Angeblich Schwarzgefahren --> Jetzt Anzeige wegen Betrug und Beihilfe !?

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Christiano1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich Schwarzgefahren --> Jetzt Anzeige wegen Betrug und Beihilfe !?

Sehr geehrtes 123recht.net Team und User,

(Meinungen und Antworten sind gefragt)

Am 22 März 2006 ereignete sich dieser Vorfall:

Am Vortag diesen Vorfalls hatte Ich mein Semesterticket bei meiner Freundin Zuhause vergessen. Als Sie am Nächsten Tag zu mir fahren wollte (Sie ist in besitzt einer gültigen Übertragbaren Monatskarte gewesen) wurde Sie an dem Tag von Zwei Kontrolleuren nach der Fahrkarte gefragt.
Als sie Ihr Geldbeutel öffnete und Sie das Ticket den Kontrolleuren übergab wurde Sie prompt nach dem Ausweis oder Führerschein gefragt! Als sie sich wunderte warum Sie nach den Personalien fragten, beschuldigten die Kontrolleure meine Freundin mit einer Falschen Karte unterwegs zu sein!!
Als Sie feststellte das Sie mein Semesterticket ausersehen übergab und nach ihren eigenen Ticket suchte ... wurden die Kontrolleure plötzlich sehr unfreundlich und drängten meine Freundin!!
Meine Freundin musste Feststellen das Sie leider Ihr Ticket nicht fand, somit wurde Ihr eine Verwarnungsbescheid oder Bußgeldbescheid in Höhe von 40 € aufgebrummt.

Alles Schön und gut ... als sie am nächsten vor laute Eile ihr Ticket nicht fand um nachzuweisen das Sie im Besitz einer Fahrkarte ist ... hatte sie den Betrag einfach bezahlt und somit gedacht der Vorfall wäre Erledigt!

Für mich Persönlich war der Vorfall keinesfalls erledigt, da die Kontrolleure auf eine Art und Weise sehr unfreundlich gehandelt haben und meine Freundin am gleichen Abend noch sehr aufgebracht war und verletzt das Sie, Sie so hart beschuldigt haben und genötigt haben!!

Habe Ich dem Personenverkehr von Baden Württemberg eine Beschwerde Brief Zugesendet!!!

Anstatt darauf eine Antwort zu erhalten à erhielt Ich 3 Monate später einen Brief der Polizei (Vorladung) !!! Ich sollte mich zu diesem Vorfall zur Beihilfe Betrug im DB Regio äußern ?!?! Das Selbe Erhielt ja praktisch meine Freundin auch, bloß Sie wird verdächtig zu einem Betrug ?!?!

1. Ersten bin Ich jetzt sehr Überrascht über diese Vorladung und habe keine Ahnung Wie Ich damit umzugehen habe?

2. Was habe Ich den da zu Befürchten und meine Freundin auch?

3. Sind wir irgendwie Straftätig geworden?

4. Welches Recht haben die Kontrolleure Meine Freundin So zu Behandeln? (Sie ist 24 Jahre alt und somit schon eine Junge Dame, mit der man Respekt voll umzugehen hat .. so wie ich es persönlich auf der Straße mit anderen Frauen und Damen Mache)

5. Ist das Wirklich eine Straftat oder Betrug wie die Polizei es nennt???

Ich möchte mich im Voraus schon mal rechtherzlich bei denen Personen Danken die sich Zeit für dieses Forum zum Lesen und Antworten genommen haben. ;-)

Mit freundlichen Grüßen Christiano

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Erst einmal hat sie dem Kontrolleur eine - ihr nicht gehörende Karte - vorgelegt, was ein Betrugsversuch (wenn auch in diesem Falle wohl nicht wissentlich) ist.

Da sie dann auch keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte, was den Anfangsverdacht hätte entkräften können, ist sie "schwarz gefahren".

Somit muß sie die Strafe zahlen.
Das eine Anzeige w/Beihilfe zum Betrug erstattet wurde, dürfte in diesem Fall gerechtfertigt sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Die Monatskarte Ihrer Freundin für März 2006 dürfte ja wohl noch nicht entsorgt worden sein. Vor dem Hintergrund Ihrer Mitteilungen dürfte sich der Vorfall dann doch wohl aufklären lassen, mit der Folge, daß einiges dafür sprechen könnte, daß die gegen Sie und Ihre Freundin eingeleiteten Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christiano1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Betrugsversuch! --> Wenn mann aus Versehen eine Andere Karte abgibt und danach es feststellt und erklärt mann wäre im Besitz einer gültigen Monatskarte?

