Angebliche Ruhestörung klingeln Nachts. Polizei droht Gewahrsam an.

5. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)
Angebliche Ruhestörung klingeln Nachts. Polizei droht Gewahrsam an.

Hallo zusammen,

hatte vor ca 1 Stunde Besuch von der Polizei, diese waren bei mir da ich angeblich bei meiner Nachbarin im Erdgeschoss geklingelt haben soll und das schon mehrmals.
Diese behauptet auch, dass wir Streit hätten. Das stimmt garnicht alle ungerechtfertigten Beschuldigungen gehen von Ihr aus . Beim letzen Mal habe ich mich (das war Mittags) etwas lautstark gegen Ihre Vorwürfe bzw Beschuldigungen gewehrt.

Ich war es wirklich nicht!!!

Ich weiß auch nicht wie betreffende Person auf mich kommt.

Der Polizeibeamte sagte mir wenn die Hausbewohnerin nochmal bei der Polizei anruft nimmt er mich mit jede Nacht und ich schlafe dann in der Zelle.

Ich kann es nur nochmal deutlich betonen. Ich bin es wirklich nicht gewesen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Die Klingeln von Nachbarn hört man teilweise so laut vor allem Nachts als ob es an der eigenen Türe klingeln würde.
Es kann auch sein, dass tatsächlich bei Ihr geklingelt wird von einer anderen Person.
Die Klingeln hören sich anderes an wenn direkt vor der Wohnungstüre geklingelt wird oder
von draußen.

Meine Fragen.
1. Darf die Polizei mich wirklich auch wenn es nur einmal ist mitnehmen?
2. Was kann ich denn sonst gegen solche Vorwürfe tun.
3, Betreffende Person geht schon seit langem auf Krücken ich vermute Sie nimmt starke Schmerzmittel ein die auch die Wahrnehmung trüben können oder auch aggressiv machen etc.
Darf ich so etwas als Verteitigungsstrategie erwähnen und der Polizeibeamte hat so etwas zu überprüfen?
4. Nehmen wir an ich würde mir eine Kamera kaufen Go Pro und mich ab sagen wir mal 22:00 Uhr filmen auch wenn ich schlafe mit Licht an. Würde so etwas als Verteidigung ausreichen weil da ist ja ein Zeitstempel mit drauf den man hoffentlich nicht einfach so (Ich kann so etwas nicht) verändern kann.

Ich bin wirklich schockiert. Ich leide seit vielen Jahren unter starken Angstzuständen es wäre für mich der Horror wenn man mich einsperrt zumal zu Unrecht.

Ich um hilfreiche Tipps sehr dankbar. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten zumal ich diesen eigentlich nicht benötige.





-- Editiert von WillsWissen2014 am 05.01.2019 02:53

-- Editiert von WillsWissen2014 am 05.01.2019 02:57

-- Editiert von WillsWissen2014 am 05.01.2019 03:01

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich kann es nur nochmal deutlich betonen. Ich bin es wirklich nicht gewesen. Und wie kommt die Nachbarin dann darauf? Das hätten Sie mal fragen sollen - wenn es klingelt, kann das zunächst mal sonstwer sein. Oder ich schaue halt nach, indem ich die Tür öffne oder durch den Spion schaue. Und wenn ich dann Sie sehe, ist es ziemlich egal, ob ich Schmerzmittel nehme...
Nehmen wir an ich würde mir eine Kamera kaufen Go Pro und mich ab sagen wir mal 22:00 Uhr filmen auch wenn ich schlafe mit Licht an. Und der Polizist soll sich dann die mehrstündige Aufnahme Ihres Nachtschlafes angucken?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Der Polizeibeamte sagte mir wenn die Hausbewohnerin nochmal bei der Polizei anruft nimmt er mich mit jede Nacht und ich schlafe dann in der Zelle.
Man könnte vertreten, dass schon gegen diese "Androhung" das Ersuchen von Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zulässig ist. Sicher ist aber nur, dass das ein gewisses Kostenrisiko mit sich bringen würde. Alles weitere müsste ein (teurer) Anwalt klären. Ich würde es aus praktischen Gründen nicht machen, sondern eher davon ausgehen, dass die Polizei ihre Drohung nicht umsetzen wird.

