Angeblich Paket angenommen

18. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Manfred87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Angeblich Paket angenommen

Hallo,

Angenommen eine fiktive Person findet einen Zettel des Nachbarn im Hausflur das dieser doch bitte sich melden soll da ein Paket bei Ihm abgegeben wurde. Auf Ansprache gibt der Nachbar an das er eine Email hat das der Postbote heute Morgen um 9:00 Uhr ein Paket bei dieser Person abgegeben hat.
Die Person war aber in der Arbeit und hat kein Paket angenommen.
Es handelt sich um ein großes Mietshaus und es sind wohl auch schon bei einer anderen Nachbarin Pakete aus dem Hausflur verschwunden.
Sollte die Person jetzt erstmal abwarten oder selbst zur Polizei gehen da ja anscheinend jemand in ihrem Namen unterschrieben hat.

Danke Manfred

-- Editiert von Manfred87 am 18.12.2020 20:52

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33591 Beiträge, 17522x hilfreich)

Und was wollen Sie anzeigen? Ein Delikt namens "Identitätsdiebstahl" existiert nicht. Und den Diebstahl eines Paketes sollte schon dessen Empfänger anzeigen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Manfred87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

§ 269 StGB? Aber eigentlich egal was die Staatsanwaltschaft draus macht. Es geht eher darum Vorschub zu leisten um klar zu machen das man damit nichts am Hut hat. Oder ist das nicht sinnvoll?

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#3
 Von 
Manfred87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Doppelt

-- Editiert von Manfred87 am 18.12.2020 21:55

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33591 Beiträge, 17522x hilfreich)

Aber eigentlich geht es mir auch darum dadurch gleich zu zeigen das ich damit nichts am Hut habe Wer zuerst bei der Polizei ist, ist unschuldig? So läuft das nicht. Insofern sollten Sie es lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Manfred87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33591 Beiträge, 17522x hilfreich)

Die Person war aber in der Arbeit und hat kein Paket angenommen. Das wird sich im Falle eines Falles ja durch Kollegen etc. beweisen lassen - es sollte also kein Grund zur Sorge bestehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126787 Beiträge, 40701x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das wird sich im Falle eines Falles ja durch Kollegen etc. beweisen lassen - es sollte also kein Grund zur Sorge bestehen.

Nur sollte man jetzt schon mal die Beweise dafür sichern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Manfred87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmmm ok soll ich mir eine Bestätigung der Chefin geben lassen das ich an dem Tag da war? Oder wie soll ich das sichern? Ich arbeite als Assistenzarzt in einer kleinen Hausarztpraxis.


-- Editiert von Manfred87 am 18.12.2020 23:07

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126787 Beiträge, 40701x hilfreich)

Zitat (von Manfred87):
Hmmm ok soll ich mir eine Bestätigung der Chefin geben lassen das ich an dem Tag da war?

Sofern es sich nicht aus den Arbeitsnachweisen ergibt, wäre das schon mal gut, wenn sie die Zeiten der Anwesenheit bestätigen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Manfred87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke dann werde ich ihr Montag gleich was vorlegen zum Unterschreiben.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

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