Angabe falscher Personalien

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fichtenelch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angabe falscher Personalien

Hallo,

ich habe mich bei der Polizei fuer jemanden anders ausgegeben, um diesem jemanden Unannehmlichkeiten zu ersparen. Leider ist die Sache sofort rausgekommen und der Beamte sagte mir, dass gegen mich nun auch wegen Angabe falscher Personalien "ermittelt" wird.
Meine Frage ist nun: Was kann da alles auf mich zu kommen? Wie steht es da rechtlich mit der "Angabe falscher Personalien"?

Vielen Dank schon mal im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Studienberater
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 16x hilfreich)

OWiG § 111 Falsche Namensangabe

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Also das würde ich mal Lehrgeld nennen.

Wie kann man nur auf so eine b.... Idee kommen????

0x Hilfreiche Antwort

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