Angeblicher Betrug - Kann er mich anzeigen, obwohl ich Zahlungswillen habe?

1. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)
Angeblicher Betrug - Kann er mich anzeigen, obwohl ich Zahlungswillen habe?

Hallo zusammen!

Habe folgendes Problem.

Ich habe vor geraumer Zeit etwas bestellt. Habe dann wirklich unbeabsichtigt vergessen die Überweiung zu machen. Nun bekam ich ein Schreiben von dem Lieferer(Letzte Mahnung), der auch Anwalt ist. Nun will er mich wegen Betrug dran bekommen. Ich habe mich direkt entschuldigt, eine Ratenzahlung in zwei Raten angeboten, aber darauf will er sich nicht einlassen. Leider kann ich es nur in zwei Raten zahlen. Ich habe Ihm ja angeboten die erste Rate direkt zu überweisen, aber er will sich darauf nicht einlassen. Was kann ich da machen? Kann er mich wirklich anzeigen, obwohl ich schriftlich schon meinen Zahlungswillen bewiesen habe? Soll ich direkt eine Rate überweisen und schauen ob er was macht? Ich empfinde das als Willkür, denn ich habe auf seine letzte Mahnung ja nun unmittelbar reagiert.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Als Anwalt weiß er natürlich, daß nur derjenige eine betrügerische Handlung begeht, wenn er durch Vortäuschung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt, um sich dadurch Vermögensvorteile zu verschaffen. Das könnte deshalb u.U. dann der Fall sein, wenn Du ihn über eine längere Zeit mit Zahlungsversprechen hingehalten hast, ohne aber ernsthaft zur Zahlung bereit gewesen zu sein.
Dein Angebot zur sofortigen Zahlung einer Rate und der Zusicherung der Restzahlung bis zu einem angemessenen Zeitraum von höchstens einem Monat wäre einen Versuch wert.

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#2
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe ihn ja zu keinem Zeitpunkt hingehalten. Ich habe gestern, direkt nach Erhalt des Briefes, per Email Kontakt aufgenommen. Mein Ratenzahlungsversprechen habe ich heute ausgesprochen.

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#3
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

gehört zum Betrug nicht der Vorsatz?

Also wenn er schon im voraus weis er wird/ kann es nicht bezahlen?

Jedoch zeigt eine Bereitschaft zur Regelung für mich kein Betrugstatbestand. :???:

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es ist völlig unerheblich, ob man HINTERHER gewillt ist, die Forderung zu begleichen. Es kommt einzig und allein, ob man zu dem Zeitpunkt, als die Forderung entstanden ist (Bestellung, Inanspruchnahmen einer Leistung o.ä) willens und in der Lage war, die Forderung zu begleichen. Und wenn jemand erst auf die LETZTE Mahnung reagiert (muß es ja vorher auch schon welche gegeben haben) ist das durchaus schon ein Indiz für einen Betrug.

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#5
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Davor gab es eine Mahnung!! Und nochmal, ich habe es einfach vergessen, was ich dem Lieferer auch mitgeteilt habe.

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#6
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

So, habe nun die erste Rate überwiesen und habe ihm das auch schriftlich mitgeteilt. Habe auch nochmal darauf verwiesen das die letzte Rate am 01.11.08 direkt folgen wird. Darf er mich denn dann überhaupt noch wegen Betruges anzeigen? Der Tatbestand besteht ja nicht mehr und ich habe Selbigen auch entkräftigt. Kann ich denn, falls etwas kommen soll, gegen diese Willkür unternehmen?

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#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Ein vollendeter Betrug dürfte bei Einhaltung der Restzahlung ausscheiden. Es kann angenommen werden, daß der Verkäufer selbst, wenn er der Auffassung wäre, es liege ein versuchter Betrug vor, von einer Anzeige nehmen wird.

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#8
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie bereits gesat wurde, kommt es zunächst nicht auf das Verhalten NACH dem Kauf an, sondern auf das, was Sie beim Kauf damals wollten.