Zitat:
Die Klingeln hören sich anderes an wenn direkt vor der Wohnungstüre geklingelt wird oder
von draußen.
Und was gibt die Nachbarin dazu nun an? Soll von draußen oder von drinnen geklingelt worden sein?

Zitat:
Darf die Polizei mich wirklich auch wenn es nur einmal ist mitnehmen?
Was meinen Sie? Geklingelt haben Sie doch überhaupt nie und Beschwerden erfolgten schon sehr oft. Was also soll "nur einmal" geschehen? Die "Mitnahme" durch die Polizei? Was das angeht, ist es meines Erachtens nicht relevant, wie oft diese erfolgt. Entweder ist schon die erste "Mitnahme" rechtswidrig oder es ist keine.

Zitat:
Was kann ich denn sonst gegen solche Vorwürfe tun.
Gegen den Vorwurf der Nachbarin? Meines Erachtens nichts. Solange die Nachbarin nicht bewusst lügt, darf sie diesen Verdacht äußern. Das kann Ihnen ja auch erstmal egal sein, oder? Entscheidend ist, was die Polizei dann wegen dieses Vorwurfs macht. Dafür ist die Nachbarin aber nicht mehr verantwortlich.

Zitat:
Nehmen wir an ich würde mir eine Kamera kaufen Go Pro und mich ab sagen wir mal 22:00 Uhr filmen auch wenn ich schlafe mit Licht an.
Ich würde dann befürchten, dass man Ihnen vorwerfen könnte, sie hätten diese Aufnahme nur zu manipulierten Alibi-Zwecken erstellt, während Sie einen Freund (oder Pizzaboten?) gebeten haben, bei der Nachbarin zu einer vereinbarten Uhrzeit zu klingeln. In dem Moment, in dem sie solche Geschütze auffahren, wirkt das ganze schon etwas... konspirativ.

Auußerdem hätten Sie damit nach meiner Meinung schon zu viel Geld ausgegeben und Ihr Leben zu sehr eingeschränkt. Für den Preis einer solchen Kamera könnten sie auch eine anwaltliche Erstberatung bekommen, die Ihnen (hoffentlich) Ihre Sorgen nimmt.

Für mich sieht das nach einer (über das Ziel hinaus geschossenen) Drohung der Polizei aus, die auch eine bloße Drohung bleiben wird. Würde mich (solange Sie den Sachverhalt hier einigermaßen zutreffend geschildert haben) wundern, wenn diese Drohung umgesetzt wird. Falls das doch passiert, hätte ich ernsthafte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme und würde (für diesen Fall) anraten, einen Anwalt aufzusuchen.

WIe gesagt, würde es mich aber schon wundern, wenn es soweit kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Ich würde es aus praktischen Gründen nicht machen, sondern eher davon ausgehen, dass die Polizei ihre Drohung nicht umsetzen wird.

Ganz toller Tipp. Die Polizei ist ja bekannt dafür, ständig ihre Scherzchen zu treiben. Nachher ist das Geheule wieder groß. "Aber ich wusste doch nicht dass die das ernst meinen!"

-- Editiert von go496816-32 am 05.01.2019 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für die schnellen Antworten. Evt. ziehe ich hier einen Anwalt hinzu oder ich hole mir Rat bei meinem Cousin der arbeitet bei der Polizei. Das Problem ist wir hatten schon lange keinen Kontakt mehr.

Mal sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Ein Anwalt ist mE nicht erforderlich. Es ist ja (noch) nichts passiert.
Ich würde mal zur zuständigen Polizeidienststelle gehen und den Sachverhalt genau so schildern wie oben angegeben. Ohne diese Informationen muss man der Dame eben mal vorbehaltlos glauben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ein Anwalt ist mE nicht erforderlich. Es ist ja (noch) nichts passiert.


