Anbegliche Vortäuschung einer Straftat

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
geosi111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbegliche Vortäuschung einer Straftat

Ich habe im Februar 2009 meinen Laptop mit DHL verschickt. ( inkl Transportversicherung ) Dieser ist Spurlos verschwunden. daraufhin habe ich eine Anzeige gegen DHL gestellt. Jetzt bekomme ich plötzlich eine Vorladung der Polizei wegen Vortäuschung einer Straftat. Man behauptet ich hätte den Laptop nie gehabt.

Ich konnte keine Rechnug zu dem Teil vorlegen da der mit in dem Paket war, kann aber den Orginialkarton vorweisen und meine Kollegen und Freunde können beweisen das ich den Laptop gehabt habe.

Die Firma wo ich den gekauft habe ist nicht ganz so gut zu sprechen auf mich da ich damals bei dem Kauf probleme gehabt habe und erst nach etlichem Hin und Her an ein Teil meines Geldes gekommen bin und die behaupten jetzt ich hätte diesen niemals besessen.

Was kann ich jetzt tun das es zu keinem Gerichtsverfahren kommt?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Was kann ich jetzt tun das es zu keinem Gerichtsverfahren kommt?

Nichts - außer hoffen, daß der StA das genau so sieht wie du.

Jedenfalls wird der StA in der Regel wohl davon ausgehen, daß eine Firma nicht einfach aus Böswilligkeit behauptet, man habe dort nie eingekauft.

Wie "spurlos" verschwand der Laptop denn? Was sagt denn die Sendungsverfolgung? Ist das Paket nie angekommen? (Wurde es gewogen?) Oder kam es an und war leer? Hast du vielleicht auch nicht wirklich glaubwürdig sagen können, wem du den Laptop warum geschickt hast?

(Mal blöde gesagt, wenn ein Schüler ohne Einkommen angeblich einen 3000-EUR-Laptop an einen Kumpel, ebenfalls Schüler ohne Einkommen, verkauft haben will, dieser dann - am besten noch beim Versand innerhalb derselben Stadt - "verschwindet" und nicht der geringste Beweis für Eigentum vorgelegt werden kann, wird auch der müdeste Staatsanwalt hellhörig.)

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