Angebliche Sachbeschädigung § 303 StGb

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
28black
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Sachbeschädigung § 303 StGb

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Brief von unserem örtlichen Polizeikommissariat bekommen. Dieser Brief enthält eine Beschuldigtenanhörung für eine Sachbeschädigung einer Tür. Der Anzeigeerstatter ist mir bekannt, habe ihn aber seit vier Jahren nicht mehr gesehen (ehemaliger Mitschüler).

Ich soll am Sonntag um 0:20 geklingelt haben, die Türscheibe eingetreten und fußläufig geflüchtet sein. Jedoch war ich zu diesem Zeitpunkt auf einem Dorffest ca. 25 km entfernt. Dies können auch zahlreiche Personen bestätigen. Zur Zeit habe ich schon 6 Personen gefragt, ob sie eine Aussage machen würden und alle haben bejaht - notfalls kenne ich noch weitere die mein Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt bestätigen können.

Ich kann mir nicht erklären warum er mich beschuldigt, wir hatten nie Probleme.

Was ratet ihr mir? Soll ich einen Anwalt einschalten? Soll ich direkt bei der Polizeistelle eine Aussage machen? Soll ich eine schriftliche Aussage tätigen? Schweigepflicht wahrnehmen? Noch weitere Zeugen meiner Unschuld ansprechen?

Vielen Dank im Voraus!

Mfg

-- Editiert von 28black am 20.09.2018 15:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Anwalt ist komplett überflüssig. Sache so schildern wie es war (Dorffest 25 Km entfernt), die Zeugen benennen, mit Anschriften, und das Ding zurück zur Polizei schicken. Das war's...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16904 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn du nicht möchtest brauchst du auf diesen Brief nicht zu antworten. Aber warum eigentlich nicht? Gib an, dass du nicht dort warst und benenne einige der Zeugen. Fertig. Keine weiteren Angaben machen!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zur Zeit habe ich schon 6 Personen gefragt, ob sie eine Aussage machen würden und alle haben bejaht Sehr merkwürdig - es ist völlig egal, ob die Zeugen zur Aussage bereit sind oder nicht: Zeugen müssen aussagen. Wenn man also herumrennt (oder -telefoniert), ob Leute eine Aussage des und des Inhalts machen würden, riecht das eher nach Zeugenbeeinflussung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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