Angeblich Gaspistole im Zug durchgeladen und Gebrauch angekündigt

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Twistedguy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Angeblich Gaspistole im Zug durchgeladen und Gebrauch angekündigt

Hallo,

letzten Sommer bin ich mit einem Kollegen mit der Bahn nach Hause gefahren.
Ich hatte keinen kleinen Waffenschein ( ich wollte ihn schon noch machen, aber hatte die Pistole seit 2 Tagen und wollte sie einfach weil sie neu war sofort zum schutz mitnehmen)

Ich wohne leider in einer Gegend in der man ständig bedroht,beraubt und sonst irgendwas wird. Normalerweise führe ich immer ein erlaubtes Klappmesser mit, aber nachdem mein kleiner Bruder verprügelt wurde habe ich mich dazu entschlossen eine Gaspistole zu kaufen, da ich das Messer im Notfall zwar einsetzen würde, es mir aber sicherlich großen Ärger einbringen würde..

Als mein Kollege und ich ziemlich angetrunken im Zug auf dem Weg nach Hause saßen, viel mir plötzlich eine Flasche Wodka in meinem Rucksack um. Ich habe meinem Kollegen zwar nicht von meiner Pistole erzählt, aber wir haben uns über ein video unterhalten "Kieler Straßengangs" also eine Dokumentation in der zu sehen ist wie Jugendliche sich aus Jux gegenseitig mti Cs-Gas ins Gesicht schießen. Wir haben uns mit wahrscheinlich etwas zu hoher Lautstärke darüber amüsiert. Als also die Flasche umgekippt ist habe ich mit meiner Hand in die Seitentasche meines Rucksacks gegriffen, und mit dem finger überprüft ob die Pistole noch gesichert war. Die Pistole hat den Rucksack dabei nicht verlassen. 15 Minuten später kommt die Polizei in den Zug und nimmt uns fest. Die Waffe wird mir abgenommen und so weiter und so fort.

Plötzlich bekomme ich einen Brief von der Polizei, ich hätte die Waffe öffentlichkeitswirksam durchgeladen und angekündigt zu schießen.Als ich bei der Anhörung den Ablauf geschildert habe, habe ich übrigens erwähnt, dass ich betrunken war, was der Beamte aber in dem Bericht gekonnt überhört hat. Ich wusste nicht ob er das mir zu gunsten macht, oder um mir einen reinzuwürgen.. nach 2 maliger Erwähnung hat er nichts von dem Alkohol in die Aussage geschrieben, obwohl ich es gesagt habe.. Ich habe mich nicht getraut ihn darauf anzusprechen. Die Polizisten bei der Festnahme waren (verständlicher Weise) auch sehr unfreundlich und haben mir versprochen, dass ich im Gefängnis übernachten werde.

Diese Polizisten müssten ja eigentlich in Ihren Bericht geschrieben haben, dass meine Waffe nicht geladen war. Denn das weiß ich wirklich zu 100% . So wie die mich böse angelächelt haben, würde es mich aber auch nicht wundern, wenn sie in ihren Bericht geschrieben hätten, dass diese geladen war. Es war zwar dumm genug in die Tasche zu fassen, so dass anscheinend jemand der im genau richtigen Winkel saß und uns permanent beobachtet hat die Pistole sehen konnte... aber ich habe sie weder rausgeholt noch durchgeladen oder irgendwelche Straftaten angekündigt. Villeicht gibt es ja auch ein Video von der Bahn, aufdem man sehen kann, dass ich die Pistole nicht rausgeholt habe. Aber wer ist dafür verantwortlich, dass dieses Beweismittel sichergestellt wurde ?

Ich sehe meine Fehler alle ein.. und habe wirklich nichts dagegen bestraft zu werden. Aber ich mache mir große Sorgen ,dass man mich für Dinge verantwortlich machen will, die ich nicht getan habe. Mein Kollege der neben mir saß sagt, er habe überhaupt nichts mitbekommen. Er saß ja auch zur anderen Seite neben mir, von der man nicht in meine Tasche gucken konnte.

Jetzt würde ich gerne wissen was mir im allerschlimmsten Fall droht. Wenn die Polizisten sagen, die Pistole wäre geladen gewesen, und wenn man nicht das Video als Beweismittel gesichert hätte, falls man mich überhaupt von der Kamera aus sehen konnte.

Natürlich liegt die volle Verantwortung bei mir.. und es ist meine eigene Dummheit gewesen, nicht einfach erst den kleinen Waffenschein zu machen, den ich jetzt wohl komplett vergessen kann... aber ich habe wirklich große Angst, dass man mich für etwas ungleich schlimmeres das ich nicht getan habe verantwortlich machen möchte... Und ich finde im Internet leider nichts dazu wie eine Strafe dafür aussieht, wenn jemand im Zug eine Schreckschusswaffe durchlädt, und den Gebrauch ankündigt...

