Angeblicher Diebstahl HILFE

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vanni1993
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Diebstahl HILFE

Hallo, ich habe folgendes Problem;
Und zwar habe ich mich am Montag von meinem Partner getrennt es lief harmonisch und im Einverständnis.
Dann gestern tauchte er plötzlich zu meiner üblichen Uhrzeit wo ich einkaufen gehe in „meinem" Supermarkt auf. Ich war sichtlich sauer, weil wir uns gerade getrennt haben und ich Distanz wollte. Warum er denn nicht zu „seinem" Supermarkt bei sich einkaufen geht, es ist ein Umweg zu mir in die Nähe zu fahren und dort sich aufzuhalten.
Wie dem auch sei, ich war sichtlich sauer es klärte sich und alles war ok.
Dann rief er plötzlich abends an und teilte mir mit das aus seiner Wohnung plötzlich Sachen fehlen.
Ich sagte dann ich habe keinen Schlüssel zu deiner Wohnung den habe ich nie besessen, ( ich durfte mir den nur für einige Stunden ausleihen)
das das hier absurd ist und ich gerade selber erst nach Hause gekommen bin ich war sichtlich sauer und legte auf und bat per sms das er sich beruhigt und mir eine Entschuldigung zukommen lässt. Wenig später klopfte es an der Tür die Polizei war da.
Gegen mich wurde Strafantrag gestellt, ist das noch zu fassen?
Kann man einfach jemanden so des Diebstahl bezichtigen ohne Beweise nur mit einer hirngespenstigen Vermutung? Was soll ich nun tun, was wird die Polizei tun ist das nicht alles einfach absurd, da es einfach eine wüste Behauptung ist? Ich bitte um Rat!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Vanni1993):
Gegen mich wurde Strafantrag gestellt, ist das noch zu fassen?
Keine Ahnung, ist es noch zu fassen? ;)

Zitat (von Vanni1993):
Kann man einfach jemanden so des Diebstahl bezichtigen ohne Beweise nur mit einer hirngespenstigen Vermutung?
Offensichtlich geht das :) .

Zitat (von Vanni1993):
Was soll ich nun tun, was wird die Polizei tun ist das nicht alles einfach absurd, da es einfach eine wüste Behauptung ist?
Sie können die Sache schlicht bestreiten, wenn Sie gar nicht in die Wohnung kommen. Aber irgendwas muss er der Polizei ja erzählt haben.... Was wollten die bei Ihnen, nachschauen ob irgendwas bei Ihnen zu finden ist? Denn nur um die frohe Botschaft zu verkünden, kommen die ja nicht vorbei. Haben Sie sie reingelassen?

Zitat (von Vanni1993):
Ich war sichtlich sauer,
Zitat (von Vanni1993):
ich war sichtlich sauer
Zitat (von Vanni1993):
ich war sichtlich sauer
Zitat (von Vanni1993):
und bat per sms das er sich beruhigt
Soso :)

Guter Rat : Erst mal abkühlen, hier braucht man einen klaren Kopf.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Vanni1993
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe die Polizei reingelassen, alleine um mir anzuhören was mir vorgeworfen wird.
Standen dann im Flur und haben sich ein bisschen „umgesehen".
Die teilten mir dann nur mit das gegen mich Anzeige gestellt wurde, wegen Diebstahl.
Ich stritt natürlich alles ab und stellte Gegenanzeige wegen Unterstellung ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
Soll ich jetzt auch einkaufen gehen und wenn ich wieder komme die Polizei anrufen und sagen ich hatte 10TE auf meinem Nachttisch gestapelt, die hat XY geklaut.
Nur um jemanden zu belästigen?
Kranke Welt

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Vanni1993):
Kann man einfach jemanden so des Diebstahl bezichtigen ohne Beweise nur mit einer hirngespenstigen Vermutung?


Jein. ;-)

Eine Strafanzeige zu erstatten, ist natürlich jederzeit möglich und das ist ja auch richtig und gut so. Wenn mir etwas gestohlen wurde, dann will ich auch die Möglichkeit haben das bei der Polizei anzuzeigen.

Einer entsprechenden Anzeige muss die Polizei natürlich nachgehen, es wäre ja auch "falsch", wenn die Polizei völlig willkürlich entscheiden könnte "Nö, da machen wir nichts.".

Jemand bei der Polizei falsch zu verdächten, also sagen dass Person X der Täter ist, obwohl man weiß, dass es nicht stimmt, ist natürlich nicht in Ordnung. Das ist eigentlich über die "falsche Verdächtigung" strafbar. Die Polizei weiß das in dem Moment aber ja nicht und muss daher auch dem erst mal nachgehen. Da kann man wieder der Polizei keinen wirklichen Vorwurf machen. Aber natürlich der Person, die falsch verdächtigt hat.

