Amtsträger - Förster

8. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Amatan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsträger - Förster

Ich sitze jetzt seit einiger Zeit über dem Problem ob ein Förster ein Amsträger ist oder nicht. Es geht um die Prüfung auf Körperverletzung im Amt. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, ob der Förster bei einer öffentlichen Behörde angestellt ist. Leider gibt es auch viele private Waldeigentümer die ebenso wie öffentliche Behörden Förster einstellen.

Vielen Dank schon mal im voraus an jeden der sich ein paar Gedanken darüber macht.

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13 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Also ich hab ja nie Jura studiert :) vielleicht kann unser cand.jur. BOBO ja mehr dazu sagen, aber ich denke, Du hast das Problem schon selber gut erkannt. Wo ist der Förster angestellt? Privat oder im Staatsdienst? Oder gibt es Förster (als solche, mit dieser Berufsbezeichnung) nur im Staatsdienst und heißen sie im Privatbereich anders ?



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

nun, der Regelfall ist, dass die Förster in einem Beamtenverhältnis stehen, und somit für eine Behörde arbeiten. Denn als Förster im normalen Arbeitsverhältnis ist der Verdienst ziemlich gering und zudem besteht die Möglichkeit der Kündigung.

Jedoch verstehe ich die Problematik in Ihrem Fall nicht. Fragen Sie bitte einfach bei der Stadtverwaltung nach, wer das jeweilige Waldstück verwaltet. Dann können Sie auch herausfinden, ob der Förster in einem öffentlich-rechtlichem oder in einem normalen Arbeitsverhältnis steht. Aber dieses hat mein Kollege Bob ja schon erwähnt.

Mit freundlichen Grüßen,

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#3
 Von 
Amatan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun die Problematik ist das es eine Hausarbeit ist und somit keine Stadtverwaltung konkret heran gezogen werden kann. Es handelt sich vorliegend um Putativnotwehr und einen Erlaubnistatbestandsirrtum und ich stehe vor dem Problem ob eine fahrlässige Körperverletzung im Amt in Frage kommt.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Hallo BOBO.

Sie kann wohl nicht nachfragen. Denn es geht wohl um eine Hausarbeit, und nicht um einen realen Fall, wenn ich's richtig sehe.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Oh, das ist natürlich was anderes.

Jedoch müssen sich in dem Sachverhalt Angaben dazu finden, ob der Förster Beamter ist, oder nicht. Wenn nicht, gucken Sie bitte in den Kommentaren zu §340 StGB und beachten Sie bei Bejahung des §340 den §358 StGB .

Wenn sich überhaupt keine Angaben finden lassen sollten über einen eventuellen Beamtenstatus, dann erwähnen Sie den §340 und §358 nur nebenbei.

Der Unterschied ist dabei bei dem Normalfall von §340, dass keine Geldstrafe verhängt werden kann, es sei denn, es liegt ein minder schwerer Fall vor. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Körperverletzung an sich sind aber ansonsten gleich, ausser dass bei §340 der Beamtenstatus und der Begriff des "Dienstes" hinzukommt.

Die irrige Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes (Erlaubnistatbestandsirrtum) lässt analog §16 I 1 den Vorsatzschuldvorwurf und damit eine Bestrafung aus dem Vorsatztatbestand entfallen. Bei Vermeidbarkeit des Irrtums bleibt im Rahmen des §16 I 2 zu prüfen, welche Bedeutung einem etwaigen Affektzustand des Täters (Verwirrung, Furcht, oder Schrecken) für den Fahrlässigkeitsschuldvorwurf zukommt (u.a. Baumann/Weber/Mitsch, AT §23 Rn 49).

Jedoch sollten Sie den alten Streit um den Erlaubnistatbestandsirrtum ausführlich darstellen, wenn er relevant ist. Den sollten Sie kennen.

Mit freundlichen Grüßen,

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#6
 Von 
Amatan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank mit dem ETB Streit habe ich mich jetzt schon lange genug rum geschlagen und ihn in eine für mich vertretbare Form gebracht. Ich hoffe das wird dem Prof. auch reichen. Das Problem eines nur vermuteten Beamten habe ich auch schon gesehen und versuche nun zu klären, ob man auch bei "privaten" Förstern den Beamtenstatus analog anwendet. Sonst wäre der private Förster angehalten bei jeglichen Problemen die Polizei zu verständigen. Da ein Wald zwar privat sein kann aber ich glaube nicht für Wanderer und Spaziergänger gesperrt werden kann und die konrolle ob Wanderer oder Wilderer müsste der Förster doch eigentlich haben. Als "Hilfspolizist" oder etwas vergleichbares.
Nicht das mich dieses Problem essentiell für das mögliche Bestehen der Hausarbeit ist. Aber ich so solche Probleme ungern ungeklärt.