Vielen Dank im Vorraus für eine realistische Einschätzung

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

da Sie nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins waren, gibt es da auch eigentlich nicht mehr viel zu diskutieren.

Die Waffe "schussbereit" in der Hand gehalten, ganz egal, ob Sie diese aus dem Rucksack gezogen haben, stellt zweifelsohne ein Führen im juristischen Sinne dar.

Somit dürften Sie sich des unerlaubten Führens einer Schusswaffe schuldig gemacht haben, strafbar gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG .

Wahrscheinlich wird es sehr schwer für Sie, wenn die Polizisten auch Aussagen, dass Sie die Waffe durchgeladen und mit dem Gebrauch derer gedroht zu haben, diesen Vorwurf zu entkräften, zumal Sie ja selbst sagen, dass Sie erheblich alkoholisiert waren.

Unter der Annahme das Gericht folgt der Aussage der Polizisten ist neben dem Vergehen hinsichtlich dem WaffG noch eine Verurteilung wegen einer Bedrohung nach § 241 StGB denkbar.
Je nach Ausgestaltung könnte daraus auch evtl. eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach § 126 StGB werden.

Vom Strafmaß unter der Annahme, dass Sie noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind und zum Tatzeitpunkt über 21 Jahre alt waren, dürfte es wohl diesmal bei einer Geldstrafe, schätzungsweise zwischen 60 und 90 Tagessätzen bleiben.
Sofern sie zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt waren kann Jugedstrafrecht angewendet werden. In diesem Fall wäre wohl ein Wochenendarrest und rund 120 Sozialstunden angemessen.

Die Tat war absolut kein Spaß und solche Situationen können sehr schnell eskalieren, wenn Waffen im Spiel sind. Sie können froh sein, dass Sie anscheinend auf sehr erfahrene Beamte getroffen sind, denn wenn Beamte einer alkoholisierten Person konfrontiert sind, die eine Waffe mitführt und dann auch noch androht, diese einzusetzten und nicht sichergestellt werden kann, dass es sich um keine sin Ihrem Fall wortwörtlich) ganz locker sitzen haben, aber wenns dann um die Kosequenzen geht, dann sind sie alle so klein, dass sie unter der Türschwelle durch in den Sitzungssaal eintreten könnten. Dann ist das Gejammer meistens riesengroß.

Man kann nur hoffen, dass Sie etwas aus der Sache lernen.

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 05.01.2018 04:31

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Twistedguy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für ihre ehrliche und schnelle Antwort.

Ich stimme Ihnen zu 99% zu.. allerdings möchte ich mir einfach nicht nachsagen lassen, dass es im Ruhrgebiet keinen Grund gäbe sich, wenn man mit den Öffentlichen zu später Stunde und alleine unterwegs ist, zu bewaffnen.

Mit einer Gaspistole die mit Pfeffer geladen ist, kann ich schnell mehrere Angreifer kampfunfähig machen und fliehen.
Mit einem Messer sieht das sehr viel dunkler aus... und ohne Waffe hängt es dann von den Launen der Angreifer ab, ob ich getötet oder nur bewusstlos geprügelt werde. Ich möchte keiner von den Menschen sein, die alleine letztes Jahr schwer verletzt oder getötet wurden.

2016:Die Zahl der registrierten Gewaltverbrechen stieg um 6,7 Prozent auf insgesamt 193.542. Zugenommen hat vor allem die gefährliche und schwere Körperverletzung um 9,9 Prozent auf mehr als 140.000 Taten. Fälle von Mord und Totschlag sowie Tötung auf Verlangen legten um 14,3 Prozent auf 2418 Fälle zu, wobei der Anteil der Versuche mit fast 73 Prozent überwiegt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go481473-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Knick in der Logik:

Zitat (von Twistedguy):
habe ich mit meiner Hand in die Seitentasche meines Rucksacks gegriffen, und mit dem finger überprüft ob die Pistole noch gesichert war.


Zitat (von Twistedguy):
Polizisten müssten ja eigentlich in Ihren Bericht geschrieben haben, dass meine Waffe nicht geladen war. Denn das weiß ich wirklich zu 100%


Falls 100% nicht geladen gewesen, hätte man nicht die Sicherung kontrolliert.