Wenn Sie damals wussten, dass Sie die Rechnung nicht würden bezahlen können, dann liegen die Voraussetzungen eines Betruges vor.

Inwieweit man hier von einem Versuch ausgehen kann halte ich für fraglich, denn er hat ja nicht wie vertraglich vereinbart gezahlt. Ein Schaden könnte ja bereits eingetreten sein.

Wenn Der Verkäufer Sie (widererwarten) Anzeigen sollte, obwohl Sie wie jetzt beabsichtigt auch die letzte Rate noch zahlen, werden Sie vermutlich von der Polizei zu einer Vernehmung geladen. Dann sollten Sie sich gut überlegen, ob und was Sie dort sagen. Das eigentliche Problem dürfte in jedem Fall den Vorsatz beim Kauf nachzuweisen, die Bezahlung nicht wie vereinbart vorzunehmen.

Ob man hier von einer Willkür ausgehen kann weiß ich nicht. Wenn Sie eine Ware kaufen und keine besonderen Zahlungsziele vereinbaren, dann ist die Zahlung wie vereinbart zu leisten, bei Fälligkeit. Wenn Sie schon beim Kauf wissen, dass Sie dazu nicht in der Lage sein werden, dann könnte das eben ein Betrug sein.

Und ob das so war oder nicht kann in einem Strafverfahren geklärt werden.

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#9
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Leute!

Mal wieder was Neues zu dem Thema! Habe wie angekündigt am 02.10.08 und am 03.11.08(am 01.11.08 ging ja nicht wegen Feiertag) das Geld überwiesen. Es kam kein Rückläufer, nichts. Am 09.11.08 habe ich um eine Bestätigung meines Zahlungseingangs gebeten auf die ich keine Reaktion erhalten habe. Am 16.11.08 schrieb ich Ihn erneut an. Als Antwort erhielt ich das angeblich kein Geld eingegangen wäre und er deswegen vor zwei Wochen die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben hat. Ich habe natürlich direkt die Bankdaten mit denen auf seinem Schreiben verglichen. Sie sind natürlich korrekt und die Bank hat auch bestätigt das es keine Probleme bei der Überweisung gab. Ich habe Ihn direkt kontaktiert, habe Ihn darauf hngewiesen und er solle mir doch die zuständige Staatsanwaltschaft und die Aktennummer nennen. Nun meldet er sich nicht. Was soll ich also machen?? Ich habe das Geld wie vorgeschlagen und vereinbart überwiesen. Außerdem stelle ich mir die Frage, wenn er von Anfang schon bzgl. einer Anzeige drohen konnte, wieso hat er dies dann nicht schon im Oktober getan, weil er ja angeblich kein Geld bekommen hat. Bin ziemlich ratlos, weil ich echt keine Lust auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft habe.

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#10
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Kann mir bitte einer einen Tipp geben?? Wäre echt dankbar dafür!! :-)

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#11
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Kann keiner was sagen, der mir bei dem Fall schnmal geschrieben hat? Ich finde diese Willkür echt heftig

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, Briefe von der Staatsanwaltschaft tun ja nicht weh und es wird sowieso erst mal einer von der Polizei kommen. Das Aktenzeichen nützt Ihnen im Moment jedenfalls gar nichts und Sie können nun einmal auch niemanden zwingen, mit Ihnen zu reden. Ihnen wird nichts anderes übrig bleiben, als abzuwarten und die Kontoauszüge SEHR gut aufzuheben. Wie hier bereits ausgeführt wurde, ist der Verdacht des Betruges durchaus naheliegend und ich habe meine Zweifel, daß Sie das entkräften können werden. Entweder können Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, wenn Sie mitbekommen, daß wirklich ein Verfahren läuft oder Sie versuchen halt, möglichst eine Einstellung oder geringe Strafe zu erreichen. Sie haben hier nie etwas zur Schadenshöhe geschrieben, aber wenn es um einen Betrag deutlich unter 200,-€ geht und Sie nicht gerade 5000,-monatlich verdienen, ist letztere Strategie vermutlich die kostengünstigere.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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