Angebliche Körperverletzung ohne Beweise

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go494054-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Angebliche Körperverletzung ohne Beweise

Set Jahren liegen wir (Familie mit 2 Kindern) mit unserer Nachbarin (alleinstehend) im Streit. Alles ging und geht von ihr aus, wir haben wirklich NIE etwas getan. Sie hasst uns einfach und versucht uns was anzuhängen und uns aus dem Haus zu ekeln. Der Höhepunkt ist nun, dass sie mich (männlich) wegen mehrfacher Körperverletzung angezeigt hat. Angeblich würde ich sie seit Jahren misshandeln wenn wir uns im Haus begegnen.
Alle Vorwürfe sind frei erfunden! Sie hat weder zeugen, Beweise oder ärztliche Atteste.
Die Staatsanwaltschaft hat die Angelegenheit wegrn mangels öffentlichen Interesse eingestellt.
Jetzt bekam ich ein Schreiben, dass ihr Anwalt bei der Staatsanwaltschaft akteinensicht beantragt hat.

Nun meine Frage: wie stehen die Chancen dass sie auf dem zivilrechtlichen Weg mit diesen erfundenen Anschuldigungen Erfolg hat?
Danke schon mal für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nun meine Frage: wie stehen die Chancen dass sie auf dem zivilrechtlichen Weg mit diesen erfundenen Anschuldigungen Erfolg hat? Keine Ahnung - hier kann keiner die Zukunft vorhersagen, einschließlich des Verlaufes und Ausgangs von Gerichtsverfahren.
Jetzt bekam ich ein Schreiben, dass ihr Anwalt bei der Staatsanwaltschaft akteinensicht beantragt hat. Dann steht offensichtlich mehr drin als nur die Aussage der Nachbarin.
Sie hat weder zeugen, Beweise oder ärztliche Atteste. Woher wissen Sie das, so ganz ohne Akteneinsicht? By the way - das Opfer einer Straftat IST Zeuge. Und ein Zeuge IST ein Beweis. Das muß nicht heißen, daß das dann auch ein glaubwürdiger Beweis ist, aber so einfach, wie Sie sich das vorstellen, ist es jedenfalls nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go494054-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil die Polizistin, die unsere Aussage aufgenommen hat, uns das so gesagt hat. Sie hätte kein ärztliches Attest oder zeugen. Oder hat die Polizistin gelogen?

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#3
 Von 
go494054-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil die Polizistin, die unsere Aussage aufgenommen hat, uns das so gesagt hat. Sie hätte kein ärztliches Attest oder zeugen. Oder hat die Polizistin gelogen?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Weil die Polizistin, die unsere Aussage aufgenommen hat, uns das so gesagt hat. Sie hätte kein ärztliches Attest oder zeugen. Das hätten Sie dann erwähnen sollen - ich werde stets mißtrauisch, wenn Leute plötzlich Akteninhalte kennen, ohne die Akte je gesehen zu haben...
Oder hat die Polizistin gelogen? Auch das kann hier keiner wissen. Freilich gäbe es kein erkennbares Motiv für eine Lüge.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
go494054-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Tut mir leid. Ich bin hier neu und mich noch nie mit solchen Themen befassen müssen. Es setzt mir und der ganzen Familie psychisch sehr zu. Ich möchte ungern für etwas verurteilt werden dass ich nicht getan habe. Versteht sich von selbst.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ich bin hier neu und mich noch nie mit solchen Themen befassen müssen. Das mag ja sein - trotzdem müßte ja klar sein, daß hier keine Hellseher sitzen, die wissen, wie ein eventuell in der Zukunft mal stattfindendes Verfahren ausgeht.
Ich möchte ungern für etwas verurteilt werden dass ich nicht getan habe. Versteht sich von selbst. Nun, dann sollten Sie sich im Falle einer Zivilklage an jemand wenden, der Sie vor Gericht vertreten und die Akten einsehen kann - kurzum, an einen Rechtsanwalt. By the way ist eine Zivilklage im Gegensatz zu einer Strafanzeige nicht gratis - es bleibt also abzuwarten, ob die Dame sich überhaupt in die entsprechenden Unkosten stürzt, denn die Gerichtskosten darf sie zunächst mal vorschießen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Akteneinsicht dient eventuell auch der Entscheidung, ob der Anwalt Einstellungsbeschwerde einlegen will, bzw eine bereits eingelegte aufrechterhalten will.

Dazu müsste unter den vorgeworfenen Delikten allerdings eines sein, das nicht privatklagefähig ist.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von go494054-3):
Oder hat die Polizistin gelogen?

Nö, die hat kein Motiv.
Aber die kann auch nur sagen was zu dem Zeitpunkt in der Akte zu finden ist.
Und es muss nicht unbedingt sein, das sie die komplette Akte kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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