Ich danke für die Tipps die schon gekommen sind und hoffe es folgen noch weiter.

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#7
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

"Förster" dürften wohl immer Amtsträger sein (sie sind keine "Jäger" und keine "Jagdpächter"). In Niedersachsen sind sie auch "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" i.S.v. § 152 GVG .

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#8
 Von 
QuirinaSue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich denk mal dass du deine Hausarbeit in Freiburg schreibst, oder, denn ich hab mich mit dem selben Problem rumgeschlagen, ob ein Förster Amtsträger ist oder nicht.
Ich hab aber dann letztendlich die Amtsträgereigenschaft bejaht, da im LP steht dass ein Privatförster strafrechtlich wie ein Beamter zu behandeln ist. Egal ob F Privatförster oder Förster der Öffentlichkeit ist, kann also die Amtsträgereigenschaft angewandt werden.
Ich hoffe das hilft dir. Viel Spaß noch. lg Sue

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehen Sie, Recherche als Jurist ist alles :)

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Amatan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi QuirinaSue,
Also ich schreibe in Göttingen an meiner Hausarbeit. Ich habe den Förster jetzt als Amtsträger bestätigt, da ich einen interessanten Kommentar dazu gefunden habe. Gem. § 25 BJG ( BundesJagdGesetz) sind alle Personen die eine staatliche oder staatlich anerkannte forstliche Prüfung ( Diplom usw.) abgelegt und bestanden haben, mit den Rechten und Pflichten der Polizei ausgestattet. Sie werden Hilfsarbeiter der Staatsanwaltschaft kraft Bundesrecht.
Über diese Schiene habe ich dann den Förster zum Amtsträger erhoben. Ich hoffe das klappt so. Kannst mir ja vielleicht mal euren Sachverhalt zu mailen, würd mich schon mal interessieren. Gruß

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#11
 Von 
QuirinaSue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
aber wenn du den Förster als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft ansiehst, welchen Delikt prüfst du dann. Ich muss nämlich Widerstand gegen einen Amtsträger prüfen und wenn F nur Hilfsbeamte ist kommt § 114 und nicht § 113 in Betracht. Dann wäre meine Prüfung wieder falsch... In meinem Semester haben es viele so gemacht wie du. Aber ich hab im LK gelesen, dass ein Förster Beamter ist... und nicht nur Hilfsbeamter.
Ich bin mir aber so langsam gar nicht mehr sicher. So ein Mist.
Unser Sachverhalt in Kürze:
F hört Schüsse im Wald und denkt es sei ein Wilderer. Er legt sich auf die Lauer. Da kommt ein Auto angefahren indem der Ahnungslose X sitzt. F denkt es sei der Wilderer und will das Auto anhalten. X bekommt Panik, denn er denkt ein Räuber will ihn anhalten. Somit startet X ein Wendemanöver. F denkt, der WIlderer will sich durch dieses Wendemanöver Büchsenlicht verschaffen und auf ihn schießen.
In Todesangst schießt F ins Innere des Autos um den Insassen zu verletzen...
Naja, eigentlich alles nur Irrtümer. Habt ihr den gleichen Sachverhalt? In welchem Semester bist du denn?
LG

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#12
 Von 
Amatan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, also du schreibst nicht wirklich in Freiburg oder? wenn ja habt ihr den selben Sachverhalt und das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. schreibst du auch in göttingen? wenn nicht kann ich dir sagen wie ich den fall gelöst habe. vielleicht hilft es dir ja
LG

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#13
 Von 
QuirinaSue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich schreib wirklich in Freiburg, das kannst du mir ruhig glauben:):):)
Das ist ja echt witzig, dass wir den selben Sachverhalt haben. Wenn du willst, kannst du mir deine Mailadresse geben und ich schick dir mal die Gliederung die ich hab. Meine ist: smily.sunshine@web.de.
Liebe Grüße und viel Spaß noch...
Sue

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