Amtsdokumen

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pika78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsdokumen

Hallo,
Habe bei einer polizeilichen Aussage im Krankenhaus (Blutentnahme, Alkohol im Straßenverkehr) das aussagedokument welches ich nicht unterschreiben habe aus Affekt zerrissen. Jetzt droht mir die Polizei mit einer Anzeige wegen Vernichtung von amtsdokumenten...,
Mit welchen Konsequenzen kann ich hierbei rechnen? PS. Ich stand unter Alkohol Einfluss und fühlte mich durch die Beamten eingeschüchtert bei meiner Aussage, deswegen unterschrid ich es nicht.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Vernichtung von amtsdokumenten


Einen Straftatbestand dieses Namens gibt es in Deutschland nicht (auch im übrigen deutschsprachigen Raum anscheinend nicht - wie ich gerade mal gegoogled habe).

Daher erstmal sicherheitshalber nachgefragt: Fand das ganze in Deutschland statt?

Nächstliegend wäre der Tatbestand der "Urkundenunterdrückung", wobei bei dem in allen Varianten gefordert ist, dass "einem anderen ein Nachteil zugefügt" werden soll. Das sehe ich nicht so ohne weiteres, wobei mir auch zumindest zweifelhaft (!) erscheint, ob der Staat/die Justiz/die Rechtspflege "ein anderer" in diesem Sinne ist, bzw. sein kann. Müsste ich mal recherchieren

Ist das Ergebnis der Blutentnahme (die BAK) schon bekannt?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.11.2018 20:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pika78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es fand gestern in Bayern statt.
Nachdem ich es zerrissen hatte, Google die zweite Beamtin was auf ihrem Handy und zeigte es ihrem Kollegen. Danach meinte er, es sei zerstört von amtsdokumenten... Und zieht eine Anzeige nachsich.
Die haben mich aus der Arbeit geholt weil ein anderer Verkehrsteilnehmer der Ansicht war ich fuhr schlangenlienien., 13uhr hatte ich Arbeitsbeginn und um 13:45 musste ich mein Arbeitsplatz verlassen, sonst drohten sie mich persönlich zu holen! 13:45 ergab der alkometer 0.27. Daraufhin nahmen sie mich zu Blutentnahme ins Krankenhaus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pika78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hauptsächlich bezog er sich darauf, ich hätte ein Dokument mit seiner Unterschrift vernichtet/zerstört/zerrissen.
Es war dann ich vier Stücken, welches sie dann mühelos zusammen gesetzt haben..
War Gesten alles recht konfus.
Im Grunde stehen jetzt 3 Anzeigen im Raum. Nötigung bzw. Beleidigung des anderen Verkehrsteilnehmer, Alkohol im Straßenverkehr, das zerstört von Dokumenten...
Keine Ahnung wie ich da halbwegs wieder rauskomme.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
13:45 ergab der alkometer 0.27.


Tja, da kommt es nun darauf an, was das Gerät angezeigt hat. Entweder den eigentlichen Messwert des Atemalkoholgehaltes [AAK] oder bereits umgerechnet die BAK in Promille. Die Geräte können grundsätzlich beides. Kommt auf die Einstellung an. Bei einer BAK von 0,27 wäre alles in Ordnung. Eine AAK von 0,27 entspräche einer BAK von 0,54, somit knapp im Bereich der Ordnungswidrigkeit, wenn nicht Fahrfehler oder ähnliches dazu kamen. Ist das der Fall, sind wir im Bereich der Straftat, Paragraph 316 StGB. Letztendlich wird aber ohnehin der Wert entscheidend sein, der bei der Blutentnahme rauskommt.

Wie, oder ob der andere Verkehrsteilnehmer genötigt worden sein soll, geht aus deinem Beitrag nicht hervor?!

Wenn man mal davon ausgeht, dass beide Straftaten vorliegen, also 316 StGB und 240 StGB, ist das Zerreißen des Protokolls dein allerkleinstes Problem, bzw. macht den Kohl auch nicht mehr fett. Wobei mir allerdings immer noch schleierhaft ist, welcher Straftatbestand, oder auch Ordnungswidrigkeitstatbestand das zerreißen erfüllen soll, außer ggf. Sachbeschädigung. Ich denke mal, der Polizist war nur sauer, dass du ihm seinen schönen Zettel zerrissen hast, und weiß selber nicht was das für eine Straftat sein soll. "Zerstörung von Amtsdokumenten" gibt es wie gesagt nicht.

Du wirst jetzt erstmal abwarten müssen, was aus der Trunkenheitsfahrt und der Nötigungsgeschichte wird. Das sind deine beiden akuten Probleme, nicht dieser zerrissene Zettel.

