Hi,
ich habe folgendes Problem,
bin kurzzeitig zum Praktikum in eine andere Stadt gezogen, habe mich dort aber nicht gemeldet. Grund war vor allem eigtl. der Stress und die evtl damit verbundenen Kosten für Zweitwohnsitz etc.
Nun habe ich den Fehler gemacht, dass ich beim Anmieten eines Fahrzeug meine Adresse in dieser Stadt angegeben habe. Leider wurde ich geblitzt und die Polizei sendete mir einen Anhörungsbogen zu. Auf dem Bild nur mein Kopf und sonst nichts (kein Fahrzeug, kein Kennzeichen) zu sehen und ich war der Meinung es wäre noch ein anderes Fahrzeug schräg vor mir, was mit auf dem Bild sein müsste. Daher füllte ich nur den Kopf den Bogens (Pflichtangaben) aus und gab wieder die nicht gemeldete Adresse an (diesmal sogar mit Zahlendreher in der Hausnummer) und bat um die Zusendung eines Gesamtbildes zur Identifikation des Fahrers.
Einige Wochen später rief mich die Polizei an bat mich doch mal vorbei zu schauen, dann könnte man mir das bild zeigen (Ich war im Urlaub und wollte auch nicht dort vorbei) Weiterhin fragte der Herr wo ich denn nun wohne usw. Machte mich auf die Meldpflicht aufmerksam und drohte direkt mit Bußgeldern des Meldeamtes, weil ich mich (wegen der Verkerhssache) so unkooperativ zeige.
Meine richtige Adresse am Hauptwohnsitz hatte er allerdings schon ausfindig gemacht, welche ich ihm auch bestätigte.
Seitdem geschah nichts. Dann nach weiteren 5 Wochen rief der Herr mich erneut an und sprach auf die Mailbox, dass die Polizei mich suche und ich in größte Schwierigkeiten gerate wenn ich mich nicht sofort zurück melde. Dabei erwähnte er nochmals ich sei nie an diesem Ort gemeldet gewesen und er hätte aber eine Adresse (die des Hauptwohnsitzes).
Nun meine Fragen:
was kann im schlimmsten Fall passieren?
Bußgeld wegen falscher Namensangabe? OWiG § 111
Wie soll ich am besten verfahren?
Ihm einfach sagen, ich habe da nur bei einem Freund gewohnt (was auch so war) und die Adresse des Hauptwohnsitzes bestätigen?
Wäre für Tipps sehr dankbar.
Gruß, Rulord
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-- Editiert von Moderator am 16.06.2014 20:38
-- Thema wurde verschoben am 16.06.2014 20:38
Angaben z. Person Anhörungsbogen - Meldepflich
16. Juni 2014
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2014 | 15:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben z. Person Anhörungsbogen - Meldepflich
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#1
Antwort vom 17. Juni 2014 | 11:57
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Bußgeld wegen falscher Namensangabe? OWiG § 111 <hr size=1 noshade>
Die Adreßangabe war doch nicht falsch.
Allenfalls kann ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das jeweilige Meldegesetz erfolgen.
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#2
Antwort vom 17. Juni 2014 | 13:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort,
Scheinbar wertet die Polizei die Angabe als Falsch, da man laut deren Meinung nirgends Wohnhaft haben kann, wo man nicht gemeldet ist.
Wie verhält es sich mit der Hausnummer? Kann man das als Schreibfehler "abhaken"?
Also rufe ich am besten an und sage ich habe zwar zu dem Zeitpunkt dort gewohnt, mich aber wegen der Kürze des aufenthalts nicht gemeldet und "dummer weise" trotzdem diese Adresse beim Mietwagen angegeben. Man solle bitte meine gemeldete Adresse als aktuell ansehen.
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#3
Antwort vom 17. Juni 2014 | 18:00
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Wie verhält es sich mit der Hausnummer? Kann man das als Schreibfehler "abhaken"?
Naja, es ist schon ein wenig viel auf einmal, da wird man als Außenstehender schon mißtrauisch - man gibt eine Adresse an, bei der man nicht gemeldet ist und dann ist noch nicht mal die Angabe korrekt, wer soll einem das glauben?
quote:
da man laut deren Meinung nirgends Wohnhaft haben kann, wo man nicht gemeldet ist
Unfug, dann wäre man ja, wenn man umzieht und sich nicht ummeldet, "wohnsitzlos", weil man in der alten Wohnung nicht wohnt und in der neuen nicht gemeldet ist...
Und wenn ich aus irgendeinem Grund für 4 Wochen bei meinem Vater wohne, dann darf ich auch dessen Adresse angeben, wenn mich Schreiben zeitnah erreichen sollen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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