Angeblich wurde Anzeige gegen mich wegen Untreue erstattet

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Angeblich wurde Anzeige gegen mich wegen Untreue erstattet

Hallo..

Ich hatte mit meinem (inzwischen Ex-Schwager) eine Gesellschaft. Beide 50% Anteile.

Bei einem zufälligen Treffen letztes Wochenende, hat dieser behauptet, dass er noch Ansprüche gegen mich hätte. Ich hätte 20.000€ veruntreut. Dies hätte er im Februar 2018 zur Anzeige gebracht. Sobald das Strafverfahren durch sei, würde er mich dann zivilrechtlich deswegen belangen. Brauchte dazu etwas länger um die Aussage zu verarbeiten, da ich bis dato noch nie etwas aus der Richtung gekommen war.

Soweit so gut, jetzt zu meinen Fragen.

1.Eine Strafanzeige aus Februar 2018 wegen Veruntreuung gegen meine Person und bis heute habe ich davon keinerlei Kenntnis geschweige den eine Vorladung etc. - Ist das Realistisch?

2. diese Veruntreuung soll am 12.01.2013 von mir begangen worden sein. Bin ja nur ein google nutzender Laie aber wenn meine Suchtreffer recht haben, dann ist doch sowohl die Strafbarkeit (5 Jahre) als auch der Zivilrechtliche Anspruch ( 3Jahre) verjährt oder nicht?

Für Infos diesbezüglich wäre ich dankbar.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von BRHolding):
Ist das Realistisch?

Ja, ist es.

Genauso realistisch ist aber auch, das es nur heiße Luft war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte irgendwo mal aufgeschnappt, dass es in der Regel von einer Anzeige bis zur Vorladung als Beschuldigter ein paar Wochen dauert und nur bei ganz komplizierten Sachlagen auch mal 6 Monate.

Können Sie dieses realistisch näher differenzieren? Wie sieht es mit den Verjährungen aus?

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#3
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Sofern die im Januar 2013 begangene Untreue wirklich erst im Februar 2018 zur Anzeige gebracht wurde, so ist diese strafrechtlich verjährt.

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#4
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Was heißt strafrechtlich? Also ich meine Sie müßte doch auch Zivilrechtlich erledigt sein.

Gibt es wirklich Fälle bei denen erst 6 Monate nach einer Anzeige eine Vernehmung o.ä. stattfindet? Es ist ja kein Winterkorn oder NSU Verfahren.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von BRHolding):
Gibt es wirklich Fälle bei denen erst 6 Monate nach einer Anzeige eine Vernehmung o.ä. stattfindet?

Naja, das hängt von der Auslastung ab. Gerade bei Wirtschaftsstrafsachen sind 6 Monate eher kurz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Zivilrechtlich gilt folgendes:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Hier kommt es dann natürlich darauf an, wann man von der Untreue und dem damit entstandenen Schaden erfahren hat. Vereinfacht gesagt: wenn dies erst 2018 der Fall war, so ist keine Verjährung eingetreten, was die zivilrechtliche Sache angeht. Die absolute Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche beträgt 10 Jahre.

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#7
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

@Hobbyjurist
Naja, der Schwager und ich hatten uns bereits 2014 getrennt. Meines Erachtens kann man ja dann nicht einfach 2018, also 4 Jahre später, behaupten man hat erst jetzt von dem Ereigniss Kenntnis erlangt. Dass muss ja wohl stark begründet werden oder nicht ?

@Harry
Wir reden hier von einer UG mit 100€ Stammkapital. Einer angeblichen Untreue aus 2013 und einer darausresultierende Anzeige aus Februar 2018. Sind Sie wirklich der Meinung, dass das hier in NRW zu einer 6 Monaten Dauer bis zur Mitteilung eines Verfahrens gegen meine Person ausreicht? Wirschaftsstraftat ja - aber doch eher am unteren Teil der Leiter. Das das Verfahren als solches länger Dauert okay - aber das man länger als 6 Monate benötigt um den Beschuldigten zu befragen?

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#8
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Eine Ermittlungsdauer von 6 Monaten ist nicht so ungewöhnlich, da diese auch von der Auslastung zum Beispiel der Polizei abhängt.

Warum sie von der Anzeige noch nichts gehört haben, kann aber auch zwei andere Gründe haben:

1. Wie schon erwähnt könnte die Anzeige einfach nur heiße Luft gewesen sein und hat nie existiert.

2. Falls sie existiert und im Februar erstattet wurde, so ist die Straftat verjährt und sie erhalten keine Vorladung. In diesem Falle würden sie nie wieder etwas davon hören.

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#9
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Hobbyjurist
Was wäre Ihrer Meinung denn im Umkehrschluss eine gängige Dauer - bis der Verdächtige von einer Anzeige in Form einer Befragung, Durchsuchungnoder ähnliches erfährt?
8 Monate, 10 Monate, 12 Monate oder noch länger?

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#10
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

leider hat Hobbyjurist nicht mehr geantwortet... Vielleicht kann jemand anderes was dazu sagen?
Ich habe bis einschließlich heute NICHTS von dieser Anzeige gehört außer dass der Schwager das halt geäußert hat.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von BRHolding):
Was wäre Ihrer Meinung denn im Umkehrschluss eine gängige Dauer

Gibt es denknotwendigerweise nicht.


Es gibt Verfahren, da sind 12-24 Monate normal, bei anderen auch mal 3 Jahre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BRHolding
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Harry, das ist mir aus Medien auch bekannt. Allerdings geht es bei den mir bekannten Verfahren, wo eine Ermittlungsdauer von bis zu 3 Jahren vorherrscht auch um wirklich hochkarätige Wirtschaftsprozesse oder Mord.

Wie wahrscheinlich ist es denn in dem genannten Vorgang, dass eine Staatsanwaltschaft für die Untreue, die bereits Nahe an einer Verjährung wäre, einer UG einen Zeitraum von 24 Monaten benötigt.

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