Angeklagt wegen Falschaussage

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
halihalo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeklagt wegen Falschaussage

Mein freund wurde zeuge bei einem streit im klassenzimmer. es brach eine diskusion zwischen zwei klassenkameraden aus und endete damit das der person x der person y in den bauch geschlagen hat und die person y der person x einen stuhl zu geworfen hat.

person x geht vor gericht wegen gefährlicher körper verletzung weil er angeblich den stuhl in kopfhöhe zugeworfen bekommen hat und der stuhl ihn an der schläfe getroffen hat.
mein freund berichtete jedoch als zeuge das person y den stuhl mit dem fuß gestoßen hat und der stuhl ihn nicht höher als das knie getroffen hat.

der richter entschied, das person y schuldig ist.

jetzt nach ca. 6 monaten bekommt mein freund und ein weiterer zeuge aus der klasse eine anklage vom staatsanwalt das er wegen und uneidlicher Falschaussage angeklagt ist.

nun ist die situation sehr unangenehm mein freund wollte behilflich sein und erzählte was er gesehen hat und wird jetzt selbst verurteilt...

was kann er in dieser situation tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

tja, nicht viel: Da Person y ja nun rechtskräftig verurteilt wurde, ist es recht unwahrscheinlich, daß der Freund für unschuldig befunden wird. Reden wir hier übrigens von Jugend- oder allgemeinem Strafrecht? Das macht straftechnisch einen Riesenunterschied...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
halihalo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die sind alle über 18 dann fällts doch unter allgemein strafrecht oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

nö: Zwischen 18 und 20 ist man Heranwachsender und kann sowohl unter das Jugend- als auch unter das allg. Strafrecht fallen. War man zum Tatzeitpunkt Schüler und wohnte bei den Eltern, ist eher mit Jugendstrafrecht zu rechnen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
halihalo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also mein freund war 22 person y auch denk ich bei den anderen weis ich nicht die sind in der ausbildung

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

tja - das ist Pech. Die Mindeststrafe liegt gemäß § 153 StGB bei drei Monaten Haft. Netterweise wird die Haft üblicherweise durch eine Geldstrafe ersetzt (§ 47 StGB ). Diese beträgt dann also mindestens 90 Tagessätze - das wird teuer...Ein Tagessatz beträgt ein Dreißigstel des Monatseinkommens. Und falls es mindestens 91 TS werden, kommt die Strafe auch noch ins Führungszeugnis.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Frage stelle ich mir auch. Wohin wurde denn jetzt der Stuhl geworfen? HAT der Freund nun tatsächlich falsch ausgesagt oder nicht? Wollte er denn der Person y helfen?

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"justice"

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