Angebliche Körperverletzung... Anzeige

25. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gerold_23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Körperverletzung... Anzeige

Guten Abend,

ich schildere kurz was gestern Nacht in einer Discothek passiert ist: Ich war mit Freunden einen Geburtstag feiern und wir waren alle ganz gut betrunken. Der Abend verlief ruhig und lustig, bis plötzlich aus dem Nichts eine Schlägerei ausgebrochen ist. Ich habe wahrgenommen, dass ein ehemaliger Schulkamerade sich geprügelt hat. Ich bin hin und habe ihn zurückgezogen. Fünf Minuten später wurde ich vom Türsteher herausgezogen. Dieser sagte mir, dass gegen mich Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wird. Ich war total schockiert, da ich nur versucht habe zu schlichten und kein einziges Mal meine Faust erhoben habe. Der Perso wurde vom Türsteher abgenommen(darf er das?) und der faselte dann irgendetwas von einem Paragraphen. Polizei wurde auch selbstverständlich eingeschaltet.
Polizei kam, Perso weitergegeben, wurde nur kurz gefragt, was passiert ist und plötzlich durfte ich auch gehen. Ich glaube dass meine Personalien auch gar nicht aufgenommen wurden, da der Polizist nach einem kurzen Blick auf meinen Ausweis mir den wieder ausgehändigt hat.

Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, was da noch kommen könnte, denn ich bin unschuldig in jederlei Hinsicht. Vielleicht war es nicht klug in die Schlägerei einzugreifen und zu schlichten. Meine Freunde (fünf Personen) können definitiv bezeugen, dass ich unschuldig bin. Irgendwie war die ganze Geschichte von vorne bis hinten sehr konfus, da die Person, die gegen mich Anzeige erstattet hat, nicht zu den beiden Konfliktparteien gehört hatte, die sich vorher in den Räumlichkeiten geschlagen hatten.

Ich wäre über Rat sehr erfreut, da mir die Geschichte noch ein wenig in den Knochen sitzt...

Gruß Gero

-- Editier von Gerold_23 am 25.10.2015 21:36

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

so wie Sie den Sachverhalt schildern wurde anscheinend (noch) gar keine Anzeige erstattet bzw. Sie sind dort nicht Beschuldigter. Sonst hätte Sie die Polizei auch informieren müssen, dass Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind.
Auch, dass der Polizist nur mal eben einen Blick auf den Ausweis geworfen und sich nicht einmal die Personalien festgehalten hat, spricht sehr dafür, dass gar keine Anzeige, jedenfalls nicht gegen Sie, erstattet wurde.

Zitat:
Der Perso wurde vom Türsteher abgenommen(darf er das?) und der faselte dann irgendetwas von einem Paragraphen. Polizei wurde auch selbstverständlich eingeschaltet.


Es kommt darauf an, wie er Ihnen den Personalausweis abgenommen hat?
Wenn er Sie lediglich gebeten hat, ihm den Personalausweis auszuhändigen, so darf er das.
Hat er Ihnen jedoch die Geldtasche aus der Tasche gezogen oder den Ausweis gegen Ihren Willen entwendet, so hat er sich strabar gemacht. Nach welchen Tatbeständen ergibt sich dann aus dem Sachverhalt der Abnahme des Ausweis.

Der Paragraph, den der Türsteher da wohl "gefaselt" hat, war wohl der § 127 I StPO welcher die vorläufige Festnahme regelt. Im Volksmund auch unter "Jedermannsrecht" bekannt. Dies gestattet jedermann/frau, jemanden, der auf frischer Tat ertappt oder verolgt wird und versucht zu flüchten, ohne dass die Identität bekannt ist, diesen auch ohne richterliche Anordnung festzunehmen bis die Polizei vor Ort ist.

Die Feststellung der Personalien (mit Zwang) und das "Abnehmen" von Ausweispapieren gestattet dieses Jedermannsrecht jedoch nicht!


Mein Rat für Sie: Warten Sie, ob überhaupt etwas kommt, also eine Vorladung der Polizei, ansonsten ist die Sache von selbst erledigt.


Grüße
PP

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