen einen Schaden verursacht hat. Da es mir passiert Ihnen tut überhaupt nicht weh. Was wäre, wenn ich sterben musste? Soll ich lieber meine Mutter anrufen und bei ihr weinen? Was ist passiert mit der rede des Rechtssystems? Jetzt ist alles vorbei, denn der Herr einen Arzt ist und ist natürlich besser als mir... Nein, es tut mir nicht leid... es ES TUT MIR WEH!!! Wie wird er beweisen können das ich es war? Jeder kann ein Irrtum machen und falsche Telefonnummer abgeben, oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Schreib doch bitte mal ganz deutlich, welchen Schaden Du jetzt immer noch hast?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sind auf der Seite des Arztes?
Wir sind hier eher auf der Seite des Rechts.
Und da bist in diesem Fall weder du noch der Arzt.

Für mich sind deine Taten sogar schlimmer (weil vorsätzlich - das andere war hingegen ein Unfall, eine andere Ebene).

Außerdem wundert mich immer, wenn hier auf gute Ratschläge so gehässige Reaktionen kommen. Aber bitte, mach so weiter und zahl am Ende ein paar Tausend Euro Schadenersatz.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Schreib doch bitte mal ganz deutlich, welchen Schaden Du jetzt immer noch hast?

Na ja, ich kann nicht mal Yoga machen, den meine Linke Hand tut so weh bei der Asanas. Ich kann nicht mal den Sonnen Grüß versuchen zu machen. Meine Hand war geschwollen und als ich aß, tat es so weh, dass ich nur Suppen und Säfte trinken konnte. Der Nacken tut auch immer noch weh und ich wollte zum probe Tag in einer neuen Arbeit gehen, ich konnte nicht. Die Stelle hat jemand andere bekommen und wenn ich versuche was zu machen tut meine Rücke auch weh... Schauen wir mal, wenn ich nach den Corona Zeiten eine Stelle bekomme.... Über das Fahrrad ist am wenigsten zu reden, musste natürlich ein paar Sachen verbessern und klingt jetzt wie ein sehr altes Fahrrad.

-- Editiert von anita2020_2000 am 15.06.2020 11:09

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von anita2020_2000):
Sind auf der Seite des Arztes?


Das ist hier niemand, Du hast es bisher aber nicht verstanden.

Das nachträgliche/aktuelle Verhalten des Arztes (den Unfall betreffend) ist nicht korrekt, deswegen gaben Dir nun mehrere Personen den Rat zu einem Arzt zu gehen um Deine Verletzungen feststellen/attestieren zu lassen.
Dann solltest Du, wie auch bereits mehrfach gesagt, die Versicherung des Arztes konsultieren, gibt er die Daten nicht freiwillig raus, erfährst Du die über den Zentralruf der Autoversicherer Tel: 0800 2502600 erreichbar 24/7/365.

Wenn Du nun weiterhin Alles, in deinem Selbstmitleid und unbedachten bis dummen Handeln, schleifen lässt, wirst Du irgendwann erfahren, dass auch der beste Rechtsstaat nichts machen kann, wenn sich das Opfer nicht mal ansatzweise um seine Rechte bemüht.
Du musst JETZT aktiv werden!

Und apropos Opfer, davon gibt es hier 2 .

Du als Unfallopfer und der Arzt als Opfer deiner "Dummheiten" und das sollte Dir so langsam mal bewusst werden.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Außerdem wundert mich immer, wenn hier auf gute Ratschläge so gehässige Reaktionen kommen. Aber bitte, mach so weiter und zahl am Ende ein paar Tausend Euro Schadenersatz.

Danke, ein paar tausend Euro zu sparen ist immer gut, aber alles so zu lassen weil der Typ einen Arzt ist? Wie kann er bewiesen, dass ich es war?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von anita2020_2000):
Zitat (von reckoner):
Außerdem wundert mich immer, wenn hier auf gute Ratschläge so gehässige Reaktionen kommen. Aber bitte, mach so weiter und zahl am Ende ein paar Tausend Euro Schadenersatz.

Danke, ein paar tausend Euro zu sparen ist immer gut, aber alles so zu lassen weil der Typ einen Arzt ist? Wie kann er bewiesen, dass ich es war?


Einmal kurz die Situation googeln und man stößt hier auf Dein Geständnis.

Nicht weil der ein Arzt ist - DICH scheint das aufzuregen, weil Du was menschlicheres erwartet hättest Rein rechtlich ist egal, dass er Arzt ist. Bei einem Physiotherapeuten, wo in der Praxis die Klienten nicht mehr durchkommem wegen der Fahrradkaufwilligen wärs auch teuer. Oder bei einem Friseur oder oder.

Durch die Inserataktion kommst Du NICHT ZU DEINEM RECHT, SONDERN MACHST DICH ANGREIFBAR UND REITEST DICH IN DIE SCHEI***.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
anita2020_2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du als Unfallopfer und der Arzt als Opfer deiner "Dummheiten" und das sollte Dir so langsam mal bewusst werden.

Beginnen wir jetzt, uns gegenseitig zu beleidigen, oder warten wir darauf, dass Sie mich völlig beleidigen?

0x Hilfreiche Antwort

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