Angebliche Körperverletzung durch Selbstverteidigung

29. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Körperverletzung durch Selbstverteidigung

Hallo alle zusammen,

Hoffe das mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann.

Und zwar gab's es ne auseinandersetzung zwischen mir und einer Studentin.

Die Story ist folgendes, und zwar gab es zwischen mir und einer Gruppe Muslimischer Abstammung, wenn ich das so sagen darf, nichts rassistisch... Konflikte, aber nur verbal... Wo ich am ende ein paar von Dene per sozial media gegrillt habe, da mir zufällig ein paar Infos in die Hände gelangt sind... Womit ich ihren Stolz angekratzt habe. Namen habe ich nie im sozial Media genannt, war alles diskret... Aber anhand der Infos konnte man erkennen wer alles gemeint war... Usw dat war die Vorgeschichte..

Worum es jetzt geht, die Studentin mit der ich ein körperlichen Konflikt hatte... Hat es am meisten getroffen die Geschichte per sozial Media... 4tes semester, 2 Klausuren bestanden... Mehrere Versuche verschwendet usw, war stark unter Druck besonders jetzt wo die neue Klausurphase kommt.

Wir sind uns in der Bibliothek begegnet, wo man mir den Weg versperrt haben auf die nächste Etage(Treppen) ich musste mich zwischen ihr und weitere Personen drängeln, wo die mich dann angerempel hat. Hab die Person an die Schulter gepackt and die Wand gelehnt und ihr ins Gesicht gesagt die soll aufpassen wie die sich benehmen soll... Und bin dann weiter gegangen...
Ihre Antwort war ein Geschrei und hat mich von hinten am Kragen gepackt und nach hinten gezärt... Hab sie gelassen und ihre Hand mit nem grinsen wegeschubst, wollte ein Schritt nach vorne gehen... Doch die hat nicht aufgehört... mich wieder am Kragen gepackt und diesmal versuchte sie mein Gesicht zu zerkratzten... Die Freundin neben ihr hat nur zuggeguckt...
Hab paar Kratzer am Arm und unterm Bizeps... Das sie mir. Ixhts antun konnte und ich die ganze zeit gegrinst habe hat die angefangen zu kreischen... Hab die dann gegen die Wand geschubst und ihr gedroht das sie dann kommt wenn sie nicht aufhört. Hab die Bibliothek verlassen da ich nicht wollte das es noch mehr eskaliert, ein paar Jungs haben versucht mich aufzuhalten, ohne Erfolg, war der Meinung das es am besten wäre, da ich ein Kampfsport leer bin und powerbuilder... Bisschen extrem gesagt, aber die Muslimen haben einen sehr großen Stolz, bin davon ausgegangen das sich jemand von denen bestimmt mit mir anlegen wird.

Naja hab dann die Stadt verlassen da ich nen wichtigen Zug hat den ich nicht verpassen dürfte, die Polizei war am Tatort usw... Das Mädchen hat mit der Aussage übertrieben und hat alles zur ihre günsten gesagt.
Solange es mir bewusst ist sollte sie keine körperliche Merkmale haben die einer körperlichen Verletzung nachweisbar wäre.
Angeblich hat sie ne Beule, wo genau weiß ich nicht, konnte Dr moment sein als ich die von mir wegeschubst habe, aber natürlich hab ich es nicht zu stark gacht da wir auf den Treppen waren und ich paar Stufen über sie stand... Sie würde die stuffe runter Rollen...
Vielleicht war die Beule von früher, wer weiß

Bin dann persönlich abends in die Polizei gegangen und habe mich da gemeldet, weil ich nichts zu verstecken habe und denen meine Daten gegeben. Da die nichts über mich hatten und eine Anzeige auf unbekannte gegeben haben.

Naja meine Frage ist kann die mich wegen so einer Beule anzeigen, die sie angeblich hatt.
Es wird erzählt das ich da gekommen bin um sie anzugreifen, obwohl ich gar keinen Grund habe, eher Sie, mehr hab ich mich vereidigt...

Die Frage ist, hätte ich sie angegriffen, warum hat die Freundin tatenlos zuggeguckt, und warum ist die andere unversehrt... Außer der angeblicher Beule.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Naja meine Frage ist kann die mich wegen so einer Beule anzeigen, die sie angeblich hatt. Ja. Das ginge sogar ohne Beule, denn auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.
Das Mädchen hat mit der Aussage übertrieben und hat alles zur ihre günsten gesagt. Und Sie sind jetzt wie genau an die Verfahrensakte gekommen? Denn sonst könnten Sie ja nicht wissen, was darin steht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Man hatt mir gesagt was man der Polizei erzählt hat, da in der Nähe ein paar Freunden waren und zugehört haben und mich sofort informiert haben

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#3
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab nicht versucht sie zu verletzen, lasse doch nicht zu das mir das Gesicht zerkratzt wird... Die wurde nicht geschlagen, sondern nur zu seite geschubst das mein Gesicht intakt bleibt

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Also ich hab nicht versucht sie zu verletzen, lasse doch nicht zu das mir das Gesicht zerkratzt wird... Die wurde nicht geschlagen, sondern nur zu seite geschubst das mein Gesicht intakt bleibt Das können Sie dann der Polizei erzählen, wenn Sie vorgeladen werden bzw. einen Anhörungsbogen kriegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du bist ihr aber nahegekommen und das aus nicht nachollziehbarem Grund. Sonst hätte sie sich ja nicht wehren können/müssen. Das Recht auf Notwehr fängt nicht erst an, wenn man angegriffen wird. Das muss man nicht abwarten. Du warst offensichtlich ganz nah an ihr dran, und das wars dann. Die Freundin muss ihr nicht helfen, warum auch? Du hattest so nahe bei der Studentin einfach nichts zu suchen.

wirdwerden

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#6
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm Sie hat sich nicht gewährt sondern ich, ich bin weiter gegangen sie hat mich an der Treppe runtergezogen. Und ich stand ihr nahe weil sie den Weg geblockt hat, ich hab mich noch zu seite gestellt und zwischen versucht durchzukommen sie hat mich dann angerempelt, ich hab ihr nur gesagt das sie aufpassen soll wie die sich benimmt... Sie hat dann angegriffen als ich vorbei gegangen bin. Wenn jmd zu nahe gekommen ist dann offensichtlich sie die mein Gesicht zerkratzten wollte... Also ich habe kratz Wunden am Arm und unterm Bizeps als sie mich von hinten gezogen hat.
Und ich bin 3x grosser als die und ein leistungs Sportler mit Käfig Erfahrung, hatte ich sie verletzen wollen wäre sie definitiv mehr als eine Beuele.

Warum sollte eine Freundin nicht helfen, sie muss sich nicht dazwischen drengeln, vielleicht um Hilfe rufen immerhin sind da über 200 Studenten im Gebäude

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#7
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Und sagen wir ich kam ihr zu nahe, wieso hat die sich nicht gewährt sondern als ich vorbei gegangen bin hat sie mich am Kragen gezogen
Ist das dann nicht ein Angriff, immerhin hab ich ihre Hand von meinem Kragen gerissen und bin trotzdem weiter gegangen auf die nächste Etage und sie ist wieder auf mich zugegangen

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Warum sie dies oder das gemacht hat oder die Freundin dies oder das nicht gemacht hat, können wir von hier aus auch nicht wissen.

Sachstand ist jetzt, dass ein Ermittlungsverfahren läuft wo die beiden Protagonisten, also die Studentin und du, sowie alle Zeugen ihre Aussagen machen und dann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir bewußt was mich interessiert, ist ob man ne Anzeige gegen Körperverletzung bekommen kann wegen der Beule am Arm , die hat mein Gesicht angegriffen und ich hab in dem Moment mein Arm vor meine Gesicht getan und sie dann geschubst. Daher der blaue Fleck bzw die Beule
Die Körperverletzung an ihr stand aus meiner Selbstverteidigung.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
... was mich interessiert, ist ob man ne Anzeige gegen Körperverletzung bekommen kann wegen der Beule am Arm


Abgesehen davon, dass schon mümmel die Frage mit "ja" beantwortet hat:

Ja, kann man und hast du ja auch bereits bekommen, sonst würde ja kein Ermittlungsverfahren gegen Dich laufen.

Ein Ermittlungsverfahren ist die Folge einer Anzeige.

Zitat:
die hat mein Gesicht angegriffen und ich hab in dem Moment mein Arm vor meine Gesicht getan und sie dann geschubst. Daher der blaue Fleck bzw die Beule
Die Körperverletzung an ihr stand aus meiner Selbstverteidigung.


Wie auch schon gesagt wurde, kannst du das alles der Polizei im Rahmen deiner Aussage im Ermittlungsverfahren erzählen. Man/Du wirst dann abwarten müssen, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.06.2019 18:52

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auch eine Gegenanzeige würde übrigens nichts nutzen. Die wird quasi auf Halde gelegt, bis das Ermittlungsverfahren gegen Sie abgeschlossen ist. Erst dann würde Ihre Anzeige, wenn überhaupt, irgendetwas in Bewegung setzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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