Angeblich leeres Paket erhalten - Anzeige Betrug

23. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Anne03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich leeres Paket erhalten - Anzeige Betrug

Hallo liebe Leute,

Ich habe ein Problem.
Vor 4 Monaten verkaufte ich privat ein Smartphone.
Als der vereinbarte Kaufpreis auf meinem Konto einging, habe ich das Handy ordnungsgemäß verpackt und über Hermes versendet.
Nach ein paar Tagen schrieb mich der Käufer wütend an und meinte da sei kein Handy drin gewesen.
Ich habe ihn gebeten mir Fotos zu senden und habe daraufhin umgehend eine Schadensmeldung bei Hermes getätigt.
Auf den Fotos konnte ich erkennen das noch ein anderes Paketband umklebt wurde.
Dieses stammte jedoch nicht von mir.
Es ist alles merkwürdig.
Jedenfalls wollte er abwarten was die Schadensmeldung bei Hermes ergibt.
Hermes lehnte den Schaden ab.
Und nun hat der Käufer mich daraufhin angezeigt.
Wer ist hier in der Beweispflicht?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128174 Beiträge, 40942x hilfreich)

Zitat (von Anne03):
Auf den Fotos konnte ich erkennen das noch ein anderes Paketband umklebt wurde.
Dieses stammte jedoch nicht von mir.

Trotz dieser doch recht eindeutigen Indizien fühlte man sich warum genau nicht motiviert entsprechend Anzeige zu erstatten?



Zitat (von Anne03):
Wer ist hier in der Beweispflicht?

Die Beweislast liegt beim Staatsanwalt.
Es ist aber überaus zweckmäßig wenn man seine Unschuld möglichst früh und möglichst substantiiert nachweisen kann und entsprechend vorträgt bzw. vortragen lässt.
Denn das mit dem "beweisen" ist aber mitunter leichter als manch einer glaubt …

Als Beschuldiger tut man also durchaus sich selber einen Gefallen, so zu tun, als hätte man selber die Beweislast und der Staatsanwaltschaft möglichst viel zu liefern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anne03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Trotz dieser doch recht eindeutigen Indizien fühlte man sich warum genau nicht motiviert entsprechend Anzeige zu erstatten?


Ich habe Anzeige gegen unbekannt erstattet, er jedoch hat explizit MICH angezeigt, daher mache ich mir Sorgen das es mir "angehängt" wird.
Ich kann nur den Versand nachweisen und einen Zeugen benennen der dabei war als ich es eingepackt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1159 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von Anne03):
Wer ist hier in der Beweispflicht?



Dazu muss man erstmal zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden. Hier im Strafrecht müsste die Staatsanwaltschaft Ihnen eine Straftat nachweisen, wäre also beweispflichtig.

Es könnte auch eine falsche Verdächtigung vorliegen: Der Käufer hat Sie anscheinend wegen Betrugs angezeigt, wenn Sie die Ware verschickt haben (wovon ich jetzt mal ausgehe) ist das natürlich unzutreffend. Auch Ihre Mitwirkung bei der Aufklärung spricht jetzt nicht unbedingt für ein betrügerisches Verhalten. Korrekterweise hätte der Käufer eine Anzeige gegen Unbekannt machen müssen, also das ist hier sehr dünnes Eis für den Käufer.

Trotzdem wird man dann wohl nun demnächst eine Vorladung von der Polizei erhalten, bei der man sich äußern kann. Falls man die Ware verschickt hat, sollte man die Gelegenheit natürlich wahrnehmen. Entsprechende Nachweise (falls vorhanden) natürlich auch vorlegen. Sendungsnummer, Schadensmeldung, eventuell E-Mail Austausch mit Hermes etc.

Zivilrechtlich müssen Sie nur nachweisen, dass Sie die Ware verschickt haben - zumindest- sofern sie privat und nicht gewerblich handeln. Falls die Ware unterwegs geklaut wurde, sieht es auch hier für den Käufer schlecht aus, der Gefahrübergang findet bei Abgabe an den Paketdienst statt (BGB § 447).

Zitat (von Anne03):
Es ist alles merkwürdig.


Na ja, nicht unbedingt merkwürdig, aber sicher sehr unschön, es gibt eben verschiedene Möglichkeiten. Weiß man denn, ob der Käufer seriös ist? Manchmal wird auch gerne nur behauptet, das Paket sei leer angekommen und dann nur mit einer Anzeige gedroht, um zusätzlich zu der unterschlagenen Ware noch die Rückerstattung zu erhalten.


Zitat (von Anne03):
Auf den Fotos konnte ich erkennen das noch ein anderes Paketband umklebt wurde.


Das dürfte entlastend für Sie sein, bzw. vieles spricht dafür, dass die Ware auf dem Transportweg entwendet wurde.

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 14:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128174 Beiträge, 40942x hilfreich)

Zitat (von Anne03):
Ich habe Anzeige gegen unbekannt erstattet, er jedoch hat explizit MICH angezeigt, daher mache ich mir Sorgen das es mir "angehängt" wird.

Dann sollte man entsprechend mitteilen das bereits eine Anzeige unter Aktenzeichen X läuft.



Zitat (von Anne03):
Ich kann nur den Versand nachweisen und einen Zeugen benennen der dabei war als ich es eingepackt habe.

Man muss - sofern nichts anderes vereinbart war - nur die ordnungsgemäß Vertragserfüllung nachweisen, hier die Übergabe an den Käufer (Gefahrenübergang). Bei Versandkauf ist das dann laut Gesetz bei der Übergabe an den Versanddienstleister.



Zitat (von Anne03):
einen Zeugen benennen der dabei war als ich es eingepackt habe.

Man könnte sich von ihm die schriftliche Aussage geben lassen und dann der Aussage beifügen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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