Hmmm, um 15:51 haben Sie Zuckerberg für mehr oder weniger genau die selbe Aussage kritisiert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo nochmals,
habe ich denn jetzt eine Anzeige wegen Ruhestörung und das ganze geht zur Staatsanwaltschaft oder war das nur ein einfacher Besuch von der Polizei?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von WillsWissen2014):
habe ich denn jetzt eine Anzeige wegen Ruhestörung und das ganze geht zur Staatsanwaltschaft oder war das nur ein einfacher Besuch von der Polizei?


Das wird sich dann - je nach Auslastung der Behörden - in einigen Tagen / Wochen / Monaten herausstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
unerfreulich aber im Falle einer Anzeige bekomme ich ja dann ein Schreiben bei dem ich mich zur Sachlage äußern kann sehe ich das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

habe ich denn jetzt eine Anzeige wegen Ruhestörung und das ganze geht zur Staatsanwaltschaft oder war das nur ein einfacher Besuch von der Polizei? Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit, mit der sich nicht die Staatsanwaltschaft befaßt, sondern das Ordnungsamt. Dieses wird sich dann bei Ihnen melden, wenn Anzeige erstattet wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Ganz toller Tipp. Die Polizei ist ja bekannt dafür, ständig ihre Scherzchen zu treiben. Nachher ist das Geheule wieder groß. "Aber ich wusste doch nicht dass die das ernst meinen!"


Ähh, ja das kommt durchaus nicht selten vor, dass die Polizei solche "Scherzchen" macht, vor allem wenn bei den Polizisten der Eindruck entsteht, dass man sie (auf gut Deutsch gesagt) verarschen möchte.
Hat den netten Vorteil, dass rund 90% des "Pöbels" sich davon beeindrucken lassen und Ruhe geben, ohne dass die Polizei weitergehend tätig werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Wenn der "Pöbel" Ruhe gibt, dann muss die angedrohte Maßnahme auch nicht mehr durchgesetzt werden, weil sie nicht mehr erforderlich ist. Merkste selbst, nech?!

Wer wirklich der Meinung ist, dass Beamte regelmäßig Maßnahmen androhen, die sie dann nicht durchsetzen wollen oder können, der hat von Eingriffsrecht einfach mal keine Ahnung. Und den Tipp, es doch mal drauf ankommen zu lassen, finde ich höchst gefährlich. Durch solche Falschinformationen können dann durchaus mal Widerstandshandlungen entstehen. Wer nicht weiß, wie es in der Praxis abläuft, kann auch einfach mal gar nichts sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Wer nicht weiß, wie es in der Praxis abläuft, kann auch einfach mal gar nichts sagen.


Wie viele Bestätigungen von Polizisten diverser Dienstgrade, von 1-4 Sterne alles vorhanden, benötigst Du um zu realisieren, dass die Praxis anders ist?
Den Ball kann ich nur zurück in Deine Hälfte spielen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Ein Polizeibeamter wird keine Maßnahmen androhen, die er nicht durchsetzen kann. Wenn der Betroffene der Aufforderung dann nicht nachkommt, hat der Beamte nämlich ein Problem. Er kann die Maßnahme nicht durchsetzen und macht sich absolut unglaubwürdig. Ein guter Beamter weiß das auch und handelt dementsprechend.
Da kannst du noch so viele "Bestätigungen" hier posten wie du lustig bist.

Probiere es doch einfach mal aus. Platzverweise oder Gewahrsamnahmen sind recht dankbare Maßnahmen, die einfach zu provozieren sind. Dann teste einfach mal, ob angedrohte Maßnahmen durchgesetzt werden oder nicht.

Das Problem sind einfach irgendwelche Schlaumeier, die den quatsch hier lesen und dann der Meinung sind "die machen eh nix, hab ich Internet gesehen." Und dann werden dicke Backen gemacht. Und glaub nicht, dass sowas nicht oder nur selten vorkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
sollte es tatsächlich eine OwiAnzeige gegeben haben und das Ordnung ahndet diese wird diese dann in mein Führungszeugnis eingetragen?



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen