Angeblicher Leistungskreditbetrug Kickstarter - Vorladung Hilfe

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
supermex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Leistungskreditbetrug Kickstarter - Vorladung Hilfe

Hallo,
Ich habe letztes Jahr im Juli ein Kickstarter Projekt gestartet, einen kleinen Programmierkurs, (damals war ich noch nicht volljährig, ich habe das Projekt 1 Monat vor meinem 18. Geburtstag gestartet, falls das relevant sein sollte) und angegeben, dass er voraussichtlich Anfang 2016 veröffentlicht wird. Er wurde mit 1000€ erfolgreich finanziert. Allerdings war ich zu beschäftigt mit meinem Abitur und konnte das nicht einhalten, aber ich habe ja noch vor, es zu machen. Heute bekam ich einen Brief vom Kriminalfachdezernat, dass ich als Beschuldigter im Fall unbekannt vorgeladen werde. Wie soll ich mich nun verhalten? Ich bedanke mich schon im voraus für hilfreiche Antworten.

-- Editiert von Moderator am 26.10.2016 22:35

-- Thema wurde verschoben am 26.10.2016 22:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16926 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zu wenige Infos. Ganz pauschal wäre ein Anwalt zu nehmen ein guter Ratschlag.

-- Editiert von micbu am 26.10.2016 15:04

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#2
 Von 
supermex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Informationen brauchen Sie noch?

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von supermex):
Welche Informationen brauchen Sie noch?


Zum Beispiel:
Von wem kam das Geld? Ich musste auch erstmal googlen was das sein könnte. Das gehört im Zweifel auch nicht zum Allgemeinwissen des bearbeitenden Polizisten oder des danach zuständigen Staatsanwalts.

Es sollte also nachvollziehbar dargestellt werden können, was man seinerzeit vor hatte, was man bisher an Vorbereitungen leisten konnte und dass es das Projekt gibt, aber eben noch nicht fertig ist.

Der Vorladung muss man nicht folgen.

-- Editiert von Retels am 26.10.2016 17:04

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vor allem ist es wichtig, was exakt man versprochen und nicht eingehalten hat und wo sich das Geld befindet. Für was sollte es verwendet werden und für was wurde es verwendet?
Hier fehlt auch einiges in der Erzählung. Denn einfach mal so aus heiterem Himmel kommt die Strafanzeige nicht. Da gingen gewiss Anfragen des Finanzierers vor, warum das Projekt brach liegt und dass man gerne das Geld zurück will.

Wenn man das Geld nach wie vor hat, sollte man sich mal überlegen, es zurück zu zahlen. Wenn nicht, kommt man in extreme Erklärungsnot.

Kann hier auch nur zu einem Anwalt raten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

:forum:

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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