Wenn du wegen dieser beiden Delikte verurteilt wirst, würde ich grob mit einer Geldstrafe von 60 bis 80 Tagessätzen rechnen (falls du noch nicht vorbestraft bist, bisher). Der kaputte Zettel spielt dabei keine große Rolle, außer es wäre dadurch tatsächlich der Tatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt, was ich wie gesagt noch mal recherchieren müsste. Bisher bin ich noch nicht dazu gekommen. Aber selbst wenn das so ist, macht es wie gesagt den Kohl nicht mehr fett, wenn du für die anderen beiden Sachen ohnehin verurteilt wirst. Es gibt dann vielleicht 10 oder 15 Tagessätze mehr.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.11.2018 23:30

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pika78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre schon viel Geld.. , weiß nicht wieviel ein Tagessatz in € ist aber die Beamten meinten 0,54 entsprechen einer Ordnungswidrigkeit und diese in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot und CA. 500€ zu buche steht. Zur Beleidigung war der Sachverhalt....
Stand an der Ampel und beim losfahren war ich dem Hintermann anscheinend nicht zügig genug, worauf er sich mit hupen und vernlicht bemerkbar machte. Zudem fuhr er mir fast im Kofferraum drin, bis er sich entschied mich zu überholen. Danach fuhr er rechts ran und wartete bis ich an ihm vorbeifuhr. Leider hab ich mich zu diesem Zeitpunkt für den Mittelfinger entschieden. Daraufhin folgte er mir bis zum firmenparkplatz. 20 min später waren schon die freundlichen Helfer da und warteten im Empfangsbereich auf mich. Ob jetzt Beleidigung oder Nötigung oder beides gegen mich vorliegt, kann ich nicht nicht sagen.

-- Editiert von Pika78 am 16.11.2018 00:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1 Tagessatz sind 1/30 deines monatlichen Nettoeinkommens. Wenn du also z.b. 1500 € netto verdienst, sind es 50 €. Wobei meistens dann noch zu Gunsten des Angeklagten etwas abgerundet wird, ggf. auf 40 €. Eine Verurteilung zu z.B. 40 Tagessätzen entspräche dann halt 1600 Euro, zzgl. Verfahrenskosten.

0,54 o/oo sind grundsätzlich eine Owi, richtig. Es kann aber auch eine Straftat nach § 316 StGB sein, wenn körperliche Ausfallerscheinungen hinzukommen, oder Fahrfehler begangen worden sind, und so weiter. Da wird man jetzt erst mal abwarten müssen, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.

Eine Nötigung liegt deiner Beschreibung nach nicht vor. Von daher werden sicherlich auch keine 60 bis 80 Tagessätze verhängt werden, sondern vielleicht 40 oder 45, wenn es denn überhaupt als Straftat geahndet wird und nicht als Owi.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pika78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info. Vor der Fahrt in die Arbeit, hatte ich ein Bier getrunken. Und
danach gleich noch eins auf der Arbeit. Schließlich wurde der Alkohol test nicht unmittelbar hinterm Steuer durchgeführt, sondern 45 min später in der Firma.
Zur Aussage im Krankenhaus, sagte ich hätte ein Bier zu Hause getrunken. Unterschrieben habe ich es jedoch nicht, sondern nachdem der Polizist meinte wir hätte uns das sparen können, hab ichs zerrissen.

-- Editiert von Pika78 am 16.11.2018 10:08

-- Editiert von Pika78 am 16.11.2018 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass Biertrinken VOR dem Autofahren eh eine blöde Idee ist: Vorausgesetzt Du bist ein Mann mit normalem Gewicht hast Du nach EINEM Bier keinen Blutalkoholwert von 0,54 o/oo. Da müsstest Du schon im Bereich vom einem Liter Bier oder zusätzlichen Spirituosen getrunken haben.

Achja: Alkoholgenuss VOR der Arbeit ist auch keine gute Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pika78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1-2 Bier sind keine Unding bei uns in der Firma, ein Alkohol Verbot besteht auch nicht.
Klar war es eine dumme Idee, der ganze Tag war es. Aber als Verbrecher fühle ich mich deswegen auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
aber die Beamten meinten 0,54 entsprechen einer Ordnungswidrigkeit und diese in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot und CA. 500€ zu buche steht.

Fahren mit 0,5 Promille oder mehr bedeutet ein Regelbußgeld von 500€ plus Verwaltungsgebühren plus Kosten für die Blutuntersuchung plus 1 Monat Fahrverbot.
Die Beleidung käme dann noch mal extra.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
...außer es wäre dadurch tatsächlich der Tatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt, was ich wie gesagt noch mal recherchieren müsste. Bisher bin ich noch nicht dazu gekommen.


So, mittlerweile habe ich mal einen Blick in den "Fischer" geworfen. Urkundenunterdrückung ist nicht erfüllt, da -wie ich es mir schon dachte- der Staat, oder der Strafverfolgungsanspruch des Staates, kein "anderer" iSd. § 274 StGB ist. Ein "anderer" kann nur eine natürliche Person sein. [Fischer StGB, 60., 2095, Rn. 9]

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen