Wenn man als Angeklagter die Aussage vor Gericht verweigert.Darf der Richter die aussage dann trotzdem vorlesen.? ☺
Angeklagter,Aussage,Verweigern,Gericht
1. Oktober 2015
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Frage vom 1. Oktober 2015 | 04:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeklagter,Aussage,Verweigern,Gericht
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 07:30
Von
Status: Schlichter (7577 Beiträge, 5076x hilfreich)
Damit ist dann wohl eine Aussage gemeint, die bei der Polizei gemacht wurde. Klar, die darf vorgelesen werden.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 08:34
Von
Status: Wissender (14345 Beiträge, 8635x hilfreich)
Zitat:Damit ist dann wohl eine Aussage gemeint, die bei der Polizei gemacht wurde. Klar, die darf vorgelesen werden.
Ähm, nö. Darf sie nicht.
Ausklamüsert hier:
http://www.muenster.de/~lucas/jura/Beweisverwertung%20im%20Strafprozess.pdf
(Seite 5)
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 09:09
Von
Status: Unbeschreiblich (36022 Beiträge, 13465x hilfreich)
Was immer vergessen wird, in so Fällen. Man kann den vernehmenden Polizeibeamten als Zeugen hören.
wirdwerden
#4
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 11:15
Von
Status: Wissender (14345 Beiträge, 8635x hilfreich)
Zitat:Was immer vergessen wird, in so Fällen. Man kann den vernehmenden Polizeibeamten als Zeugen hören.
Geht aber nur, wenn der jetzige Angeklagte zum Zeitpunkt der polizeilichen Vernehmung schon den Status eines Beschuldigten hatte und dementsprechend über seine Rechte belehrt wurde.
War der jetzige Angeklagte zum Zeitpunkt der polizeilichen Vernehmung noch Zeuge, dann darf die Aussage auch nicht durch die Befragung des vernehmenden Polizeibeamten vor Gericht verwertet werden.
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