Angeklagt wegen Fahrzeugdiebstahl und Falschaussage

27. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
johnydeppert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeklagt wegen Fahrzeugdiebstahl und Falschaussage

Hallo zusammen.

Hier erstmal die Geschichte wie alles abgelaufen ist:
Ein Freund von mir und ich waren zusammen etwas Trinken und Feiern. Später sind wir und noch 3 Laydies mit dem Taxi in das Nachbardorf gefahren. Unterwegs überhohlten wir einen Mähdrescher mit 2 Jugentlichen darauf. Wir stiegen also im Nachbardorf aus und unterhielten uns noch etwa dreiviertelstunde laang mit den Mädchen. Nachdem wir losliefen wurde ich von einem Auto beinahe angefahren, Polizisten in Zivil, die uns beschuldigten diessen Mähdrescher gestohlen zu haben.

Wir mussten uns also ausweisen und getrennt ohne uns zu besprechen unsere aussagen machen, die nicht 100% übereinstimmen(aufgrund des Alkoholpegels und dadurch das ich sehr verwirrt war was jett hier genau los ist) Sie glaubten uns also kein einziges Wort und sie sagtn, dass sie eine Anzeige machen werden und wir vor dem Jugendgericht aussagen müssen. Leider ist auf dem Mähdrescher ein Schuhabdruck der ungefähr mit der Schuhsole meines freundes übereinstimmt

Jetzt meine Fragen:
- Was kann da auf mich zukommen? (bezüglich gerichtsverhandlungen usw.)

- Was sollten meine Nächsten schritte sein?

- Ich habe mir überlegt, dass wenn mir diese ganze Geschichte zu lang dauert, ich einfach gestehe und die Strafe auf mich nehme. Was hätten selbige ungefähr für ausmasse?

- reicht ein ungefähr übereinstimmender Schuhabdruck um uns zu bestrafen

Danke für die infos

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
johnydeppert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha und schon das nächste Problem:

Wir kannten diese Mädels nicht. Wir haben sie am Bahnhof getroffen und sie mussten mit dem Taxi in gleicher richtung mitfahren. Sind dort ausgestiegen weil wir noch mit ihnen flirten wollten. Naja sie gingen dann nach hause und wir wurden von den Schlümpfen angehalten befor wir ein anderes taxi bestellen konnten.

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Seltsame geschichte und ihre Einlassung ist seltsam.

Aber es ist wohl noch im ermittlungsverfahren, ein schuhabdruck (ohne Fingerabdrücke ?) reicht meines wissens nicht. Abstreiten ist keine falschaussage gem. § 153,154 und auch das Fahren mit dem Mähdrescher kein Diebstahl nach 242, 243 sondern eher gebrauchsdisbtahl (furtum usus). Dazu wäre ein strafantrag zwingend notwendig. Es kommmt darauf an wie der drescher wiedergefunden wurde. normalerweise ist der drescher doch so auffällig, daß man davon ausgehen muß, daß ihn der eigentümer zurückerhält, es entfällt die enteignungskomponentete.
:devil:

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#4
 Von 
johnydeppert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst, das es wahrscheinlich gar kein weiteres verfahren gibt? Und wenn doch, wie kann ich feststellen wofür ich beschuldigt werde und was sollten meine nächsten schritte sein? Abwarten und Tee trinken?

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wurde ich von einem Auto beinahe angefahren

Da stimmte die Wahrnehmung dann auf einmal noch? :augenroll:

Leider ist auf dem Mähdrescher ein Schuhabdruck der ungefähr mit der Schuhsole meines freundes übereinstimmt

Wie haben die das denn vor Ort feststellen können, wenn der Mähdrescher ganz woanders war?
Sehr merkwürdige Story, das ganze...

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#6
 Von 
johnydeppert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mähdrescher stand auf einem Parkplatz 50 Meter weiter hinten.

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#7
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Aufgrund ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass hier nicht nur der Fußabdruck Sie oder ihren Freund überführen wird, sondern auch Fingerabdrücke einschließlich Spuren welche und davon gehe ich auch aus, sich auf dem Fahrersitz befunden haben dürften.
Wurde von Ihnen eine Jacke oder ähnliches sichergestellt? Wurden Sie bereits erkennungsdienstlich behandelt ?
In der Regel übernehmen KTU Fachleute solche Beweismittelsicherungen und die geben sich nich mit Fußabdrücken zufrieden.
Sie müssen sich schon bessere Argumente einfallen lassen, um hier nicht als Täter in Erscheinung zu treten.

@ Unterwegs überhohlten wir einen Mähdrescher mit 2 Jugentlichen darauf.

Erklären Sie mir mal, wie Sie im Dunkeln, angetrunken und im Taxi sitzend, zwei Jugendlich erkennen konnten.;)

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#8
 Von 
johnydeppert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Denken sie wirklich das sie wegen einem Mähdrescher der 5km weiter weg steht als sonst sie Fingerabdrücke und Kleidungsfasern analysieren werden? Naja mich würde es sicherlich entlasten.

Aufgrund ihrer Kleidung und Postur schliesse ich daraus das es Jugendliche waren.

Meine immernoch offene Frage:

Was sollte meine weitere Vorgehensweise sein?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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