Es ist aber halt auch so, dass wenn ich zur Polizei gehe und sage "Aus meiner Wohnung wurde etwas gestohlen.", wird die Polizei erst mal fragen: "Ist die Tür oder ein Fenster aufgebrochen?" Und wenn das nicht der Fall ist, wird natürlich gefragt "Wer außer Sie kann denn in die Wohnung, ohne einzubrechen oder wer war denn in letzter Zeit in ihrer Wohnung?". Und wenn ich darauf jetzt antworte "Ja, eigentlich nur meine Exfreundin." ist das nicht wirklich eine falsche Verdächtigung, weil ich ja nicht sage, dass sie es war. Die Polizei geht dem aber dann evt. wieder nach, weil es halt mal ein erster Anhaltspunkt ist und die Wahrscheinlichkeit, dass die Exfreundin was mitgenommen hat größer ist, als dass ein Einbrecher ohne Einbruchsspuren in der Wohnung war.


Sorry, für den langen Text, das einfach mal zur Erklärung. Aber es ist keine "kranke Welt" es ist ein Rechtsstaat und da muss es halt so laufen. ;-)

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#4
 Von 
Vanni1993
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In Ordnung, ich verstehe das.
Nun ist es aber so, das mein ehemaliger Partner mit seinem Bruder zusammen wohnt.
Die Schlüssel die ich immer nur stündlich hatte, habe ich wie gesagt abgegeben.
Des Weiteren gehen in dieser Wohnung ständig Menschen ein und aus und soweit ich weiß hat irgendeiner der Freunde der beiden ein Satz Schlüssel zu dieser Wohnung.

Das habe ich auch alles der Polizei gesagt, nun frage ich mich wenn die Polizei dem natürlich nachgehen muss was jetzt schlussendlich daraus wird, denn er hat keine Beweise ich habe keine Beweise, in der Wohnung lebt noch jemand anders + dort gehen jeden Tag irgendwelche Leute ein und aus?
Das führt doch ins nichts wenn man das doch schon nur so liest, verstehen Sie was ich meine?

Was soll ich denn jetzt tun außer alles bestreiten, abwarten und Däumchen drehen das der Prozess eröffnet wird? Wird über so eine diffuse Situation überhaupt ein Prozess eröffnet? Ich muss doch irgendwie mehr tun können? Als das zu belächeln und nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Vanni1993):
von meinem Partner getrennt es lief harmonisch und im Einverständnis.


Erster Satz, direkt eine fatale Falscheinschätzung. Vielleicht damit mal anfangen, einzusehen, dass es eben NICHT harmonisch und im Einverständnis läuft, sondern dass nur dein Wunschdenken ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Vanni1993):
Was soll ich denn jetzt tun außer alles bestreiten, abwarten und Däumchen drehen das der Prozess eröffnet wird?


Ich hätte es in der entsprechenden Situation genau so gemacht wie du. Leider kannst du erst mal nicht mehr machen. Momentan kannst du nur abwarten.

Wenn es sich so darstellt wie von dir geschildert, denke ich nicht, dass aus der Anzeige viel wird (= Einstellung durch die Staatsanwaltschaft).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Soll ich jetzt auch einkaufen gehen und wenn ich wieder komme die Polizei anrufen und sagen ich hatte 10TE auf meinem Nachttisch gestapelt, die hat XY geklaut. Merkwürdigerweise kommt hier nie jemand, der z. B. verprügelt wurde, auf die Idee, zu fragen, ob er jetzt auch jemand verprügeln soll. Wenn Sie wirklich Opfer einer falschen Verdächtigung sind, sollten Sie ja wissen, wie unangenehm das ist - statt dessen überlegen Sie, ob Sie nicht schnell auch mal jemand falsch verdächtigen sollten. Interessante Moral - da hat der Ex-Partner doch nur getan, was Sie auch gerade erwägen: Was werfen Sie ihm da eigentlich vor? Dass er die Idee zuerst hatte?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vanni1993
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war eine Interpretation der Handlung, gerade weil ich die Situation unfassbar finde und das alles so unangenehm ist... Auf rhetorische Fragen kennt jeder doch die Antwort.. dachte ich zumindest.
Bitte erst einmal nach denken, nicht immer alles auf die Goldwaage legen und dann antworten.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Vanni1993):
Bitte erst einmal nach denken
LOL

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn Sie, auch wenn nur stundenweise, die Wohnungsschlüssel hatten, hatten Sie grundsätzlich die Möglichkeit, dort auch etwas zu entwenden. Allerdings reicht die bloße Möglichkeit nicht für eine Anklageerhebung aus. Es müsste aufgrund der Gesamtlage zu erwarten sein, dass man in einer Hauptverhandlung zu einer Verurteilung gelangt.
Davon kann wiederum nicht ausgegangen werden, wenn auch andere Personen einen Schlüssel haben und andere Personen, auch ohne Schlüssel, sich in der Wohnung aufhalten, weil diese ebenso die Möglichkeit haben, etwas zu entwenden. Dies spricht also dafür, dass das Verfahren eingestellt werden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von wastl):
Wenn Sie, auch wenn nur stundenweise, die Wohnungsschlüssel hatten, hatten Sie grundsätzlich die Möglichkeit, dort auch etwas zu entwenden.

Oder einen Schlüssel nach zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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