Hallo,
hätte da mal eine Frage:
Bekannter ( BW angehöriger im Mannschaftsdienstgrad) arbeitet als Barkeeper und macht von seinem Hausrecht gebrauch, ebenfalls einen bw angehörigen raus zu schmeißen. Dieser macht jedoch keine Anstalten zu gehen.
Der Barkeeper gibt sich fälschlicher Weise daraufhin als Offizier aus und befiehlt dem Soldaten das Lokal zu verlassen.
Der rausgeworfene verlässt jedoch erst das Lokal nachdem ihm vom Türsteher dabei geholfen wird, also nicht auf Folge des Befehls .
Liegt hier ein Tatbestand der Amtsanmaßung seitens des Barkeepers vor ?
Es ist davon aus zu gehen das beide stark alkoholisiert waren.
Liebe grüße
-----------------
""
Amtsanmaßung in Zivil
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nicht jede Kinderei ist strafbar.
wirdwerden
-----------------
""
§132 StGB
sehe ich hier gar nicht tangiert, weil gar keine Befehlsgewalt vorliegen dürfte (mal dumm gesagt, ein Oberst kann abends in der Kneipe auch nicht zum Gefreiten sagen "hol mir mal ein Bier".
§132a StGB
könnte tangiert sein, da dürfte aber kein StA den Finger für heben.
Ob es disziplinarrechtliche Konsequenzen hat, kann nicht vorausgesagt werden.
Kann sein, daß man das da nicht so locker sieht.
Und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für einen Barkeeper, der während der Arbeit "stark alkoholisiert" ist, möchte ich mir lieber nicht vorstellen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Tat ist strafbar gemäß § 32 WStG.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
20 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten