Angeblicher Diebstahl / Hausdurchsuchung

24. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Firefighter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Angeblicher Diebstahl / Hausdurchsuchung

Hallo zusammen, bin neu hier im Forum und brauch mal ein paar Infos. Hatte vor ein paar Tagen eine Hausdurchsuchung von der Kripo. Sie suchten bei mir ein bestimmtes Funkgerät. Dies besagte Funkgerät hatte ich vor gut 8-10 Jahren bei Ebay ersteigert. Als das Gerät da war habe ich es auf dem kleinen Dienstweg bei einer Behörde überprüfen lassen bzw. programmiert. So weit so gut, als ich dann vor gut 6 Jahren dann umgezogen bin ( anderes Bundesland) und einige Kartons im Keller standen, habe ich dir vor 3 Monaten mal aufgemacht bzw. aussortiert. Da kam mir dann das besagte Funkgerät zwischen die Finger, da wir jetzt auf Digital Funk umsteigen und das Gerät Analog ist habe ich es so wie es war bei Ebay wieder verkauft. In dem Zeitraum wo ich angeblich denn Diebstahl begangen haben soll war ich schon nicht mehr Wohnhaft in dem Bundesland bzw. Stadt.
Die ganze Sache liegt natürlich bei einem Anwalt, warten auf Akten Einsicht.
Jetzt zu meinen Fragen :
1. Kann die Staatsanwaltschaft die die Hausdurchsuchung gestellt hat bei Ebay meine kompletten Kaufaktivitäten prüfen? (nach telefonischer Rückfrage sagte mir der Ebaymitarbeiter dass er mir nur die letzten 3 Jahre geben kann)
2. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Bin nicht Vorbestraft.
3. Kann ich Zivilrechtlich gegen die Person Anzeige stellen wegen Rufschädigung?

Danke schon mal

Firefighter123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

1: Ja, soweit die Daten bei eBay noch gespeichert sind.
2: Ich sehe hier noch gar keinen Diebstahl, also weswegen sollten Sie überhaupt bestraft werden?
3: Nein, Strafanzeigen sind immer strafrechtlich und nicht zivilrechtlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Firefighter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort,

also was wer wenn Ebay die Daten nicht mehr hat :(
Kann ich eigentlich meine Kosten die ich dadurch habe bei dem Kläger wieder einklagen ? Hab heute mal eine Vorab Rechnung bekommen !


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Welche Kosten meinen Sie und welchen Kläger meinen Sie?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Firefighter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Kosten die ich ja im moment habe, Anwaltskosten , etc. Einen Namen der die Anzeige vorgebracht hat , hab ich ja. Stand auf der Hausdurchsuchung.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

Einen Diebststahl gibt's in der Geschichte ja scheinbar nicht; ich nehme also an

quote:
Als das Gerät da war habe ich es auf dem kleinen Dienstweg bei einer Behörde überprüfen lassen bzw. programmiert.


dass das eher in den dunklen Grautönen der Legalität stattfand?

Ansonsten hast Du doch einen Zeugen (der sich evtl. mit der Umprogrammierer strafbar gemacht hat?), der bezeugen kann, dass Du das Gerät bereits vor dem Zeitpunkt hattest, zu dem Du es gestohlen haben sollst. Der Diebstahl wäre dann ja unmöglich.

Falls ich richtig liegen sollte (mit der mangelnden Legalität bzgl. der Umprogrammiererei) - vielleicht kann der Zeuge das ja trotzdem bezeugen; von seiner potentiell strafbaren Handlung muss er ja nichts erzählen. Vielleicht ist die auch schon eh verjährt?

quote:
Meine Kosten die ich ja im moment habe, Anwaltskosten , etc. Einen Namen der die Anzeige vorgebracht hat , hab ich ja. Stand auf der Hausdurchsuchung.


FALLS Du demjenigen nachweisen kannst, dass er Dich wissentlich falsch verdächtigt hat, dürfte er Dir schadensersatzpflichtig sein. Wenn sich herausstellt, dass das der Schelm ist, dem Du das Ding korrekt abgekauft hast und er Dich Jahre später des Diebstahls bezichtigt: ja, dann müsste er Deine Kosten übernehmen.

IST das denn der Verkäufer von damals? Falls ja, prüf doch mal Deine Bankunterlagen. Vielleicht ist da ja eine Zahlung zu sehen - irgendwie musst Du die Kohle ja übermittelt haben.

Falls nein, wie kommt der Typ auf Dich?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Firefighter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Einen Diebststahl gibt's in der Geschichte ja scheinbar nicht; ich nehme also an

quote: Als das Gerät da war habe ich es auf dem kleinen Dienstweg bei einer Behörde überprüfen lassen bzw. programmiert.

dass das eher in den dunklen Grautönen der Legalität stattfand?


Habe das Gerät nur im Dienst benutzt. Ob der Dienstherr vom programmieren wusste enzieht sich meiner kenntnis.

Der wo mich beschuldigt ist der Amtsleiter. Bin bzw war mit seinem Sohn befreundet. Er kommt auch nur in frage da er der einzige ist der bei FB auf mein Profil schauen konnte und ich da ein posting gemacht habe wegen umprogrammieren ( Amateurfunk). Und ab da kam das ganze dann ins laufen.



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