Amtliche Führungszeignis

29. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Pentium
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 94x hilfreich)
Amtliche Führungszeignis

Guten Tag Herr RA,
meine frage: wird eine Geldstrafe von 20 TS in dem "ämtlichen Führungszeugnis" eingetragen?
wenn ja, wird das irgendwann gelöscht oder bleibt das lebenslang?

P.S: ich weiss das sowas im Polizeilichen Führungszeugnis nicht eingetragen wird. Aber meine frage bezieht sich nicht auf das polizeiliche Führungszeugnis sondern auf das "AMTLICHE Führungszeugnis", was man für den öffentlichen Dienst braucht wie Universitäten usw.

Freundliche Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...schau mal in die Fragen von Lexia!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lexia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich hab etwas interessantes gefunden, schau Dir mal diese Seite an: www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bzrg.htm#p41
also soweit ich es verstanden hab wird dann nichts in dem amtlichen Führungszeugnis stehen, solange die Verurteilungen nicht mit der Ausübung eines Gewerbes im Zusammenhang stehen oder ähnliches. Schau dir §32 gut an!
MfG
Lexia

0x Hilfreiche Antwort

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