Hallo,
zunächst einmal muß ich sagen, daß ich die Boardsuche benutzt, aber leider nichts Passendes zu meiner Frage gefunden habe. Sollte das Thema schon behandelt worden sein, wäre ich für einen Link sehr dankbar.
Sollte ich mich mit meinem Beitrag im falschen Unterforum befinden, bitte verschieben. Vielen Dank.
Meine Frage ist folgende:
Wenn eine Person A in einem Internetforum behauptet, sie wäre per forumseigenen Mitteilungssystem bedroht worden, hat das strafrechtliche Relevanzen bezüglich Bedrohung einer Person o.Ä?
Beweise existieren nicht, angeblich sollen die entsprechenden Nachrichten gelöscht worden sein.
Nehmen wir weiter an, aus den Umständen geht hervor, daß nur ein begrenzter Personenkreis als Täter in Frage kommt. Person A hat zwar forumsweit öffentlich gemacht, daß sie angeblich bedroht wurde, weigert sich aber seit 6 Monaten, konkrete Namen zu nennen, was zu erheblichen emotionalen Unruhen innerhalb des beschuldigten Personenkreises geführt hat.
Haben die Beschuldigten irgendwelche rechtliche Handhabe, daß die Namen genannt werden müssen, nachdem die Anklage der Bedrohung schon öffentlich gemacht wurde und klar ist, daß nur genannter Personenkreis in Frage kommt?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten und hoffe, daß ihr mich da etwas erhellen könnt.
Nia
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Qui habet aures audiendi, audiat."
Angebliche Bedrohung in Internetforum
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist es denn eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn?
Über den Inhalt der Nachrichten ist ebenfalls nichts konkretes bekannt. Die Bezeichnung 'Droh-Nachrichten' stammt von Person A selbst.
Was wäre denn in diesem Fall eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne, von offensichtlicher Bedrohung von Leib und Leben (das dürfte ausgeschlossen sein) einmal abgesehen?
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"-.-
Qui habet aures audiendi, audiat."
-- Editiert von Nianne am 31.03.2006 19:37:32
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Tja, genau das: Es muss mit einem Verbrechen gedroht werden. Das sind Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Man muss also die Einzelheiten kennen.
Gut. Dann gehen wir hypothetisch mal davon aus, daß diese Nachrichten keine strafrechlich relevanteren Inhalte als 'Ich finde Dich doof' hatten.
Person A verbreitet dieses Gerücht fröhlich im gesamten Forum und bleibt dabei so vage, daß man sich das Schlimmste darunter vorstellen kann.
Hat der beschuldigte Personenkreis abgesehen von Drängen noch eine rechtliche Möglichkeit, die Namen ans Tageslicht zu bringen?
Falls diese Nachrichten jemals existiert haben, auch das ist mE zweifelhaft.
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Qui habet aures audiendi, audiat."
-- Editiert von Nianne am 31.03.2006 19:46:00
Kann mir denn wirklich keiner weiterhelfen?
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Qui habet aures audiendi, audiat."
Es tummeln sich im Internet vielerlei Personen, die bei der kleinsten Kleinigkeit, Zeter und Mordio schreien. Mal zu Recht - mal zu Unrecht. Da ich selber seit einigen Jahren in vielen Foren und Communitys bin, kenne ich das zu genüge. Mittlerweile denke ich, dass es für manche Zeitvertreib und bei anderen schlichtweg Paranoia, durch zu obsessiven Internetgebrauch, ist. Wie dem auch sei. Was ich damit eigentlich sagen möchte ist, gehen Sie einfach an dem ‚Problem’ vorbei. I. d. R. ist es die purste Form der Zeitverschwendung überhaupt nur über eine Gegenreaktion nach zu denken.
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Sehe ich genauso... Was soll die Aufregung? Ein Spinner behauptet unter einem üblichen Internet-Pseudonym, er werde belästigt, bedroht, usw., usw... Na und?
Ignoriert den Spinner!
Ganz so einfach ist es nicht. Es handelt sich hierbei um eine Art Freundeskreis, der sich auch regelmäßig außerhalb des Internets trifft. Man kennt sich also persönlich, und diese Behauptung trieb doch einen gewaltigen Keil durch die Gruppe.
Mittlerweile bin ich aber auch zu der Ansicht gekommen, daß es vielleicht besser ist, nicht noch mehr auf die Behauptungen dieser Person einzugehen. Würde ihr nur noch mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, wonach sie ja gradezu lechzt.
Vielen Dank für die Hilfe.
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Qui habet aures audiendi, audiat."
Tatbestandlich wäre es gegenenfalls eine Verleumdung (wenn es nicht stimmt), es stellt sich jedoch das Problem, dass die Behauptung wohl zu wenig auf einzelne Personen beziehbar ist. Ich glaube nicht, dass es auf strafrechtlichen Wege möglich ist, dagegen vorzugehen, selbst wenn jeder aus dem Personenkreis einen Strafantrag stellen würde. Ob auf zivilrechtlichen Wege möglich wäre, die Person dazu zu zwingen, bei Wiederholung solcher Behauptungen einzelne Personen auszunehmen, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vielleicht vorstellen.
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