OT: die laienhafte Handhabung + Alkohol + kein (kl.) Waffenschein = empfindliche Strafe und (hoffentlich) lange keinen ordentlichen Waffenschein (da man seine Nicht-Eignung bzw. Unzuverlässigkeit ja bewiesen hat)

-- Editiert von go481473-64 am 05.01.2018 08:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
dass es im Ruhrgebiet keinen Grund gäbe sich, wenn man mit den Öffentlichen zu später Stunde und alleine unterwegs ist, zu bewaffnen.


Das kann man so und so sehen. Sie sollten mal die Situation bedenken, was passiert wenn sie an richtige "böse Buben" geraten, die scharf bewaffnet sind und Sie denen ihre Gaspistole entgegenhalten. Die Chance dass jemand, der mit einer Waffe bedroht wird selbst zu Waffe greift und schiesst ist nicht so klein. Und da kommt Ihnen dann halt kein "Gas-Wölkchen" entgegen, sondern ein Projektil.

Da Sie ja offenbar dazu neigen, die Waffe auch alkoholisiert mitzuführen ist auch nicht auszuschliessen, dass Sie irgendwann mal wirklich richtig damit rumfuchteln, wenn es 3-4 Bier zu viel waren. Da kann man auch schnell mal von der Polizei erschossen werden, wenn es dumm läuft.

Wenn Sie sich schützen wollen, kaufen Sie sich ein Tierabwehrspräy (Pfeffer). Ist ohnehin effektiver als eine Gaspistole, wo schon ein klein wenig Wind aus der falschen Richtung reicht, um das Zeug selbst abzubekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Noch besser: Werden Sie aktiv und üben Sie sich in Kampftechniken. Da gibt es sehr effektive, die Sie in relativ kurzer Zeit in die Lage versetzen, sich auch gegen mehrere Angreifer wehren zu können. Ganz ohne irgendwelche technische Hilfsmittel.

Ansonsten ist vor allem PP9325 in allen Punkten zuzustimmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich kann Streetworker hier nur absolut Recht geben.

Eine Schreckschusswaffe ist denkbar ungeeignet zur Selbstverteidigung, bedenken Sie bitte einfach folgendes:

1) Wenn Sie nicht sehr gut in der Handhabung einer Schusswaffe geübt sind, werden Sie in einer Stresssituation vermutlich die Waffe nicht effizient einsetzen können. Es reicht nicht aus, im ruhigen Kämmerlein die Handhabung zu testen, man benötigt hierzu Training und Übung. Ich habe früher selbst jahrelang eine Dienstwaffe getragen und kann Ihnen sagen, dass die Handhabung einer Pistole nicht so einfach ist, wie man vielleicht glaubt.

2) Selbst wenn Sie es schaffen (was fragwürdig ist) nach bester Rambo-Manier die bösen Angreifer mit Ihrer Schreckschusswaffe kampfunfähig zu machen: Sie haben eine Waffe gezogen und einige sehr laute Schüsse abgegeben. Die Polizei wird zu 110% von einem unbeteiligten Dritten gerufen und stellen Sie sich jetzt bitte vor, wie die Beamten wohl reagieren, wenn diese Sie mit einer Waffe in der Hand antreffen. In diesem Moment ist den Beamten relativ egal, ob Sie aus Notwehr gehandelt haben, denn diese Frage wird später geklärt. Sie begeben sich damit in eine unabschätzbare Gefahr und können damit rechnen, wohl sehr schnell in die Mündung mehrerer Dienstpistolen zu blicken und sich sehr schnell auf dem Boden zu befinden! Was passiert, falls man Ihren Waffeneinsatz darüber hinaus aus Versehen als Terroranschlag werten würde, können SIe sich ja bestimmt vorstellen.

3) Eine Waffe, auch wenn es nur eine Schreckschusswaffe ist, hat einige Nebeneffekte: Der Träger fühlt sich stärker und ist eher bereit, eine Konfliktsituation eskalieren zu lassen und ist nicht so bestrebt, dieser aus dem Weg zu gehen. Ziehen Sie in einer Bedrohungslage eine Waffe, so erhöhen Sie die Eskalationsstufe bis auf das Maximum und zwingen Ihr Gegenüber unter Umständen dazu, einer für ihn potentiell lebensbedrohlichen Situation (immerhin schaut er in die Mündung einer Waffe) zu begegnen. Sie wissen NIE, wer vor Ihnen steht und glauben Sie mir bitte: Mit ihrer Schreckschusswaffe ziehen Sie meist den kürzeren. Sei es gegen eine scharfe Waffe, ein Messer oder einen guten Kampfsportler. Das Ding nutzt Ihnen NIX.

