Amtsanmaßung in Zivil

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Southern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsanmaßung in Zivil

Hallo,

hätte da mal eine Frage:
Bekannter ( BW angehöriger im Mannschaftsdienstgrad) arbeitet als Barkeeper und macht von seinem Hausrecht gebrauch, ebenfalls einen bw angehörigen raus zu schmeißen. Dieser macht jedoch keine Anstalten zu gehen.
Der Barkeeper gibt sich fälschlicher Weise daraufhin als Offizier aus und befiehlt dem Soldaten das Lokal zu verlassen.
Der rausgeworfene verlässt jedoch erst das Lokal nachdem ihm vom Türsteher dabei geholfen wird, also nicht auf Folge des Befehls .
Liegt hier ein Tatbestand der Amtsanmaßung seitens des Barkeepers vor ?
Es ist davon aus zu gehen das beide stark alkoholisiert waren.

Liebe grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nicht jede Kinderei ist strafbar.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

§132 StGB sehe ich hier gar nicht tangiert, weil gar keine Befehlsgewalt vorliegen dürfte (mal dumm gesagt, ein Oberst kann abends in der Kneipe auch nicht zum Gefreiten sagen "hol mir mal ein Bier".

§132a StGB könnte tangiert sein, da dürfte aber kein StA den Finger für heben.

Ob es disziplinarrechtliche Konsequenzen hat, kann nicht vorausgesagt werden.
Kann sein, daß man das da nicht so locker sieht.

Und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für einen Barkeeper, der während der Arbeit "stark alkoholisiert" ist, möchte ich mir lieber nicht vorstellen. ;)


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Tat ist strafbar gemäß § 32 WStG.

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