Schwarz Gefahrn! --> O.K., Betrag wurde Bezahlt 40 € Bußgeld?

Anzeige! --> Ist meiner Meinung Keinensfalls Gerechtfertigt?

Kontrolleure! --> Ihr Recht zur Nötigung und unfreundlichkeit?

Mfg Christiano

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du wissen, dass es sich bei den 40€ nicht um eine Strafe, sondern um ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also eine besonders teure Fahrkarte handelt.

Ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld dürfen die Kontrolleure nämlich gar nicht verhängen.

Der Nachweis des Besitzes einer übertragbaren Monatskarte hilft leider nicht, weil mit dieser Karte ja zur gleichen Zeit jemand anderes gefahren sein könnte.

Eine Anzeige nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) ist daher auf jeden Fall gerechtfertigt, auch wenn die Verkehrsunternehmen bei Ersttätern meistens darauf verzichten. Nach eine Urteil des OLG Koblenz vom 10.11.1999 liegt aber keine Strafbarkeit vor, wenn derjenige im Besitz einer übertragbaren Monatskarte ist.

Nun ist noch zu prüfen, ob sich Deine Freundin auch noch des Betruges (§ 263 StGB ) schuldig gemacht hat. Sie hat versucht, durch das Vorzeigen eines nicht auf sie ausgestellten Semestertickets falsche Tatsachen vorzuspiegeln. Das muss aber vorsätzlich erfolgen. Ein versehentliches Vorzeigen eines falschen Tickets reicht nicht aus, um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen.

Da aber wahrscheinlich das übertragbare Monatsticket und das Semesterticket ein deutlich unterschiedliches Aussehen haben, muss man schon gute Argumente haben, um hier eine Verwechslung erklären zu können. Daneben war wohl auch ohne die zusätzliche Identitätskontrolle nicht direkt zu erkennen, ob Deine Freundin die rechtmäßige Besitzerin des Semestertickets war. Das würde dann eher für den Betrug sprechen.

Du selbst bist bzgl. des Vorwurfs der beihilfe zum betrug schon dann aus dem Schneider, wenn Du nichts davon gewusst hast, dass Deine Freundin im Besitz Deines Semestertickets war.

Betrugsversuch! --> Wenn mann aus Versehen eine Andere Karte abgibt und danach es feststellt und erklärt mann wäre im Besitz einer gültigen Monatskarte?
Kann man beide Tickets verwechseln? Ansonsten s.o.

Schwarz Gefahrn! --> O.K., Betrag wurde Bezahlt 40 € Bußgeld?
Es handelt sich bei den 40€ nicht um eine Strafe im rechtlichen Sinn.

Anzeige! --> Ist meiner Meinung Keinensfalls Gerechtfertigt?
Schwarzfahren ist eine Straftat und kann daher selbstverständlich angezeigt werden. Und daran, dass hier mindestens der Verdacht des Betruges besteht, besteht wohl auch kein Zweifel.

Kontrolleure! --> Ihr Recht zur Nötigung und unfreundlichkeit?
Wenn Du das so oder so ähnlich in dem Brief geschrieben hast, dann hast Du den Kontrolleuren eine Straftat vorgeworfen (§ 240 StGB Nötigung). Das hat möglicherweise zu einer Untersuchung geführt und kann in Extremfall dazu führen, dass gegen Dich ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ) eingeleitet wird.

Auf alle Fälle kann ich es jedoch nachvollziehen, dass jemand, den Du einer Straftat bezichtigt hast, nun seinerseits nicht so kulant ist und auf eine Strafanzeige wegen einer offensichtlich vorliegenden Straftat (§ 265a StGB ) und eines weiteren Verdachts auf eine Straftat (§ 263 StGB ) verzichtet.


Insgesamt gehe ich jedoch davon aus, dass die Strafverfahren eingestellt werden, weil Deine Freundin im Besitz einer übertragbaren Monatskarte war und damit keine Straftatbestand nach § 265a StGB vorliegt und beim Betrug der notwendige Vorsatz nur schwer nachgewiesen werden kann.