Mein Rat an Sie: Lernen Sie Verantwortung zu tragen, denn eine Waffe ist kein Spielzeug und sollte niemals angetrunken mitgeführt werden. Kaufen Sie sich ein Pfefferspray und/oder erlernen SIe, sich waffenlos zu vertreidigen. Natürlich ist das nicht so "cool" wie mit einer Knarre rumrennen zu dürfen (was SIe ohne kleinen Waffenschein eh vergessen können), aber zig mal effektiver und unterm Strich sicherer für Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Twistedguy):

Ich hatte keinen kleinen Waffenschein ( ich wollte ihn schon noch machen, aber hatte die Pistole seit 2 Tagen und wollte sie einfach weil sie neu war sofort zum schutz mitnehmen)

Das war eine Straftat.
Zitat:
Plötzlich bekomme ich einen Brief von der Polizei, ich hätte die Waffe öffentlichkeitswirksam durchgeladen und angekündigt zu schießen.Als ich bei der Anhörung den Ablauf geschildert habe, habe ich übrigens erwähnt, dass ich betrunken war, was der Beamte aber in dem Bericht gekonnt überhört hat.

Das ist auch unerheblich, wird allerdings die Erlangung eines "Kleinen Waffenscheins" in der Zukunft schwieriger machen...
Zitat:
Diese Polizisten müssten ja eigentlich in Ihren Bericht geschrieben haben, dass meine Waffe nicht geladen war.

Unerheblich, auch eine ungeladene Waffe darf nur geführt werden, wenn der nötige Waffenschein vorhanden ist. Ohne Waffenschein (kleiner wie "großer") darf eine Waffe nur "ungeladen und nicht zugriffsbereit in einem gesicherten (verschlossenen) Behältnis" transportiert werden, und das auch nur zu einem berechtigten Zweck. Also z.B. von zu Hause zum Schießplatz, oder vom Waffengeschäft nach Hause.
Zitat:
Ich sehe meine Fehler alle ein.. und habe wirklich nichts dagegen bestraft zu werden. Aber ich mache mir große Sorgen ,dass man mich für Dinge verantwortlich machen will, die ich nicht getan habe. Mein Kollege der neben mir saß sagt, er habe überhaupt nichts mitbekommen. Er saß ja auch zur anderen Seite neben mir, von der man nicht in meine Tasche gucken konnte.

Das wird auch nicht passieren. Es wurde eine Waffe ohne die notwendige Erlaubnis "geführt". Ob Sie betrunken waren oder ob man die Waffe sehen konnte, ob sie öffentlich durchgeladen wurde - all das ist völlig unerheblich.
Zitat:

Jetzt würde ich gerne wissen was mir im allerschlimmsten Fall droht. Wenn die Polizisten sagen, die Pistole wäre geladen gewesen, und wenn man nicht das Video als Beweismittel gesichert hätte, falls man mich überhaupt von der Kamera aus sehen konnte.

Das unerlaubte Führen einer ungeladenen Waffe ist genauso strafbar wie das unerlaubte Führen einer geladenen Waffe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Twistedguy):
Ich hatte keinen kleinen Waffenschein ( ich wollte ihn schon noch machen

Wenn man einen hat, wird der vermutlich recht bald einzezogen.
Falls man keinen hat, wird man so schnell auch keinen mehr bekommen.



Zitat (von Twistedguy):
nach 2 maliger Erwähnung hat er nichts von dem Alkohol in die Aussage geschrieben, obwohl ich es gesagt habe

Ich finde es immer befremdlich, wenn man bewusst zugeführte Drogen als "mildernde Umstände" für Straftaten gelten lassen möchte...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Noch besser: Werden Sie aktiv und üben Sie sich in Kampftechniken. Da gibt es sehr effektive, die Sie in relativ kurzer Zeit in die Lage versetzen, sich auch gegen mehrere Angreifer wehren zu können. Ganz ohne irgendwelche technische Hilfsmittel.


Es ist höchst unseriös zu behaupten, dass man in kurzer Zeit die Fähigkeit erlernt sich gegen mehrere Angreifer zur Wehr zu setzen. Das geschieht in letzter Zeit allerdings leider zu Hauf in diversen Wing Tsun Schulen, SV-Kursen und anderen Kampfkunstvereinen.
Wenn diese Leute dann zu uns ins Gym kommen merkt man schnell, vor allem bei Frauen, dass oft schon ein etwas beherzterer Angriff mit lauten Schreien reicht um diese Personen vollständig aus der Bahn und aus ihrem Konzept zu werfen.

Gleichwohl haben solche Angebote etwas Gutes: Sie bringen Personen dazu sich selbst zu vertrauen. Eine Voraussetzungen um von potentiellen Tätern nicht als Opfer angesehen zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Deshalb schrieb ich "in relativ kurzer Zeit".

Dass man nicht in 3 Monaten zum Jiu Jitsu-Meister wird, dürfte jedem klar sein :) .

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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