-- Editiert von hh am 29.06.2006 14:05:46

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Christiano1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört Sich aber sehr Hart an!
Mann könnte glauben Meine Freundin hätte jemanden sehr viel Unrechtes getan!

Dabei ist sie Kunde DB und kauft sich fast jeden Monat ne Karte? (Ab Heute Nicht Mehr) !!

Dabei wurde Sie Opfer (Opfer in der Hinsicht " Verhalten gegenüber einer fremden Personen ") von 2 Kontrolleuren die Sich anscheinend Nicht im Griff Hatten --> aber in dem Brief bin Ich Sachlich geblieben und habe niemanden unterstellt genötigt zu haben ---> aber ich denke mir wenn die auf so eine Art und Weise kommen --> dann hätte Ich schon einen Grund jemanden ebenfalls anzuzeigen!!

(Stellt euch mal vor es trifft einen kleinen Jungen oder Mädchen, die Mental nicht so Stark sind wie Wir Erwachsenen ... Was Dann! Was Tun?)

Ich finde es halt ziemlich blöd jetzt zur Polizei zu gehen und denen den Vorfall zu erzählen ... da sie ja bestimmt darauf pochen das wir uns irgenwie widersprechen oder einen dummen Fehler begehen??

Mfg Christiano

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das hört Sich aber sehr Hart an!
Ja, Schwarzfahren ist eine Straftat. Und vorsätzlich ein falsche Semesterticket vorzuzeigen ist auch Betrug.

Aber Du hast aber irgendwie wohl meinen letzten Absatz nicht gelesen.

Ich gehe nicht davon aus, dass Ihr tatsächlich mit einer Strafe zu rechnen habt.

Das setzt aber voraus, dass Ihr bei der Polizei eine Aussage macht. Wenn Ihr die Aussage verweigert, was Euer gutes Recht wäre, dann wird das weitere Verfahren allein auf Basis der Aussagen der Kontrolleure gemacht. Und dann droht doch eine Verurteilung.

Gehe also hin zur Polizei und mache Deine Aussage so, wie Du es hier gemacht hast. Die Vorwürfe gegen die Kontrolleure sollten sich dabei in Grenzen halten (Nötigung nicht erwähnen).

Wenn Du dabei freundlich gegenüber dem Polizisten bleibst, wirst Du sehen, dass das dann ganz locker abläuft und das Verfahren anschließend durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Dein Semesterticket und die Monatskarte Deiner Freundin solltet Ihr mitbringen und auch einen Nachweis, dass die Monatskarte damals schon gegolten hat.

Der Polizist ist doch allenfalls angenervt davon, dass er wegen so einem Kleinkram auch noch ein Protokoll schreiben muss.

Nachdem Du jetzt schon die Anzeige durch einen völlig überflüssigen Brief provoziert hast, mach jetzt nicht noch den Fehler Dich verurteilen zu lassen, weil Du keinen Bock hast, eine Aussage bei der Polizei zu machen.


Gehe einfach hin und bleibe dabei freundlich. Dann wirst Du sehen, dass Du Dir völlig falsche Vorstellungen darüber gemacht hast, wie so etwas abläuft. Auf eine Nachfrage, wie man denn die beiden Tickets verwechseln konnte, sollte man aber eine Antwort parat haben.

Und wenn Du trotzdem ein Problem damit hast, zur Polizei zu gehen, dann solltest Du wenigstens schriftlich dazu Stellung nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Christiano1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HH,

danke für deine Schnelle Antwort ... werde es auch so tun und zur Polizei gehn und nichts als dir Wahrheit erzählen.

Ich hoffe das Sie sehr loyal sind und nett, mache mir eher Sorgen um meine Freundin .. Sie ist sehr aufgebracht und ziemlich blöd angegangen worden an dem Tag, daher ist Sie über die Vorladung nicht begeistert.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Christiano1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

möchte mich nochmals für eure schnelle Antworten und das abnehmen von einer bestimmten Last DANKEN ;-)

Echt Super Forum und zum weiterempfehlen "ein Muss" :-)

PS: Verfahren wurde eingestellt und die Polizisten waren auch sehr nett :-)

** Also Daumen Hoch der Staataanwaltschaft und Daumen Runter der Deutschen Bahn **

0x Hilfreiche Antwort


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